Kanton Solothurn streicht Beitrag an Spitalseelsorge
Die Seelsorgenden sind Teil der interdisziplinären Teams, ohne dabei in die Hierarchie des Spitals eingebunden zu sein, und unterstehen der Schweigepflicht. Das schafft Vertrauen bei Patientinnen und Patienten. Die Spitalseelsorge arbeitet nach klaren Qualitätsstandards, die an allen Standorten dasselbe Mindestniveau gewährleisten.
© Werner Rolli

Kanton Solothurn streicht Beitrag an Spitalseelsorge

Die Sparmassnahme bedroht das Seelsorgeangebot in den Solothurner Spitälern

Der geplante Rückzug des Kantons Solothurn aus der Finanzierung der Spitalseelsorge stellt die Kirchen und die Spitäler vor eine schwierige Aufgabe.

Seit 1972 ist die Spi­talseel­sorge im Kan­ton Solothurn eine Gemein­schaft­sauf­gabe von Kan­ton, Kirchen und Spitälern. Nun ste­ht das bish­erige Finanzierungsmod­ell vor ein­schnei­den­den Verän­derun­gen: Der Kan­ton will seinen jährlichen Beitrag von 730’000 Franken ab 2027 im Rah­men von Spar­mass­nah­men voll­ständig stre­ichen.

Um das Ange­bot der Spi­talseel­sorge aufrechter­hal­ten zu kön­nen, leis­ten die Solothurn­er Spitäler ab dem kom­menden Jahr einen Beitrag von 200’000 Franken. Auch die Kirchen erhöhen ihren Beitrag um 130’000 Franken. Damit verbleibt laut Medi­en­mit­teilung der SIKO eine Finanzierungslücke von rund 400’000 Franken, die ohne Leis­tungskürzun­gen nicht geschlossen wer­den kann.

Gesetzlich verankert

Gegen die Stre­ichung des Kan­tons­beitrags wehren sich die Solothurn­er Kirchen mit ein­er Online-Peti­tion.Eve­lyn Bor­er, Mit­glied der Solothur­nischen interkon­fes­sionellen Kon­ferenz und Präsi­dentin des Syn­odal­rats der Evan­ge­lisch-reformierten Kirche des Kan­tons Solothurn erk­lärt: «Die Kirchen tra­gen die Spi­talseel­sorge seit Jahrzehn­ten mit und erhöhen ihren Beitrag nochmals deut­lich. Mehr ist ihnen nicht möglich. Der Kan­ton kann sich nicht aus ein­er Auf­gabe zurückziehen, die er gemein­sam mit den Kirchen aufge­baut hat und die geset­zlich ver­ankert ist.»

Die soH, die Lan­deskirchen und die SIKO beto­nen den hohen gesellschaftlichen und medi­zinis­chen Wert der Spi­talseel­sorge. Die zehn angestell­ten Seel­sor­gen­den leis­ten an den ver­schiede­nen Spi­tal­stan­dorten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Unter­stützung. Die Nach­frage ist hoch: 2025 wur­den 10’473 Patien­tenkon­tak­te verze­ich­net, was ein­er Steigerung von 31 Prozent gegenüber 2022 entspricht – bei gle­ich­bleiben­dem Per­son­albe­stand.

Der Massnahme gingen Gespräche voraus

Gian Tri­on­fi­ni, Medi­en­sprech­er der Solothurn­er Spitäler, betont den hohen Stel­len­wert, den die Spi­talseel­sorge inner­halb der soH geniesst: «Ob in der Patien­ten­be­treu­ung, in der Unter­stützung von Mitar­bei­t­en­den oder in akuten Krisen­si­t­u­a­tio­nen, die Zusam­me­nar­beit mit den Seel­sorg­erin­nen und Seel­sorg­ern ist stets pro­fes­sionell, ver­trauensvoll und von hoher Qual­ität geprägt.»

Urs Umbricht, Präsi­dent der Römisch-Katholis­chen Syn­ode des Kan­tons Solothurn und Vizepräsi­dent der SIKO, erk­lärt, dass sich die Spar­mass­nahme des Kan­tons bere­its vor zwei Jahren im Rah­men eines grossen Sparprozess­es angekündigt habe. Es hät­ten Gespräche der Lan­deskirchen mit der zuständi­gen Regierungsrätin Susanne Schaffn­er, dem Leit­er des Gesund­heit­samtes Peter Eber­hard und Christof Schröder von SoH stattge­fun­den. Das Führungs­gremi­um der Spi­talseel­sorge habe sich mit Szenar­ien entsprechend auf den Weg­fall des Kan­tons­beitrags vor­bere­it­et. Doch für Urs Umbricht ist klar: «Wenn ein Vier­tel des Gesamt­bud­gets gestrichen wird, hat dies unweiger­lich Kürzun­gen der Leis­tun­gen zur Folge.»

