«Ein Meilenstein»

«Ein Meilenstein»

Die Präsi­den­ten der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK) und der Römisch-katholis­chen Zen­tralkon­ferenz (RKZ) haben nach langem Rin­gen die Basis für eine neue Zusam­me­nar­beit gelegt. Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK) und die Römisch-Katholis­che Zen­tralkon­ferenz der Schweiz (RKZ) trat­en am ver­gan­genen Fre­itag, den 11. Dezem­ber 2015, gemein­sam vor die Medi­en und verkün­de­ten den Beginn ein neues Kapi­tels der Zusam­me­nar­beit. Der schei­dende RKZ-Präsi­dent Hans Wüst sprach von einem Meilen­stein. Die Bis­chöfe verpflicht­en sich, mit den staatskirchen­rechtlichen Kör­per­schaften zu kooperieren. Dies ist insofern bedeut­sam, weil es in der Ver­gan­gen­heit immer wieder Kon­flik­te gegeben hat­te. Beispiel­sweise, wenn’s ums Geld ging – dort haben die Bistümer gegenüber den staatkirchen­rechtlichen Kör­per­schaften das Nach­se­hen. Aber auch, wer als Kirche sprechen darf, sorgte immer wieder für Stre­it. Kün­ftig regeln bei­de Seit­en ihre Zusam­me­nar­beit neu und verbindlich­er – informieren einan­der laufend und stim­men sich aufeinan­der ab. Weit­er wir ein neues Gremi­um gebildet, in welchem bei­de Seit­en Ein­sitz haben. Geregelt wurde auch das FinanzielleEnger Bezug trotz Unter­schieden «So unter­schiedlich die Funk­tion­sweisen der staatskirchen­rechtlichen demokratis­chen Struk­tur und der kirch­lichen hier­ar­chis­chen Struk­tur sein mögen, es existiert ein enger Bezug, ein nicht aufzulösender Nexus zueinan­der», erk­lärte Bischof Markus Büchel, Präsi­dent der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz. Diese Verbindung wurde mit zwei Vere­in­barun­gen schriftlich fest­ge­hal­ten, welche die Präsi­den­ten und Vizepräsi­den­ten der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz und der Römisch-katholis­chen Zen­tralkon­ferenz an ein­er Pressekon­ferenz in Bern gemein­sam vorstell­ten. Bischof Markus Büchel und Hans Wüst hat­ten die Vere­in­barun­gen zuvor unter­schrieben, wie es an der Pressekon­ferenz hiess.Wan­del macht neue Posi­tio­nen nötig Die eine Vere­in­barung befasst sich mit den Grund­sätzen der Zusam­me­nar­beit zwis­chen der SBK und der RKZ – die soge­nan­nte Zusam­me­nar­beitsvere­in­barung. Die andere, der Mit­fi­nanzierungsver­trag, bein­hal­tet die Koor­di­na­tion der pas­toralen und der finanziellen Entschei­de zwis­chen RKZ und SBK. Es geht dabei um die pas­toralen Auf­gaben auf gesamtschweiz­erisch­er und sprachre­gionaler Ebene – Mit­tel in Höhe von 9,5 Mil­lio­nen Franken. Die erste Vere­in­barung tritt per sofort, die zweite per Anfang 2018 in Kraft. Zwar wür­den die Bischof­skon­ferenz und die Zen­tralkon­ferenz seit der Grün­dung der RKZ im Jahr 1971 zusam­men arbeit­en, und es gebe auch einen ersten präg­nan­ten Ver­trag dafür. Den­noch habe man eine Neuregelung angestrebt, so Hans Wüst. In ein­er Zeit des gesellschaftlich-religiösen Wan­dels sei das Bedürf­nis nach ein­er gemein­samen Posi­tion­ierung gestiegen.RKZ wichtig­ster FInanzierungspart­ner Dann hätte sich auch die Finanzierungssi­t­u­a­tion stark geän­dert. Die finanzielle Ver­ant­wor­tung der RKZ für gesamtschweiz­erische und sprachre­gionale Auf­gaben der katholis­chen Kirche seit 1990 ums Dreifache angewach­sen. Die RKZ sei also in Finanzierungs­fra­gen zum wichtig­sten Part­ner der SBK gewor­den und das set­ze zwin­gend einen Dia­log über Ziele und Schw­er­punk­te voraus, sagte Hans Wüst. Zudem hät­ten inten­sive Diskus­sio­nen über das Ver­hält­nis von pas­toralen Instanzen und Kör­per­schaften eine Antwort ver­langt, die in der gegen­seit­i­gen schriftlichen Anerken­nung ihre Form gefun­den habe. Erfreut stellte Hans Wüst fest: «Dass diese gegen­seit­ige Anerken­nung nicht nur stillschweigend voraus­ge­set­zt, son­dern aus­drück­lich for­muliert wurde, ist nicht nur in den Beziehun­gen zwis­chen der Bischof­skon­ferenz und der Zen­tralkon­ferenz, son­dern für das Miteinan­der in unser­er typ­isch schweiz­erischen Dop­pel­struk­tur ein Meilen­stein.»