Som­mer­la­ger sind möglich

  • Nach Abklä­run­gen mit dem Bun­des­amt für Sport BASPO Anfang April schreibt die Bun­des­lei­tung von Jung­wacht Blau­ring (Jub­la): «Lager sind wie­der möglich.»
  • Auch Lager mit mehr als fünf Lei­tungs­per­so­nen kön­nen durch­ge­führt wer­den – jedoch nur für Teil­neh­men­de unter 20 Jahren. 
  • Somit soll­ten die mei­sten Jub­la-Lager statt­fin­den kön­nen, sofern sie über ein umfas­sen­des Schutz­kon­zept ver­fü­gen und Hygie­ne­mass­nah­men sowie Abstands­re­gel ein­hal­ten können.

Jung­wacht Blau­ring Schweiz sind zuver­sicht­lich, dass die Som­mer­la­ger die­ses Jahr statt­fin­den kön­nen. Die Bun­des­lei­tung emp­fiehlt, an der Lager­pla­nung für den Som­mer fest­zu­hal­ten. Hin­sicht­lich der Lager über Pfing­sten oder Auf­fahrt, wel­che in eini­gen Scha­ren geplant sind, mahnt die Bun­des­lei­tung zu Vor­sicht und schreibt: «Bei den anste­hen­den Pfingst- und Auf­fahrts­la­gern lohnt es sich zu prü­fen, ob eine Durch­füh­rung in Grup­pen sowie mit Über­nach­tung in Zel­ten mög­lich ist. Die Pla­nung und Vor­be­rei­tung der Som­mer­la­ger müs­se im Moment noch digi­tal erfol­gen, weil Prä­senz­sit­zun­gen noch nicht erlaubt sind. Die Bun­des­lei­tung emp­fiehlt, einen Stich­tag zu defi­nie­ren, an dem die Lager­lei­tung ent­schei­det, ob sie die Lager­pla­nung wei­ter­führt oder das Lager absa­gen muss.

So vie­le Lei­te­rin­nen und Lei­ter wie nötig

Abklä­run­gen mit dem Bun­des­amt für Sport erga­ben, dass es kei­ne abso­lu­te Ober­gren­ze für Lei­tungs­per­so­nen in einem Lager gibt. Das bedeu­tet, dass so vie­le Lei­tungs­per­so­nen im Lager erlaubt, wie für die Beglei­tung und Betreu­ung der Teil­neh­men­den not­wen­dig sind. Lei­tungs­per­so­nen ohne Funk­ti­on dür­fen auch wei­ter­hin nicht teil­neh­men. Wie vie­le Lei­tungs­per­so­nen im Lager dabei sein kön­nen, hän­ge auch von den Räum­lich­kei­ten ab, betont Jung­wacht Blau­ring Schweiz: «Die gene­rel­len Abstands­re­geln müs­sen wei­ter­hin ein­ge­hal­ten und die Schutz­kon­zep­te der Infra­struk­tur­anbie­ten­den beach­tet wer­den.» Eine wei­te­re Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung der Lager sei die Beach­tung des Jub­la-Schutz­kon­zepts für Akti­vi­tä­ten mit Über­nach­tung.

Was ist anders als im letz­ten Sommer?

Auf ihrer Web­sei­te hal­ten Jung­wacht Blau­ring fest, was die­sen Som­mer anders ist als letz­tes Jahr:

Testen vor dem Lager: Der Bun­des­rat emp­fiehlt drin­gend, dass vor einem Lager alle Teil­neh­men­den und Lei­tungs­per­so­nen gete­stet wer­den. Ein Anti­gen-Schnell­test kann dazu kosten­los in einer Apo­the­ke vor­ge­nom­men wer­den. Die Kosten für Schnell­tests und Selbst­tests im Rah­men von Schutz­kon­zep­ten wer­den vom Bund über­nom­men. Ach­tung: Ein PCR-Test ohne Sym­pto­me wird nicht vom Bund bezahlt. Kon­kre­te­re Infos bezüg­lich Alters­emp­feh­lung und Zeit­punkt fol­gen, sobald die offe­nen Fra­gen mit dem BAG geklärt sind.

Abstands­re­geln für alle: Gemäss aktu­el­len Rah­men­vor­ga­ben für Lager gel­ten die Abstands­re­geln in einem Lager für alle Per­so­nen – nicht wie im letz­ten Som­mer nur für Lei­tungs­per­so­nen. Wäh­rend des Pro­gramms gilt die Aus­nah­me für sport­li­che und kul­tu­rel­le Akti­vi­tä­ten, wonach Kin­der und Jugend­li­che unter 20 Jah­ren kei­nen Abstand hal­ten müs­sen. Die­se Unter­schei­dung besteht nach Anga­ben des Bun­des, da beim Sport­trei­ben die Kon­takt­zeit kurz ist. Bei ande­ren Akti­vi­tä­ten kann die Kon­takt­zeit län­ger sein, wes­halb wei­ter­hin Abstand gewahrt wer­den muss. 

Mas­ken­pflicht: In einem Lager gilt Mas­ken­pflicht ab 12 Jah­ren, wenn der Abstand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Aus­nah­men sind mög­lich beim Essen (sit­zend), Duschen, im Schlaf­raum sowie bei der Aus­übung einer Akti­vi­tät, wel­che mit einer Mas­ke nicht mach­bar ist.

Alle Infor­ma­tio­nen zu Jub­la und Coro­na sind auf der Web­sei­te von Jung­wacht Blau­ring zu finden.

Marie-Christine Andres Schürch
mehr zum Autor
nach
soben