Aar­gau­er Lan­des­kir­chen ver­ant­wor­ten Spi­tal­seel­sor­ge neu gemeinsam

  • Heu­te Mon­tag, den 9. Dezem­ber, unter­zeich­nen die Prä­si­di­en der Römisch-Katho­li­schen Kir­che und der Evan­ge­lisch-Refor­mier­ten Lan­des­kir­che des Kan­tons Aar­gau zusam­men mit Bischofs­vi­kar Chri­stoph Ster­k­man den Zusam­men­ar­beits­ver­trag «über die öku­me­nisch ver­ant­wor­te­te Seel­sor­ge in Insti­tu­tio­nen des Gesund­heits­we­sens im Kan­ton Aargau».
  • Die Ver­ant­wort­li­chen spre­chen von einem histo­ri­schen und schweiz­weit ein­zig­ar­ti­gen Schritt in der öku­me­ni­schen Zusam­men­ar­beit. Im Inter­view mit Hori­zon­te erklärt Hans Nig­ge­li, Lei­ter Spi­tal­seel­sor­ge bei der Römisch-Katho­li­schen Lan­des­kir­che Aar­gau, wor­um es genau geht.
 Herr Nig­ge­li, was wird heu­te in Aar­au genau unter­zeich­net? Hans Nig­ge­li: Die Seel­sor­ge in den Aar­gau­er Spi­tä­lern und Pfle­ge-Insti­tu­tio­nen erhält eine gemein­sa­me stra­te­gi­sche und ope­ra­ti­ve Lei­tung der bei­den Lan­des­kir­chen, eine gemein­sa­me Rege­lung der Finan­zen und der Anstel­lun­gen sowie einen gemein­sa­men Auf­tritt und eine gemein­sa­me Kom­mu­ni­ka­ti­on gegen­über den Mit­ar­bei­ten­den, den Insti­tu­tio­nen und der Öffent­lich­keit. Alle Seel­sor­gen­den wir­ken neu im Namen und Auf­trag bei­der Kon­fes­sio­nen.Und was ist dar­an nun histo­risch und ein­zig­ar­tig? Dass ein der­mas­sen umfang­rei­cher Bereich einer zen­tra­len Auf­ga­be der Seel­sor­ge gemein­sam gere­gelt und bis hin zur ope­ra­ti­ven und stra­te­gi­schen Lei­tung gemein­sam wahr­ge­nom­men wird, ist ein­zig­ar­tig und unse­res Wis­sens sonst nir­gends auch nur annä­hernd ver­wirk­licht.Und von wel­chem Umfang an Stel­len­pro­zen­ten und Mit­ar­bei­ten­den spre­chen wir da? Kirch­li­che Seel­sor­ge wird heu­te an 25 kan­to­na­len oder über­re­gio­na­len Insti­tu­tio­nen im Kan­ton Aar­gau ange­bo­ten. Die Lan­des­kir­chen finan­zie­ren 30 Seel­sor­gen­de mit aktu­ell 1’800 Stel­len­pro­zen­ten. Die Kosten belau­fen sich auf unge­fähr drei Mil­lio­nen Fran­ken.Wie wird sich die­se Ver­ein­ba­rung kon­kret aus­wir­ken? Man wird es vor allem in den klei­nen Regio­nal­spi­tä­lern und Pfle­ge-Insti­tu­tio­nen mer­ken, wo noch heu­te der katho­li­sche Seel­sor­ger jeweils nur die Anga­ben über die katho­li­schen Pati­en­ten bekommt, genau­so wie der refor­mier­te Seel­sor­ger nur Infor­ma­tio­nen über die sei­ner Kon­fes­si­on zuge­hö­ri­gen Pati­en­ten erhält. Das wird künf­tig nicht mehr so sein.Und dar­über hin­aus? Auch bei der Neu­be­set­zung von Stel­len kön­nen wir nun gemein­sam den Rea­li­tä­ten Rech­nung tra­gen. Wenn bei­spiels­wei­se an einem Ort die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung refor­miert ist, macht es Sinn, dort eine refor­mier­te Seel­sor­ge­per­son anzu­stel­len, die auch für die Katho­li­ken Ansprech­per­son ist.Aber besteht nicht die Gefahr, dass auf­grund des Zusam­men­schlus­ses die Gren­zen zwi­schen den Kon­fes­sio­nen ver­wischt wer­den? Mit die­ser Angst haben wir uns auch inten­siv aus­ein­an­der­ge­setzt. Für gewis­se Seel­sor­gen­de ist es bei­spiels­wei­se undenk­bar, einen Advents­kranz zu seg­nen. Oder dann die unter­schied­li­chen Auf­fas­sun­gen beim The­ma «Beglei­te­ter Sui­zid». Da geht es nicht nur um Kon­fes­sio­nen, da wird es ganz per­sön­lich.Wie geht man mit die­sen Her­aus­for­de­run­gen um? Wir kre­ieren ja nicht eine neue Kon­fes­si­on, son­dern kon­zen­trie­ren uns in der gemein­sa­men Wei­ter­bil­dung und Sen­si­bi­li­sie­rungs­ar­beit dar­auf, dass wir uns unse­rer Eigen­hei­ten bewusst wer­den und mer­ken, was uns jeweils wich­tig ist. Zusam­men­ge­fasst heisst das: Es geht dar­um, die kon­fes­sio­nel­len Beson­der­hei­ten zu respek­tie­ren, ange­mes­sen mit ihnen umzu­ge­hen und ihnen Raum zu geben. Wir haben unse­re eige­nen Prä­gun­gen, aber ein gemein­sa­mes Ziel.Und wie pro­fi­tie­ren die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten? In den Kan­to­na­len Ein­rich­tun­gen ändert sich für die Pati­en­ten grund­sätz­lich nichts. Durch Ver­mei­den von Dop­pel­spu­rig­kei­ten bleibt mehr Zeit für das Arbeits­feld der seel­sor­ger­li­chen Beglei­tung.Kon­kret heisst das? Wenn die Res­sour­cen bei­der Lan­des­kir­chen zusam­men ein­ge­setzt wer­den, kön­nen mehr Men­schen erreicht wer­den. Seel­sor­ge kann zudem auch bes­ser in Insti­tu­tio­nen inte­griert wer­den, und damit ver­bes­sert sich der seel­sorg­li­che Zugang zu den dort leben­den Men­schen.Erhofft man sich dadurch auch eine Stär­kung des kirch­li­chen Anse­hens im Gesund­heits­we­sen? Ja, mit Sicher­heit.Und wie kann das erreicht wer­den? Die Ver­ein­ba­rung sel­ber stärkt natür­lich nicht auf Dau­er die Wahr­neh­mung unse­res Enga­ge­ments. Aber das, was dar­aus erwächst und ent­steht. Und kurz­fri­stig wird das Enga­ge­ment der Kir­chen in die­sem sen­si­blen Bereich bestimmt wahrgenommen. 
Andreas C. Müller
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