Familienfreundlich, fortschrittlich und fair

Familienfreundlich, fortschrittlich und fair

Mit dem neuen Regle­ment sollen die Anstel­lun­gen von Per­so­n­en, die haup­tamtlich in den aar­gauis­chen Kirchge­mein­den oder der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau tätig sind, ein­heitlich erfol­gen und dies mit einem Höch­st­mass an Rechtssicher­heit für die Mitar­bei­t­en­den und Anstel­lungs­be­hör­den.Das neue Per­son­alge­setz basiert auf öffentlich-rechtlichen Anstel­lun­gen und gibt sich fam­i­lien­fre­undlich, fortschrit­tlich und fair. Drei Schw­er­punk­te zum neuen Regle­ment wur­den Anfang 2014 in die Vernehm­las­sung geschickt. Kirchen­rat­spräsi­dent Luc Hum­bel nimmt Stel­lung dazu.Was waren die Gründe für die Vernehm­las­sung? Luc Hum­bel: Es ist wichtig, dass das neue Per­son­alge­setz fundiert aus­gear­beit­et wird und auf die Bedürfnisse von Arbeit­nehmenden und Arbeit­geben­den einge­ht. Dies wollen wir mit ein­er bre­it­en Vernehm­las­sung bew­erk­stel­li­gen.Wer kon­nte daran teil­nehmen, wie viele Rück­mel­dun­gen gab es? Wir haben knapp 150 Vernehm­las­sungsant­worten erhal­ten. Ein­ge­laden waren die Syn­oden­mit­glieder, die Kirchenpfle­gen, alle Angestell­ten der Lan­deskirche und die Bis­tum­sre­gion­alleitung.Fam­i­lien­fre­undlich, fortschrit­tlich, fair — ein flot­ter Slo­gan fürs Pro­jekt. Gab es bei der Vernehm­las­sung auch kri­tis­che Töne? Es geht nicht um einen Slo­gan. Diese Attribute sind Pro­gramm und Verpflich­tung zugle­ich. Inhaltlich ori­en­tieren wir uns am Per­son­alge­setz des Kan­tons Aar­gau. Wir gewicht­en aber die Aus­rich­tung nuanciert­er im Sinne dieser Attribute. Wir sind der Überzeu­gung, mit diesem fortschrit­tlichen Ansatz Nachah­mer zu find­en. Zu Einzel­fra­gen gab es auch kri­tis­che Töne, nicht aber zur inhaltlichen Grun­daus­rich­tung. Das erfreut den Kirchen­rat.Welche Neuerun­gen ent­pup­pten sich als Stre­it­punkt? Es braucht noch weit­eren Erläuterungs­be­darf, wieso die Anstel­lun­gen zwin­gend dem öffentlichen Recht unter­stellt wer­den. Vor­ab: Dies ist ein Priv­i­leg und keine Last. Die damit ver­bun­de­nen Ein­schränkun­gen etwa bei Kündi­gun­gen – es muss ein sach­lich­er Grund vor­liegen für eine Kündi­gung – soll­ten für kirch­liche Anstel­lun­gen eine Selb­stver­ständlichkeit sein. Wir wollen nicht nur die Vorteile der öffentlich-rechtlichen Anerken­nung der Lan­deskirche leben, son­dern uns auch zu den damit ver­bun­de­nen Grundw­erten beken­nen. Kri­tisch hin­ter­fragt wur­den die Idee der Auszahlung ein­er dop­pel­ten Kinderzu­lage, die Ausweitung des Ferien­anspruchs im «Fam­i­lien­al­ter» und der Vater­schaft­surlaub. Infolge der finanziellen Belas­tung wer­den wir hier eine Justierung vornehmen. Die Grun­daus­rich­tung wurde aber zu Recht nicht in Frage gestellt.Was sind die näch­sten Schritte hin zum neuen Per­son­al­re­gle­ment? Die Syn­ode wird am 