Schwulenverband reicht Strafanzeige gegen Vitus Huonder ein

Schwulenverband reicht Strafanzeige gegen Vitus Huonder ein

Der Schwu­len­ver­band «Pink Cross» reicht am Mon­tag, 10. August, Strafanzeige gegen den Chur­er Bischof Vitus Huon­der ein. Dies teilt die Organ­i­sa­tion auf ihrer Home­page mit. Die Anzeige sei eine Reak­tion auf die homo­phoben Aus­sagen des Bischofs, die öffentlich zu Ver­brechen auf­forderten. Unter­stützt wird die Anklage auch von der Les­benor­gan­i­sa­tion Schweiz. Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK) und das Bis­tum Chur nehmen derzeit nicht Stel­lung zur Anzeige, wie sie gegenüber kath.ch mit­teil­ten.Es sei nicht hin­nehm­bar, dass Vitus Huon­der zwei Bibel­stellen aus dem Alten Tes­ta­ment zitiere zur Legit­i­ma­tion von Aufrufen zu Hass und Ver­brechen, «bar jed­er Exegese und jeglichen Zusam­men­hangs mit der Lehre Christi», so die Mit­teilung weit­er. Laut der «Son­ntagszeitung» (9. August 2015) sieht sieht Strafge­setz-Artikel 259 bei ein­er Verurteilung eine Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren vor.Auf­forderung zum Han­deln Der Chur­er Bischof habe seine Rede an einem öffentlichen Kongress gehal­ten, mit der Pub­lika­tion von Video und Wort­laut der Rede auf der Home­page des Bis­tums Chur hät­ten seine Aus­sagen eine grosse Öffentlichkeit erre­icht. Zudem habe der Bischof die Textstellen nicht nur ein­fach zitiert, «son­dern ein­lei­t­end deren Authen­tiz­ität und Wahrheit bestätigt und vor und unmit­tel­bar nach dem Zitieren mehrmals ein entsprechen­des Han­deln propagiert». Mit For­mulierun­gen wie «mehr Ken­nt­nis brauchen wir nicht, um (…) den damit ver­bun­de­nen Auf­trag zu erken­nen» habe der Bischof wieder­holt klargemacht, «dass sich das Han­deln der Gläu­bi­gen danach richt­en müsse.» «Der­ar­tige Auf­forderun­gen sind geeignet, die Stim­mungen und Triebe der Massen dahin gehend zu bee­in­flussen, dass es zu gewalt­täti­gen Über­grif­f­en auf Homo­sex­uelle kommt», heisst es weit­er. Dieser Ver­ant­wor­tung müsste sich der Bischof als Kirchenober­haupt bewusst sein.Entschuldigung inakzept­abel Die im Nach­hinein pub­lizierte Entschuldigung von Bischof Huon­der akzep­tiert der Ver­band nicht, «weil er es eben ger­ade unter­lässt, die von ihm als authen­tisch und dem­nach wahr beze­ich­neten Bibel­stellen zu hin­ter­fra­gen.» Pink Cross hält aus­drück­lich fest,  dass sich die Strafanzeige auss­chliesslich «direkt gegen den Bischof von Chur» richte. Die Orgni­sa­tion ist sich bewusst, dass nicht alle Kirchen homo­phob seien, «und die meis­ten Kirchen­vertreter und –mit­glieder schon gar nicht.»The­ma an Ver­samm­lung der Bischof­skon­ferenz Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK) wird sich an ihrer nächt­en Ver­samm­lung (31. August  2015 bis  2. Sep­tem­ber 2015) «über die Angele­gen­heit aus­tauschen», wie deren Sprech­er Wal­ter Müller gegenüber kath.ch bestätigte. Die SBK habe etwa zwei Dutzend Rück­mel­dun­gen auf die Äusserun­gen von Vitus Huon­der erhal­ten. «Die aller­meis­ten äussern sich neg­a­tiv. Sie bilden indes nur die Spitze des Eis­bergs, denn viele wen­den sich direkt an ihren  Diöze­san­bischof oder äussern sich ander­swo öffentlich und hal­böf­fentlich», so Müller weit­er. Er hält es auch für möglich, dass sich bis zur Ver­samm­lung weit­ere Bis­chöfe indi­vidu­ell öffentlich äussern, wie dies Markus Büchel in sein­er Funk­tion als Diöze­san­bischof von St. Gallen bere­its getan hat. Zur Strafanzeige nehme die SBK derzeit nicht Stel­lung.Chur nimmt Anzeige zur Ken­nt­nis Das Bis­tum Chur hat­te bere­its am Sam­stag, 8. August, angekündigt, dass es kom­mende Woche nochmals zum Vor­trag von Vitus Huon­der Stel­lung nehmen werde, «um auf die inzwis­chen geäusserten wesentlichen Kri­tikpunk­te genauer einzuge­hen.» Dies gelte «nach wie vor und ganz unab­hängig von der Klage­an­dro­hung von Pink Cross, die wir zur Ken­nt­nis nehmen», schriebt Bis­tumssprech­er Giuseppe Gra­cia in einem Mail an die Medi­en vom 9. August 2015. Bischof Vitus Huon­der hat­te am Fre­itag, 31. Juli, an einem Kongress in Ful­da (D) einen Vor­trag über Ehe, Sex­u­al­ität und Fam­i­lie gehal­ten. Dabei zitierte Huon­der Bibel­stellen aus dem Buch «Lev­i­tikus». Darin wird Paaren gle­ichen Geschlechts, die Sex miteinan­der haben, die Tode­strafe ange­dro­ht. Dies löste einen medi­alen Wirbel aus, woraufhin Bischof Huon­der sein Bedauern über das Missver­ständ­nis aus­drück­te: «So war es nicht gemeint.» Er habe in dem Vor­trag mehrere «unbe­queme Pas­sagen» aus dem Alten Tes­ta­ment zitiert, die generell die Ehe, Sex­u­al­ität und die Fam­i­lie beträfen. In kein­er Weise habe er mit dem Vor­trag homo­sex­uelle Men­schen her­ab­set­zen wollen. (sys)
Anne Burgmer
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