Zu Pfingsten gibt es wieder Gottesdienste

Zu Pfingsten gibt es wieder Gottesdienste

  • Nach dem Gespräch von Bun­desrat Alain Berset mit dem Rat der Reli­gio­nen hat der Bun­desrat heute bekan­nt gegeben, dass Gottes­di­en­ste ab dem 28. Mai wieder möglich sind.
  • Am 13. Mai hat­te sich der Basler Bischof Felix Gmür in sein­er Funk­tion als Präsi­dent der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz in einem offe­nen Brief an den Bun­desrat gewandt. Er bat um die rasche Wiederzu­las­sung von Gottes­di­en­sten. Der Bun­desrat hat­te dies erst ab dem 8. Juni in Erwä­gung gezo­gen.
 «Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen ist, Gottes­di­en­ste aber ver­boten sind, ist nicht mehr zu ver­mit­teln. Für Hun­dert­tausende sind wöchentliche Gottes­di­en­ste ein exis­ten­tielles Ver­lan­gen. Sie brauchen eine Per­spek­tive», hiess es in einem offe­nen Brief von Felix Gmür, Präsi­dent der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz. Der Basler Bischof forderte, dass ab Christi Him­melfahrt (21. Mai), spätestens an Pfin­g­sten (31. Mai) öffentliche Gottes­di­en­ste und über­haupt religiöse Ver­anstal­tun­gen wieder möglich sind. Die entsprechen­den Schutzkonzepte taugten für Grossan­lässe und lägen vor.

Bundesrat unterstützte Wunsch nach rascher Öffnung

Bun­desrat Alain Berset lud daraufhin den Rat der Reli­gio­nen, also Vertreterin­nen und Vertreter der christlichen Lan­deskirchen, aber auch des Islams und des Juden­tums, am ver­gan­genen Dien­stag zu einem Gespräch. An sein­er anschliessenden Sitzung am Fol­ge­tag entsch­ied der Bun­desrat, Gottes­di­en­ste und religiöse Feiern per 28. Mai wieder zuzu­lassen.Auch der Bun­desrat habe sich eine möglichst schnelle Öff­nung gewün­scht, natür­lich unter Ein­hal­tung der Schutzkonzepte, erk­lärte dieser am Mittwoch. Deren Umset­zung sei aber oft schwieriger als deren Ver­fas­sung auf Papi­er, so Bun­desrat Alain Berset. Die Reli­gion­s­ge­mein­schaften hät­ten eine Woche Zeit, um die Konzepte an die jew­eili­gen örtlichen Ver­hält­nisse und an die ver­schiede­nen Arten zu beten anzu­passen.

Bischofskonferenz überarbeitet Schutzkonzept

«Die Bischof­skon­ferenz hat ihr Rah­men-Schutzkonzept bere­its am 27. April 2020 vorgelegt und wird dieses nun gestützt auf die heutige Änderung der COVID-19-Verord­nung 2 innert der vorgegebe­nen Frist entsprechend ergänzen», teilte Encar­nación Berg­er-Loba­to von der Schweiz­erischen Bischof­skon­ferenz mit.«Die Kirchen im öffentlichen Leben der Schweiz haben als öffentlich-rechtliche Kör­per­schaften einen anderen Stel­len­wert als Baumärk­te und Restau­rants. Dafür haben wir ver­sucht zu sen­si­bil­isieren, dass Reli­giosität nicht nur indi­vidu­ell aus­gelebt wer­den kann, son­dern das gemein­same Feiern, Beten und Sin­gen braucht», sagte der christkatholis­che Bischof Har­ald Rein, der dem Schweiz­erischen Rat der Reli­gio­nen vorste­ht. Es sei der ein­stim­mige Beschluss aller Reli­gio­nen gewe­sen, mit dem jüdis­chen Wochen­fest Schawuoth näch­ste Woche Don­ner­stag zu begin­nen.

Auch die Freikirchen freuen sich

Das vom Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) vorgegebene Rah­men­schutzkonzept enthalte zwar gewisse Knack­nüsse, heisst es in ein­er Mit­teilung des Dachver­bands der Freikirchen, doch die Freude über­wiege, dass die Zusam­menkün­fte nach über zehn Wochen wieder stat­tfind­en kön­nen.Dankbar sind die Freikirchen auch, dass sie als Dachver­band erst­mals zusam­men mit dem Rat der Reli­gio­nen direkt die Anliegen mit Bun­desrat Alain Berset besprechen kon­nten. «Das schätzen wir ausseror­dentlich, weil wir doch eine grosse Anzahl von Gottes­di­en­st­be­such­ern vertreten», wird Peter Schnee­berg­er, Präsi­dent des Dachver­ban­des Freikirchen.ch, in der Mit­teilung zitiert.
Andreas C. Müller
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