Für Gottesdienste ändert sich noch nichts

Für Gottesdienste ändert sich noch nichts

Der Bun­desrat hebt ab mor­gen Don­ner­stag die Home­of­fi­cepflicht und die Kon­tak­tquar­an­täne auf. Aus Sicht der Regierung lässt die Sit­u­a­tion in den Spitälern diesen Schritt zu. An der Zer­ti­fikat­spflicht für Gottes­di­en­ste ändert sich aber vor­erst nichts, schreibt das Katholis­che Medien­zen­trum kath.ch auf seinem News­portal. Für Gottes­di­en­ste gelte also weit­er­hin: Nehmen weniger als 50 Per­so­n­en teil, gilt keine Zer­ti­fikat­spflicht. Bei religiösen Ver­anstal­tun­gen ab 50 Per­so­n­en gel­ten allerd­ings die gle­ichen Vor­gaben wie für andere Ver­anstal­tun­gen: Der Zugang ist auf gene­sene oder geimpfte Per­so­n­en beschränkt (2G-Regel). Das Tra­gen ein­er Maske in ein­er Kirche oder ein­er anderen Kult­stätte ist weit­er­hin oblig­a­torisch. Seit dem 22. Jan­u­ar müssen keine Kon­tak­t­dat­en mehr erhoben wer­den. Für die übri­gen Bere­iche gilt sog­ar, zusät­zlich zu 2G, je nach­dem weit­er­hin eine Testpflicht. Dies dort, wo die Maske nicht getra­gen oder nicht am Tisch gegessen und getrunk­en wer­den kann, etwa an Blas­musikproben oder in Clubs. Dort braucht es zusät­zlich einen neg­a­tiv­en Test. Per­so­n­en, deren Imp­fung, Auf­frischimp­fung oder Gene­sung nicht länger als vier Monate zurück­liegt, sind von dieser 2G-plus-Testpflicht ausgenom­men.

Christian Breitschmid
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