Seelsorge in kantonalen Asylunterkünften

Seelsorge in kantonalen Asylunterkünften

Im Bun­de­sa­sylzen­trum in Brem­garten gab es ein öku­menis­ches Team, welch­es im Auf­trag der Lan­deskirchen Seel­sorge für die Geflüchteten ange­boten hat. Die Zuständigkeit für die kan­tonalen Unterkün­fte liegt demge­genüber auf der Ebene der Pfar­reien.Auf Anfra­gen bei den Lan­deskirchen, wie es um die Seel­sorge in kan­tonalen Asy­lun­terkün­ften bestellt sei, gibt es ein­er­seits die ein­stim­mige Antwort, dass es – anders als mit dem Bund – mit dem Kan­ton kein Abkom­men über die Seel­sorge gibt. Ander­er­seits stellen die Reformierte und die Römisch-Katholis­che Lan­deskirche je andere Aspek­te her­aus.

Landeskirche ab einer bestimmten Grösse zuständig

Der Reformierte Jürg Hochuli, Bere­ich­sleitung Gemeinde­di­en­ste, sagt: «Das Kirchen­leitungstr­e­f­fen hat das The­ma zwar schon bedacht, aber im Moment ist nicht klar, ob das von Seit­en des Kan­tons beziehungsweise des Departe­ments Gesund­heit und Soziales über­haupt gewün­scht wäre. Erst dann kann konkret geplant wer­den».Luc Hum­bel, Kirchen­rat­spräsi­dent der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche im Aar­gau weist auf einen anderen Aspekt hin: « Im Zusam­men­hang mit Über­legun­gen zum Bun­de­sa­sylzen­trum in Brem­garten stellte sich die Frage nach den kan­tonalen Unterkün­ften. Die Über­legun­gen waren in diesem Punkt ähn­lich wie bei anderen Son­der-Seel­sorge­bere­ichen. Die gibt es immer dort, wo seel­sor­gliche Begleitung den Seel­sorg­erin­nen und Seel­sorg­ern der zuständi­gen Pfar­rge­meinde auf­grund der Grösse nicht mehr zuge­mutet wer­den kann, beispiel­sweise im Bere­ich der Spitäler. Wir sind dann zu dem Ergeb­nis gekom­men, dass keine der kan­tonalen Asy­lun­terkün­fte eine Grösse über­schre­it­et, mit der die zuständi­ge Pfar­rei über­fordert wäre».

Der Kanton hat kein Problem mit Seelsorge

Gre­gor Tolus­so, Pfar­rer in der Pfar­rei Peter und Paul Aarau erk­lärt auf Anfrage, der Besuch eines Asylzen­trums sei sehr wohl möglich, aber nur auf aus­drück­lichen Wun­sch eines Bewohn­ers. Besuche ohne Ein­ladung wür­den als Mis­sion­ierung eingestuft und seien deshalb nicht erlaubt. Anja Kopetz, stel­lvertre­tende Lei­t­erin Kom­mu­nika­tion des Departe­ments für Gesund­heit und Soziales (DGS) im Kan­ton Aar­gau, präzisiert: «In den kan­tonalen Unterkün­ften für Asyl­suchende gibt es kein grund­sät­zlich­es Ver­bot für Seel­sorge. Die Unterkün­fte ste­hen für Besucherin­nen und Besuch­er während den Besuch­szeit­en uneingeschränkt offen, eine kurze Anmel­dung bei der Betreu­ung begrüssen wir aber in jedem Fall».Aus dem DGS, dem auch die Betreu­ung der Unterkün­fte obliegt, heisst es aber auch: «Stellen die Betreu­ungsper­so­n­en jedoch fest, dass sich die Bewohn­er von den Besucherin­nen und Besuch­ern gestört oder sog­ar bedrängt fühlen, oder dass von den Besuchen­den in irgen­dein­er Form mis­sion­iert wird, bit­ten wir die Per­so­n­en das Haus/Areal zu ver­lassen.» Diese Hal­tung liege unter anderem im Schutz der Bewohn­er begrün­det.  Mit Vertreterin­nen und Vertretern der Lan­deskirchen habe es bis­lang aber keine Prob­leme gegeben, heisst es weit­er.

Wichtig ist eine sinnvolle Koordination der Angebote

Seit­ens des Kan­tons macht man sich auf jeden Fall Gedanken. Es wäre – so eine Über­legung – struk­turell sin­nvoll, die Seel­sorge in die regionalen Koor­di­na­tion­sstellen zu inte­gri­eren. Diese Koor­di­na­tion­sstellen entste­hen seit Juli 2016. Sieben sind es bish­er, die eine gute Organ­i­sa­tion der wach­senden Frei­willi­ge­nar­beit im Bere­ich Asyl­we­sen und Flüchtlings­be­gleitung im Kan­ton gewährleis­ten sollen.Sowohl Anja Kopetz als auch Luc Hum­bel ver­weisen als Beispiel auf die entsprechende Stelle für Brugg, Windisch und Birr. Dort ist die Koor­di­na­tion­sstelle für die Frei­willi­ge­nar­beit im Bere­ich Asyl­we­sen dem Fach­bere­ich Soziales der Kirchge­meinde Brugg angegliedert. Lei­t­erin ist Iris Bäriswyl. Auf Seel­sorge für Flüchtlinge in den Unterkün­ften ange­sprochen, erk­lärt sie: «Die Flüchtlinge nutzen in erster Lin­ie unsere diakonis­chen Ange­bote. Dadurch, dass die Unterkün­fte hier sehr klein sind, wäre es auch schw­er, einen fes­ten Seel­sorg­er nur für die Flüchtlingsseel­sorge zu instal­lieren».

Neue Überlegungen, wenn der Kanton die Unterkünfte vergrössert

Sollte sich ein Flüchtling mit dem konkreten Wun­sch nach Seel­sorge bei der Stelle melden, könne ihm auf jeden Fall ein entsprechen­der Kon­takt ver­mit­telt wer­den. «Es wäre gut, wenn den Flüchtlin­gen entsprechende Infor­ma­tio­nen in den Unterkün­ften zur Ver­fü­gung ste­hen wür­den. Wichtig ist auch, dass das The­ma inter­re­ligiös ange­gan­gen wird», erk­lärt Iris Bäriswyl weit­er.Wenn es also grund­sät­zlich kein Prob­lem ist, Seel­sorge für Flüchtlinge in den kan­tonalen Unterkün­ften anzu­bi­eten, bleibt die Frage nach der Grösse der Unterkün­fte. Im Mai 2016 hat der Kan­ton den Startschuss für das Pro­jekt Kan­tonale Grossun­terkün­fte gegeben. Zwis­chen 100 und 150 Plätze sollen in den Unterkün­ften zur Ver­fü­gung ste­hen, die erste soll im Jahr 2019 real­isiert sein.«Sollte der Kan­ton Unterkün­fte so ver­grössern, dass wir den Ein­druck bekom­men, wir müssen die Über­legun­gen neu auf den Tisch brin­gen, wer­den wir das auch machen. Wir wür­den gle­ichzeit­ig nicht warten, bis der Kan­ton auf uns zukommt, son­dern proak­tiv an das The­ma herange­hen», sagt Luc Hum­bel. Die Lan­deskirchen seien auf­grund der guten öku­menis­chen Zusam­me­nar­beit geübt darin, auch kurzfristig und zügig bren­nende The­men anzu­pack­en.Adressen der Koor­di­na­tion­stellen für Frei­willi­ge­nar­beit.
Anne Burgmer
mehr zum Autor
nach
soben