11. Juni 2014 darüber beschliessen. Auf das näch­ste Jahr sollte die Neuord­nung in Kraft treten. Die Kirchge­mein­den haben dann zwei Jahre Zeit, die notwendi­gen Anpas­sun­gen formell zu vol­lziehen. Die Lan­deskirche wird für diese Arbeit­en eine bre­ite Hil­festel­lung bieten.Ein Nach­satz? Wir freuen uns, dass inskün­ftig alle kirch­lichen Mitar­bei­t­en­den im Kan­ton Aar­gau nach den gle­ichen Para­me­tern angestellt sind. Wir kön­nen und wollen uns so als attrak­tive Arbeit­ge­berin posi­tion­ieren. Nach der Über­führung wer­den die Kirchge­mein­den in Per­son­al-Angele­gen­heit­en zusät­zlich ent­lastet, was dem Ver­ständ­nis des lan­deskirch­lichen Wirkens entspricht. cfDas neue Per­son­al­re­gle­ment in KürzeDavid Meier ist Ler­nen­der auf der Ver­wal­tung der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau. Unter dem wach­samen Auge von Mar­cel Not­ter, Gen­er­alsekretär der Lan­deskirche, hat er die wichtig­sten Neuerun­gen zum Per­son­al­re­gle­ment für Hor­i­zonte zusam­menge­fasst:
  • Das Per­son­al­re­gle­ment soll fortschrit­tlich, fair und fam­i­lien­fre­undlich sein
  • Ziel: Es sollen, abge­se­hen vom Lohn, ein­heitliche Anstel­lun­gen im Kirchenaar­gau erre­icht wer­den. Ausser­dem sollen bish­erige Richtlin­ie verbindlich wer­den und so Rechtssicher­heit schaf­fen
  • Das Per­son­al­re­gle­ment ori­en­tiert sich an den Anstel­lungsrichtlin­ien des Kan­tons (da öffentlich-rechtlich anerkan­nt) und baut in unklaren Fällen auf das Schweiz­erische Oblig­a­tio­nen­recht auf
  • Das Per­son­al­re­gle­ment gilt für die Angestell­ten der Aar­gauer Lan­deskirche, der Kirchge­mein­den sowie der Kirchge­mein­de­ver­bände
  • Frei­willi­ge­nar­beit ist nicht dem Per­son­al­re­gle­ment unter­stellt
  • Für unter­schiedliche Anstel­lun­gen gibt es unter­schiedliche Verträge
  • Die öffentliche Auss­chrei­bung der Stellen ist (immer) notwendig
  • Eine Vere­in­heitlichung der Löhne ist nicht vorge­se­hen
  • Dop­pelte Kinderzu­la­gen wer­den bezahlt (bezo­gen auf die Kinderzu­la­gen des Kan­tons)
  • Ein­mal im Jahr gibt es ein Mitar­bei­t­en­denge­spräch
  • Weit­er­bil­dun­gen wer­den gefördert und finanziell unter­stützt
  • Das Per­son­al­re­gle­ment ist kom­pat­i­bel mit dem kanon­is­chen Recht, das heisst, dass ein Arbeitsver­hält­nis aufgelöst wird, sofern die Mis­sio canon­i­ca ent­zo­gen wurde oder nicht ver­längert wurde
  • Für alle gibt es fünf Wochen Ferien. Ab dem 60. Alter­s­jahr kön­nen sechs Wochen Ferien gewährt wer­den
  • Die Lan­deskirche schliesst für Unfall eine Ver­sicherung ab, welch­er sich die Kirchge­mein­den und Kirchge­mein­de­ver­bände anschliessen kön­nen
  • In Stre­it­igkeit­en zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer ver­mit­telt der Kirchen­rat als Schlich­tungs­be­hörde. Diese Auf­gabe kann delegiert wer­den
Redaktion Lichtblick
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