«Kein Daumen rauf oder runter»
Bild: © Hannah Olinger auf Unsplash

«Kein Daumen rauf oder runter»

Wer in der Kirche arbeiten möchte, soll ab April eine psychologische Eignungsprüfung durchlaufen müssen. Fachpersonen zeigen sich mit der Entwicklung des Assessments zufrieden. Nun geht es in die Praxis.

Mit dem Dekret der Diöze­san­bis­chöfe vom 27. März ist es offiziell: Die psy­chol­o­gis­chen Assess­ments für ange­hende Priester, Seel­sorg­erin­nen und Seel­sorg­er wer­den in allen Schweiz­er Bistümern einge­führt. Anfang April startet zunächst eine Pilot­phase, die bis Ende 2025 dauern soll. Die Mass­nahme war von den Bis­chöfen anlässlich der Veröf­fentlichung der Vorstudie zu Miss­brauch in der Schweiz­er Kirche im Herb­st 2023 ver­sprochen wor­den. Damit soll bere­its bei der Zulas­sung von Mitar­bei­t­en­den das Risiko für Über­griffe und schädi­gen­des Ver­hal­ten reduziert wer­den. Bischof Joseph Maria Bon­nemain, der die Miss­brauch­spräven­tion in der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz vorantreibt, sagt zu den verpflich­t­en­den Tests: «Wir schulden das den Men­schen, die sich der Kirche anver­trauen und ein Recht haben, dass ihre Integrität aus­re­ichend geschützt ist.» Gle­ichzeit­ig schulde man dies aber auch jenen Per­so­n­en, die sich für einen kirch­lichen Dienst aus­bilden liessen. Es gehe darum, «ihr Entwick­lungspoten­zial frühzeit­ig abzuk­lären» und sie «gezielt zu fördern».

 Die Kosten für die Tests tra­gen die Bistümer, für die die jew­eili­gen Kan­di­dat­en und Kan­di­datin­nen studieren. Sie belaufen sich auf rund 5 000 Franken pro Assess­ment. Für die Pilot­phase ste­ht ein begren­ztes Kontin­gent an Tests zur Ver­fü­gung. Getestet wer­den sollen zunächst jene Per­so­n­en, die am Ende ihrer Aus­bil­dung ste­hen und ab Herb­st 2025 ihre Arbeit im Umfeld Kirche begin­nen wollen. Später­hin will man auch Per­so­n­en den Tests unterziehen, die aus dem Aus­land oder aus anderen kirch­lichen Aus­bil­dungsstruk­turen jen­seits der Bistümer die Arbeit aufnehmen, so heisst es im Dekret der Bis­chöfe. Seel­sorg­erin­nen und Seel­sorg­er, die fer­tig aus­ge­bildet im Ein­satz sind, sollen nur dann für ein Assess­ment in Betra­cht gezo­gen wer­den, wenn sie «während ihrer pas­toralen Tätigkeit Auf­fäl­ligkeit­en zeigen» und sich Nach­holbe­darf in Bezug auf «Basiskom­pe­ten­zen, psy­chis­che Ver­fass­theit, charak­ter­liche Aus­geglichen­heit oder affek­tive Reife» zeige.

Bere­its 1988 war von der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz eine Rah­menord­nung für die Aus­bil­dung erlassen wor­den, die das Ein­holen psy­chol­o­gis­ch­er Gutacht­en vor­sieht. 2016 hat­te das römis­che Dikas­teri­um für den Klerus fest­gelegt, dass Bischof­skon­feren­zen Nor­men zu erlassen haben, um die Modal­itäten dazu zu regeln. Bischof Bon­nemain: «Die psy­chol­o­gis­chen Abklärun­gen, die bere­its seit Jahren Teil der Aus­bil­dung waren, wur­den nun weit­er­en­twick­elt und neben dem kom­pe­ten­zori­en­tierten durch einen foren­sis­chen Blick ergänzt.»