«Vade­me­cum» hat­te Ver­hält­nis getrübt Das «Vade­me­cum für die Zusam­me­nar­beit von katholis­ch­er Kirche und staatskirchen­rechtlichen Kör­per­schaften in der Schweiz» sehen heute bei­de Seit­en als Diskus­sion­s­grund­lage an. Dieses war von den Bis­chöfen ver­ab­schiedet wor­den, ohne dass vorher die Gegen­seite darüber informiert wor­den war. Das gab bös­es Blut und die Kom­mu­nika­tion führte zu Unruhe. Seit­ens der RKZ wurde mit­tler­weile eingeräumt, dass das «Vade­me­cum» dur­chaus Vorschläge enthält, die näher geprüft und konkretisiert wer­den sollen, ins­beson­dere jene, die auf eine verbindlichere Zusam­me­nar­beit zwis­chen kan­ton­alkirch­lichen Organ­i­sa­tio­nen und Diöze­sen und deren finanzielle Imp­lika­tio­nen zie­len.Gegen­seit­ige Anerken­nung liegt schriftlich vor «Die beste schriftlich gefasste Vere­in­barung hat ihren Prüf­stein in der konkreten Anwen­dung», ermah­nte hinge­gen Bischof Büchel. Die Vere­in­barung müsse mit dem Geist des Ver­trauens gefüllt und gelebt wer­den. Im entsprechen­den Pas­sus der Zusam­me­nar­beitsvere­in­barung hiesst es: «Die RKZ anerken­nt die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz als Zusam­men­schluss der Bis­chöfe der Diöze­sen und der Äbte des Ter­ri­to­ri­al­abteien in der Schweiz und eigen­ständi­ge Ein­rich­tung des kanon­is­chen Rechts mit dem Zweck des Studi­ums und der Förderung gemein­samer pas­toraler Auf­gaben, zur gegen­seit­i­gen Beratung, zur notwendi­gen Koor­dinierung der kirch­lichen Arbeit, des gemein­samen Erlass­es von Entschei­dun­gen und zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischof­skon­feren­zen sowie zum Heili­gen Stuhl.» Umgekehrt wird fest­ge­hal­ten: «Die SBK anerken­nt die RKZ und deren Zweck, in Zusam­me­nar­beit mit ihren Mit­gliedern das Wohl der Römisch-katholis­chen Kirche und den religiösen Frieden in der Schweiz zu fördern und die Sol­i­dar­ität unter den Ange­höri­gen der katholis­chen Kirche und das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein für die Finanzierung pas­toraler Auf­gaben zu stärken.»Beiträge von knapp 10 Mil­lio­nen Franken Weit­er löst der neue Mit­fi­nanzierungsver­trag den beste­hen­den Ver­trag zwis­chen SBK, RKZ und Fas­tenopfer ab. Dieser wird nach der Neuregelung des Inland-Engage­ments von Fas­tenopfer Ende 2017 aufgelöst. Darin ist fest­ge­hal­ten, wie die Organe der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mit­tel an kirch­liche Ein­rich­tun­gen auf nationaler und sprachre­gionaler Ebene zusam­men­wirken sollen. Es han­delt sich damit um derzeit rund 9,5 Mil­lio­nen Franken. Damit wer­den namentlich die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz, ihr Gen­er­alsekre­tari­at und ihre Gremien, die kirch­lichen Medien­zen­tren in den drei Sprachre­gio­nen, kirch­liche Bil­dung­sein­rich­tun­gen, Organ­i­sa­tio­nen für die Jugend­pas­toral und die Migrantenseel­sorge sowie zahlre­iche Insti­tute und Fach­stellen unter­stützt.Aar­gauer an der Spitze der RKZ für Umset­zung besorgt Um die Zusam­me­nar­beit, die gegen­seit­ige Infor­ma­tion und die Kom­mu­nika­tion gegen aussen zu verbessern, richt­en die bei­den Part­ner ein gemein­sames Gremi­um ein, heisst es in der Zusam­me­nar­beitsvere­in­barung. In diesem sind die Prä­si­di­en von SBK und RKZ, deren Gen­er­alsekretäre und die ober­sten Ver­ant­wortlichen für die gemein­same Auf­gabe der Finanzierung vertreten, ist im Doku­ment fest­gelegt. Für die RKZ wird als Präsi­dent in den kom­menden bei­den Jahren der Aar­gauer Kirchen­rat­spräsi­dent Luc Hum­bel die Umset­zung der Vere­in­barung gestal­ten. Der Jurist war an der let­zten Ver­samm­lung der RKZ Ende Novem­ber in Zürich zum Nach­fol­ger von Hans Wüst für die Amtspe­ri­ode von 2016 – 2017 gewählt wor­den.Nach­lese:Was ist die RKZ? Was tut sie? Inter­view mit Gen­er­alsekretär Daniel Kosch Bericht von der RKZ-Ple­narver­samm­lung in Muri 2015
Andreas C. Müller
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