Am vergangenen Freitag, 19. Juni, hat der Bundesrat die Schutzmassnahmen zur Covid-19-Bekämpfung massgeblich gelockert. Die Vereinfachungen gelten auch für religiöse Veranstaltungen, Kinder- und Jugendarbeit sowie Vereinsanlässe. Es gilt nur noch die «besondere Lage». Damit geht die Zuständigkeit für Verordnungen zur Pandemie-Bekämpfung grundsätzlich vom Bund an die Kantone zurück. Die Schweizer Bischofskonferenz hat deshalb ihr Rahmenschutzkonzept per 22. Juni ausser Kraft gesetzt. Als Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste im Bistum Basel gilt seit dem 23. Juni ein vereinfachtes Konzept, wie es auf der Website des Ordinariats zu finden ist. Die wesentlichen Neuerungen sind im angepassten Konzept grau hinterlegt. Es appelliert weiterhin an das eigenverantwortliche Handeln aller Bürger, vorab durch Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln. Horizonte-Leser können das PDF des angepassten Schutzkonzeptes auch hier herunterladen: Praezisierungen_Schutzkonzept_200623.
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