Der Bischof beschwört das duale System

Der Bischof beschwört das duale System

Der von der Syn­ode der katholis­chen Lan­deskirche Luzern ange­dro­hte Entzug von finanziellen Mit­teln sei der falsche Weg. Dies beton­ten Chris­t­ian Griss, Präsi­dent der Finanzkom­mis­sion der Kan­ton­alkirchen im Bis­tum Basel, und Bischof Felix Gmür an ein­er gemein­samen Medi­enkon­ferenz. 

Die Miss­brauch­skrise ist eine Belas­tung­sprobe für die Kirche und ihr Ver­hält­nis zu den staatskirchen­rechtlichen Gremien. «Wir sind hier, um das duale Sys­tem zu stärken», sagte Bischof Felix Gmür an ein­er Medi­enkon­ferenz, zu der das Bis­tum und die Finanzkom­mis­sion (Fiko) der kan­tonalen römisch-katholis­chen Kör­per­schaften im Bis­tum Basel am Fre­itag, 24. Novem­ber geladen hat­te. Aus­lös­er für den gemein­samen Auftritt im Kirchen­ratssaal am Basler Lin­den­berg war der Entscheid der Luzern­er Syn­ode, das Zurück­hal­ten eines Teils der Gelder an Bis­tum anzu­dro­hen, falls eine Rei­he von Forderun­gen nicht erfüllt wür­den.

Fak­ten und Zahlen
Die Finanzkom­mis­sion beste­ht aus je ein­er Vertre­tung der Exeku­tiv­en der kan­tonalen römisch-katholis­chen Kör­per­schaften des Bis­tums Basel (Aar­gau, Bern, Basel-Land­schaft, Basel-Stadt, Jura, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Thur­gau und Zug). Sie unter­stützt den Bischof in der Erfül­lung sein­er Auf­gaben durch Bere­it­stel­lung eines Bis­tums­beitrags und berät ihn bei seinen Entschei­den über die Ver­wen­dung des Bud­gets. 

Das Gesamt­bud­get 2024 des Bis­tums beläuft sich auf 5,1 Mil­lio­nen Franken. Die Hauptein­nah­men sind die Beiträge der Kan­ton­alkirchen im Umfang von 3,8 Mil­lio­nen Franken. Der Luzern­er Beitrag beträgt 884 000 Franken. Luzern bezahlt den Bis­tums­beitrag immer in zwei Tranchen aus. Näch­stes Jahr kann das Bis­tum erst mit der ersten Tranche fest rech­nen. Die Freiga­be der zweit­en Hälfte ist mit der Erfül­lung ein­er Rei­he von Forderun­gen verknüpft. Der Entscheid darüber soll im Herb­st 2024 fall­en. (rv)

Im Brief «Fak­ten klargestellt»

Bischof Felix Gmür hat in einem Brief Klar­text nach Luzern geschickt. Sein Vorge­set­zter sei der Papst und son­st nie­mand, zitiert kath.ch aus dem Schreiben. «Ich habe ein­fach die Fak­ten klargestellt», sagte Gmür an der Medi­enkon­ferenz. Er ver­ste­he nicht, dass Forderun­gen gestellt wür­den, die teil­weise schon erfüllt seien. Jüng­ste der bere­its ergrif­f­e­nen Mass­nah­men auf Bis­tum­sebene ist die externe Durch­führung der kirchen­rechtlichen Vorun­ter­suchung und der Prü­fung von Antrags­ge­suchen auf Genug­tu­ung. Bere­its seit 2017 ist im Bis­tum Basel eine unab­hängige externe Recht­san­wältin als Koor­di­na­tion­sper­son zuständig. 2020 wurde ein aktu­al­isiertes Schutzkonzept zur Präven­tion und Inter­ven­tion im Bis­tum umge­set­zt. 

Bewe­gung hat es auch bezüglich der von der Römisch-katholis­chen Zen­tralkon­ferenz (RKZ) erhobe­nen Forderun­gen gegeben. Für eine schweizweite unab­hängige Meldestelle arbeite das Fach­gremi­um «Sex­uelle Über­griffe im kirch­lichen Umfeld» der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz Mod­elle aus. Man müsse hier auch mit den Opfer­ver­bän­den reden, sagte Gmür.

Für ein kirch­lich­es Straf- und Diszi­pli­narg­ericht hat die Schweiz grünes Licht von Papst Franziskus erhal­ten. Nun gelte es, ein Statut auszuar­beit­en. Die für 2024 geplante Umset­zung soll «so schnell wie möglich» erfol­gen, sagte der Bischof. 

Eben­falls im näch­sten Jahr soll auf Bis­tum­sebene eine Ombudsstelle ein­gerichtet wer­den, vor­erst für eine drei­jährige Ver­such­sphase. Dieses Gremi­um ist das Pro­dukt aus der ersten syn­odalen Ver­samm­lung des Bis­tums im Jan­u­ar 2022 in Basel. 

Für ein gemein­sames Han­deln

Die Ombudsstelle gehört zu den Pro­jek­ten, deren Umset­zung gefährdet wären, wenn dem Bis­tum die finanziellen Mit­tel nicht im bud­getierten Rah­men zur Ver­fü­gung stün­den. Dies gab Chris­t­ian Griss, Kirchen­rat­spräsi­dent der Römisch-Katholis­chen Kirche Basel-Stadt und Präsi­dent der Fiko, zu bedenken. Die Fiko anerkenne die vom Bischof des Bis­tums Basel bere­its ergrif­f­e­nen Mass­nah­men, sagte Griss. Und: «Eine erfol­gre­iche Umset­zung der Mass­nah­men benötigt aus Sicht der Fiko schweizweit ein gemein­sames, entsch­iedenes Han­deln seit­ens der Bistümer, Ordens­ge­mein­schaften und den kan­tonalen katholis­chen Kör­per­schaften.»

Der von der Syn­ode der katholis­chen Lan­deskirche Luzern ange­dro­hte Entzug von finanziellen Mit­teln für die Finanzierung des Bis­tums Basel, sei aus Sicht der Fiko nicht zielführend und gefährde das gegen­seit­ige Ver­trauen in das kon­struk­tive Miteinan­der inner­halb des dualen Sys­tems, sagte Griss. 

Eva Meienberg
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