Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zu «Ehe für alle»

Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz, SBK, kann sich nicht für den Entwurf «Ehe für alle» aussprechen. Dies meldete die SBK heute Hor­i­zonte mit ein­er Medi­en­mit­teilung. Sie ist der Ansicht, dass die Debat­te nicht richtig geführt wird, da die ethis­chen Auswirkun­gen im Zusam­men­hang mit der Fortpflanzungsmedi­zin und dem Recht des Kindes weitra­gend sind. Die SBK weist darauf hin, dass die Zivile­he keineswegs nur die öffentliche Würdi­gung gegen­seit­iger Gefüh­le darstellt. Die Zivile­he bezweckt die Ein­tra­gung des Kindesver­hält­niss­es in ein beständi­ges Insti­tut, namentlich zum Schutz der Mut­ter und des Kindes. In diesem Sinne ist die Zivile­he auf die Fam­i­lien­grün­dung aus­gerichtet. Gle­ichgeschlechtliche Paare müssen zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedi­zin zurück­greifen. Diese wird von der SBK generell abgelehnt (also auch für het­ero­sex­uelle Paare), weil sie Keimzel­len­spenden erfordert und im Wider­spruch zu den Recht­en des Kindes ste­ht. Die SBK weist dafür ins­beson­dere auf die Lei­den und die Mühen der so gezeugten Kinder hin, die in Unken­nt­nis ihrer Abstam­mung eine eigene Iden­tität auf­bauen müssen.

 

Cornelia Suter
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