So funk­tion­iert der Finan­zaus­gle­ich der Kirchge­mein­den
Um finanzielle Ungle­ichgewichte zwis­chen den einzel­nen Kirchge­mein­den auszu­gle­ichen, gibt es den kan­tonalen Finan­zaus­gle­ich, der erst kür­zlich vom Regierungsrat und vom Kan­ton­srat bis 2032 ver­längert wurde. Die Summe beträgt 10 Mil­lio­nen Franken und wird vor­wiegend über die Kirchen­s­teuer der Unternehmen finanziert. Weil Fir­men kein­er Kon­fes­sion ange­hören kön­nen, fliessen ihre Kirchen­s­teuern nicht an eine spez­i­fis­che Kirchge­meinde, son­dern direkt in den kan­tonalen Finan­zaus­gle­ichs­fonds. Der Kan­ton schiesst im Bedarfs­fall eben­falls Mit­tel aus der Staatskasse zu, um den fest­gelegten Gesamt­be­trag von 10 Mil­lio­nen Franken pro Jahr zu garantieren. Ein kleiner­er Teil wird durch Abgaben der finanziell sehr starken Kirchge­mein­den selb­st erbracht, die einen Teil ihrer Steuere­in­nah­men von den eige­nen Kirchen­mit­gliedern in den gemein­samen Topf abgeben müssen.
Der Finan­zaus­gle­ich der Kirchge­mein­den ist zweigeteilt. Ein­er­seits soll er die Unter­schiede unter den 97 Kirchge­mein­den in Bezug auf ihre finanziellen Mit­tel und Steuer­be­las­tun­gen aus­gle­ichen. Für diesen Aus­gle­ich ste­hen bish­er 60 Prozent – also 6 von 10 Mil­lio­nen Franken – zur Ver­fü­gung. 40 Prozent der Mit­tel, also 4 Mil­lio­nen Franken, gehen zu den Lan­deskirchen. Diese sind verpflichtet dieses Geld für gesellschaftliche Auf­gaben einzuset­zen. 20 Prozent davon dür­fen für Beiträge an Kirchge­mein­den für Bau­vorhaben ver­wen­det wer­den.

Angebot soll über den Finanzausgleich finanziert werden

Auf der anderen Seite ste­ht das kan­tonale Gesund­heit­samt unter der Leitung von Peter Eber­hard. Aus Sicht des Departe­ments des Innern ist die Stre­ichung keine Einzel­mass­nahme gegen die Kirche, son­dern Teil des Mass­nah­men­pakets 2024 zur Sta­bil­isierung der Kan­tons­fi­nanzen. Peter Eber­hard sagt: «Zu den Mass­nah­men gehört auch, dass kün­ftig die Finanzierung der Spi­talseel­sorge voll­ständig über den Finan­zaus­gle­ich der Kirchge­mein­den erfol­gen soll.»

Im Kan­ton Solothurn wird die Spi­talseel­sorge aus zwei Quellen finanziert wird: Ein­er­seits über den Finan­zaus­gle­ich der Kirchge­mein­den sowie der Syn­oden (siehe Box). Dem Finan­zaus­gle­ich ste­ht ein jährlich­er Betrag von 10 Mio. Franken zur Ver­fü­gung. Dieser Finan­zaus­gle­ich wird zum grössten Teil aus der Kirchen­s­teuer für juris­tis­che Per­so­n­en finanziert. Ander­er­seits finanziert sich die Spi­talseel­sorge über das Glob­al­bud­get Gesund­heit, welch­es aus all­ge­meinen Steuer­mit­teln stammt. Laut Eber­hard kom­men die Solothurn­er Spitäler neu für die Kosten der Seel­sorge und Kris­en­in­ter­ven­tion für Spi­talmi­tar­bei­t­ende auf, der Rest soll voll­ständig mit Mit­teln des Finan­zaus­gle­ichs finanziert wer­den. Und der Leit­er des Gesund­heit­samts sagt auch: «Obwohl die Mass­nahme bere­its 2024 beschlossen wurde, hat man den Kirchge­mein­den während ein­er Über­gangs­frist von zwei Jahren den vollen Betrag weit­er aus­gerichtet und wird während weit­eren zwei Jahren einen reduzierten Betrag aus­richt­en.»

Kanton soll Mitverantwortung übernehmen

Für die Solothur­nische interkon­fes­sionelle Kon­ferenz SIKO braucht es neben dem finanziellen Engage­ment der Kirchen und der Spitäler auch eine ver­lässliche Lösung des Kan­tons: «Ohne seinen Beitrag muss das Ange­bot für Pati­entin­nen, Patien­ten, Ange­hörige und Mitar­bei­t­ende eingeschränkt wer­den. Wenn der Kan­ton an seinem geset­zlichen Auf­trag und an ein­er ver­ant­wor­tungsvollen Ver­sorgung der Bevölkerung fes­thält, muss er auch kün­ftig Mitver­ant­wor­tung für die Spi­talseel­sorge übernehmen», heisst es in der Medi­en­mit­teilung.

Redaktion Lichtblick
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