Aargauer Landeskirchen verantworten Spitalseelsorge neu gemeinsam

Aargauer Landeskirchen verantworten Spitalseelsorge neu gemeinsam

  • Heute Mon­tag, den 9. Dezem­ber, unterze­ich­nen die Prä­si­di­en der Römisch-Katholis­chen Kirche und der Evan­ge­lisch-Reformierten Lan­deskirche des Kan­tons Aar­gau zusam­men mit Bischofsvikar Christoph Sterk­man den Zusam­me­nar­beitsver­trag «über die öku­menisch ver­ant­wortete Seel­sorge in Insti­tu­tio­nen des Gesund­heitswe­sens im Kan­ton Aar­gau».
  • Die Ver­ant­wortlichen sprechen von einem his­torischen und schweizweit einzi­gar­ti­gen Schritt in der öku­menis­chen Zusam­me­nar­beit. Im Inter­view mit Hor­i­zonte erk­lärt Hans Niggeli, Leit­er Spi­talseel­sorge bei der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau, worum es genau geht.
 Herr Niggeli, was wird heute in Aarau genau unterze­ich­net? Hans Niggeli: Die Seel­sorge in den Aar­gauer Spitälern und Pflege-Insti­tu­tio­nen erhält eine gemein­same strate­gis­che und oper­a­tive Leitung der bei­den Lan­deskirchen, eine gemein­same Regelung der Finanzen und der Anstel­lun­gen sowie einen gemein­samen Auftritt und eine gemein­same Kom­mu­nika­tion gegenüber den Mitar­bei­t­en­den, den Insti­tu­tio­nen und der Öffentlichkeit. Alle Seel­sor­gen­den wirken neu im Namen und Auf­trag bei­der Kon­fes­sio­nen.Und was ist daran nun his­torisch und einzi­gar­tig? Dass ein der­massen umfan­gre­ich­er Bere­ich ein­er zen­tralen Auf­gabe der Seel­sorge gemein­sam geregelt und bis hin zur oper­a­tiv­en und strate­gis­chen Leitung gemein­sam wahrgenom­men wird, ist einzi­gar­tig und unseres Wis­sens son­st nir­gends auch nur annäh­ernd ver­wirk­licht.Und von welchem Umfang an Stel­len­prozen­ten und Mitar­bei­t­en­den sprechen wir da? Kirch­liche Seel­sorge wird heute an 25 kan­tonalen oder über­re­gionalen Insti­tu­tio­nen im Kan­ton Aar­gau ange­boten. Die Lan­deskirchen finanzieren 30 Seel­sor­gende mit aktuell 1’800 Stel­len­prozen­ten. Die Kosten belaufen sich auf unge­fähr drei Mil­lio­nen Franken.Wie wird sich diese Vere­in­barung konkret auswirken? Man wird es vor allem in den kleinen Region­al­spitälern und Pflege-Insti­tu­tio­nen merken, wo noch heute der katholis­che Seel­sorg­er jew­eils nur die Angaben über die katholis­chen Patien­ten bekommt, genau­so wie der reformierte Seel­sorg­er nur Infor­ma­tio­nen über die sein­er Kon­fes­sion zuge­höri­gen Patien­ten erhält. Das wird kün­ftig nicht mehr so sein.Und darüber hin­aus? Auch bei der Neube­set­zung von Stellen kön­nen wir nun gemein­sam den Real­itäten Rech­nung tra­gen. Wenn beispiel­sweise an einem Ort die Mehrheit der Bevölkerung reformiert ist, macht es Sinn, dort eine reformierte Seel­sorgeper­son anzustellen, die auch für die Katho­liken Ansprech­per­son ist.Aber beste­ht nicht die Gefahr, dass auf­grund des Zusam­men­schlusses die Gren­zen zwis­chen den Kon­fes­sio­nen ver­wis­cht wer­den? Mit dieser Angst haben wir uns auch inten­siv auseinan­derge­set­zt. Für gewisse Seel­sor­gende ist es beispiel­sweise undenkbar, einen Adventskranz zu seg­nen. Oder dann die unter­schiedlichen Auf­fas­sun­gen beim The­ma «Begleit­eter Suizid». Da geht es nicht nur um Kon­fes­sio­nen, da wird es ganz per­sön­lich.Wie geht man mit diesen Her­aus­forderun­gen um? Wir kreieren ja nicht eine neue Kon­fes­sion, son­dern konzen­tri­eren uns in der gemein­samen Weit­er­bil­dung und Sen­si­bil­isierungsar­beit darauf, dass wir uns unser­er Eigen­heit­en bewusst wer­den und merken, was uns jew­eils wichtig ist. Zusam­menge­fasst heisst das: Es geht darum, die kon­fes­sionellen Beson­der­heit­en zu respek­tieren, angemessen mit ihnen umzuge­hen und ihnen Raum zu geben. Wir haben unsere eige­nen Prä­gun­gen, aber ein gemein­sames Ziel.Und wie prof­i­tieren die Pati­entin­nen und Patien­ten? In den Kan­tonalen Ein­rich­tun­gen ändert sich für die Patien­ten grund­sät­zlich nichts. Durch Ver­mei­den von Dop­pel­spurigkeit­en bleibt mehr Zeit für das Arbeits­feld der seel­sorg­er­lichen Begleitung.Konkret heisst das? Wenn die Ressourcen bei­der Lan­deskirchen zusam­men einge­set­zt wer­den, kön­nen mehr Men­schen erre­icht wer­den. Seel­sorge kann zudem auch bess­er in Insti­tu­tio­nen inte­gri­ert wer­den, und damit verbessert sich der seel­sor­gliche Zugang zu den dort leben­den Men­schen.Erhofft man sich dadurch auch eine Stärkung des kirch­lichen Anse­hens im Gesund­heitswe­sen? Ja, mit Sicher­heit.Und wie kann das erre­icht wer­den? Die Vere­in­barung sel­ber stärkt natür­lich nicht auf Dauer die Wahrnehmung unseres Engage­ments. Aber das, was daraus erwächst und entste­ht. Und kurzfristig wird das Engage­ment der Kirchen in diesem sen­si­blen Bere­ich bes­timmt wahrgenom­men. 
Andreas C. Müller
mehr zum Autor
nach
soben