
© Werner Rolli
Kanton Solothurn streicht Beitrag an Spitalseelsorge
Die Sparmassnahme bedroht das Seelsorgeangebot in den Solothurner Spitälern
Der geplante Rückzug des Kantons Solothurn aus der Finanzierung der Spitalseelsorge stellt die Kirchen und die Spitäler vor eine schwierige Aufgabe.
Seit 1972 ist die Spitalseelsorge im Kanton Solothurn eine Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, Kirchen und Spitälern. Nun steht das bisherige Finanzierungsmodell vor einschneidenden Veränderungen: Der Kanton will seinen jährlichen Beitrag von 730’000 Franken ab 2027 im Rahmen von Sparmassnahmen vollständig streichen.
Um das Angebot der Spitalseelsorge aufrechterhalten zu können, leisten die Solothurner Spitäler ab dem kommenden Jahr einen Beitrag von 200’000 Franken. Auch die Kirchen erhöhen ihren Beitrag um 130’000 Franken. Damit verbleibt laut Medienmitteilung der SIKO eine Finanzierungslücke von rund 400’000 Franken, die ohne Leistungskürzungen nicht geschlossen werden kann.
Gesetzlich verankert
Gegen die Streichung des Kantonsbeitrags wehren sich die Solothurner Kirchen mit einer Online-Petition.Evelyn Borer, Mitglied der Solothurnischen interkonfessionellen Konferenz und Präsidentin des Synodalrats der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Solothurn erklärt: «Die Kirchen tragen die Spitalseelsorge seit Jahrzehnten mit und erhöhen ihren Beitrag nochmals deutlich. Mehr ist ihnen nicht möglich. Der Kanton kann sich nicht aus einer Aufgabe zurückziehen, die er gemeinsam mit den Kirchen aufgebaut hat und die gesetzlich verankert ist.»
Die soH, die Landeskirchen und die SIKO betonen den hohen gesellschaftlichen und medizinischen Wert der Spitalseelsorge. Die zehn angestellten Seelsorgenden leisten an den verschiedenen Spitalstandorten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Unterstützung. Die Nachfrage ist hoch: 2025 wurden 10’473 Patientenkontakte verzeichnet, was einer Steigerung von 31 Prozent gegenüber 2022 entspricht – bei gleichbleibendem Personalbestand.
Der Massnahme gingen Gespräche voraus
Gian Trionfini, Mediensprecher der Solothurner Spitäler, betont den hohen Stellenwert, den die Spitalseelsorge innerhalb der soH geniesst: «Ob in der Patientenbetreuung, in der Unterstützung von Mitarbeitenden oder in akuten Krisensituationen, die Zusammenarbeit mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern ist stets professionell, vertrauensvoll und von hoher Qualität geprägt.»
Urs Umbricht, Präsident der Römisch-Katholischen Synode des Kantons Solothurn und Vizepräsident der SIKO, erklärt, dass sich die Sparmassnahme des Kantons bereits vor zwei Jahren im Rahmen eines grossen Sparprozesses angekündigt habe. Es hätten Gespräche der Landeskirchen mit der zuständigen Regierungsrätin Susanne Schaffner, dem Leiter des Gesundheitsamtes Peter Eberhard und Christof Schröder von SoH stattgefunden. Das Führungsgremium der Spitalseelsorge habe sich mit Szenarien entsprechend auf den Wegfall des Kantonsbeitrags vorbereitet. Doch für Urs Umbricht ist klar: «Wenn ein Viertel des Gesamtbudgets gestrichen wird, hat dies unweigerlich Kürzungen der Leistungen zur Folge.»
So funktioniert der Finanzausgleich der Kirchgemeinden
Um finanzielle Ungleichgewichte zwischen den einzelnen Kirchgemeinden auszugleichen, gibt es den kantonalen Finanzausgleich, der erst kürzlich vom Regierungsrat und vom Kantonsrat bis 2032 verlängert wurde. Die Summe beträgt 10 Millionen Franken und wird vorwiegend über die Kirchensteuer der Unternehmen finanziert. Weil Firmen keiner Konfession angehören können, fliessen ihre Kirchensteuern nicht an eine spezifische Kirchgemeinde, sondern direkt in den kantonalen Finanzausgleichsfonds. Der Kanton schiesst im Bedarfsfall ebenfalls Mittel aus der Staatskasse zu, um den festgelegten Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken pro Jahr zu garantieren. Ein kleinerer Teil wird durch Abgaben der finanziell sehr starken Kirchgemeinden selbst erbracht, die einen Teil ihrer Steuereinnahmen von den eigenen Kirchenmitgliedern in den gemeinsamen Topf abgeben müssen.
Der Finanzausgleich der Kirchgemeinden ist zweigeteilt. Einerseits soll er die Unterschiede unter den 97 Kirchgemeinden in Bezug auf ihre finanziellen Mittel und Steuerbelastungen ausgleichen. Für diesen Ausgleich stehen bisher 60 Prozent – also 6 von 10 Millionen Franken – zur Verfügung. 40 Prozent der Mittel, also 4 Millionen Franken, gehen zu den Landeskirchen. Diese sind verpflichtet dieses Geld für gesellschaftliche Aufgaben einzusetzen. 20 Prozent davon dürfen für Beiträge an Kirchgemeinden für Bauvorhaben verwendet werden.
Angebot soll über den Finanzausgleich finanziert werden
Auf der anderen Seite steht das kantonale Gesundheitsamt unter der Leitung von Peter Eberhard. Aus Sicht des Departements des Innern ist die Streichung keine Einzelmassnahme gegen die Kirche, sondern Teil des Massnahmenpakets 2024 zur Stabilisierung der Kantonsfinanzen. Peter Eberhard sagt: «Zu den Massnahmen gehört auch, dass künftig die Finanzierung der Spitalseelsorge vollständig über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden erfolgen soll.»
Im Kanton Solothurn wird die Spitalseelsorge aus zwei Quellen finanziert wird: Einerseits über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden sowie der Synoden (siehe Box). Dem Finanzausgleich steht ein jährlicher Betrag von 10 Mio. Franken zur Verfügung. Dieser Finanzausgleich wird zum grössten Teil aus der Kirchensteuer für juristische Personen finanziert. Andererseits finanziert sich die Spitalseelsorge über das Globalbudget Gesundheit, welches aus allgemeinen Steuermitteln stammt. Laut Eberhard kommen die Solothurner Spitäler neu für die Kosten der Seelsorge und Krisenintervention für Spitalmitarbeitende auf, der Rest soll vollständig mit Mitteln des Finanzausgleichs finanziert werden. Und der Leiter des Gesundheitsamts sagt auch: «Obwohl die Massnahme bereits 2024 beschlossen wurde, hat man den Kirchgemeinden während einer Übergangsfrist von zwei Jahren den vollen Betrag weiter ausgerichtet und wird während weiteren zwei Jahren einen reduzierten Betrag ausrichten.»
Kanton soll Mitverantwortung übernehmen
Für die Solothurnische interkonfessionelle Konferenz SIKO braucht es neben dem finanziellen Engagement der Kirchen und der Spitäler auch eine verlässliche Lösung des Kantons: «Ohne seinen Beitrag muss das Angebot für Patientinnen, Patienten, Angehörige und Mitarbeitende eingeschränkt werden. Wenn der Kanton an seinem gesetzlichen Auftrag und an einer verantwortungsvollen Versorgung der Bevölkerung festhält, muss er auch künftig Mitverantwortung für die Spitalseelsorge übernehmen», heisst es in der Medienmitteilung.