Fachliche Expertise für die Assessments

So war der Schweiz­er Psy­chologe und Foren­sik­er Jérôme Endrass an der Entwick­lung des Assess­ments fed­er­führend beteiligt. Der stel­lvertre­tende Leit­er des Amtes für Jus­tizvol­lzug und Wiedere­ingliederung des Kan­tons Zürich gilt als Spezial­ist im Bere­ich der Risikoein­schätzung bei Gewalt- und Sex­u­al­straftätern. Die Zusam­me­nar­beit mit der Kirche hat er als «nur pos­i­tiv» erlebt, nun müsse man das Ergeb­nis testen und Erfahrun­gen damit sam­meln. «Ob sich erfüllt, was sich die Ver­ant­wortlichen erhof­fen und ob es für sie einen Mehrw­ert gibt, muss die Kirche entschei­den.» Ein Urteil darüber tre­f­fen zu kön­nen erwartet er in drei bis vier Jahren. Endrass hält fest, dass es bei psy­chol­o­gis­chen Assess­ments nicht um «Dau­men rauf oder runter» gehe. So gebe es auch kein beste­hen oder nicht beste­hen, im Gegen­teil: «Man über­prüft, wie gut eine Per­son mit den geforderten Grund­kom­pe­ten­zen übere­in­stimmt und hat eine Möglichkeit, das zu objek­tivieren.» Objek­tivieren, also konkrete, ver­gle­ich­bare Werte zu Eigen­schaften ein­er Per­sön­lichkeit vor­legen zu kön­nen und eine externe Ein­schätzung zu erhal­ten gilt als Mehrw­ert von psy­chol­o­gis­chen Assess­ments. «Wir leg­en Ergeb­nisse vor, geben aber keine direk­tive oder gar bindende Empfehlung ab. Die Anstel­lungsentschei­dung liegt einzig beim Arbeit­ge­ber.» Durchge­führt wird das Assess­ment von psy­chol­o­gis­chen Gutach­terin­nen, die pos­i­tive wie neg­a­tive Aspek­te erfassen: Im Pos­i­tiv-Assess­ment gehe es darum, Poten­ziale und Fähigkeit­en ein­er Per­son zu eruieren, im neg­a­tiv­en Bere­ich um die Abklärung von Risiken. «Das Ziel ist nicht primär, Men­schen auszuschliessen, die Prob­leme mit­brin­gen, son­dern vielmehr her­auszufind­en, wer sich wofür beson­ders gut eige­nen kön­nte.» 

Und was, wenn kirch­liche Ver­ant­wortliche Ergeb­nisse und Ein­sicht­en aus den Tests unter den Tisch fall­en liessen? Endrass rel­a­tiviert: «Dieses Prob­lem beschränkt sich bei weit­em nicht auf die Kirche.» Er sieht die Ein­führung der psy­chol­o­gis­chen Assess­ments als «ersten Schritt, um mehr Trans­parenz zu schaf­fen». Nun müsse man der Kirche die Chance geben, einen Umgang damit zu find­en.

Wie geht die Kirche mit den Testergebnissen um?

Ste­fan Lop­pach­er, Leit­er der Dien­st­stelle Miss­brauch im kirch­lichen Kon­text, sieht in der Frage nach dem Umgang mit den Testergeb­nis­sen «eine der grossen Her­aus­forderun­gen, die noch nicht abschliessend gek­lärt» sei. Er ver­weist auf «ver­schiedene Rechts­güter», die sen­si­bel gegeneinan­der abge­wogen wer­den müssten: ein­er­seits das Inter­esse an Trans­parenz und pro­fes­sioneller Per­son­alführung, ander­er­seits etwa der Per­sön­lichkeitss­chutz und der Schutz der Integrität der Auszu­bilden­den.

Bischof Bon­nemain möchte die Ergeb­nisse der Assess­ments ernst nehmen, selb­st im Fall eines belas­ten­den Resul­tats: «Wenn die psy­chol­o­gis­chen Fach­per­so­n­en bei ein­er bes­timmten Per­son klar von ein­er kün­fti­gen Beschäf­ti­gung als Seel­sorg­er oder Seel­sorg­erin abrat­en, werde ich mich an diese Empfehlung hal­ten.» Für ihn sei das Assess­ment ein «sehr wichtiges, aber nicht das einzige» Entschei­dungse­le­ment.

Ins­ge­samt zeigt sich Bon­nemain «sehr zufrieden» damit, wie die Tests nun konzip­iert seien und dass man für die Erar­beitung inter­na­tion­al anerkan­nte Fach­leute gewin­nen hätte kön­nen. Lop­pach­er sieht darüber hin­aus einen Meilen­stein erre­icht, sei doch die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Reli­gion und Psy­cholo­gie in den let­zten Jahrhun­derten «keine Erfol­gssto­ry» gewe­sen. Hier nun sei es gelun­gen, Über­set­zungsar­beit zu leis­ten und the­ol­o­gis­che, kirch­liche Sprache in die der Psy­cholo­gie zu über­set­zen. Jérôme Endrass nen­nt ein Beispiel: «Die kirch­lichen Fach­per­so­n­en haben die Fähigkeit zur Selb­stkri­tik als notwendi­ge Qual­i­fika­tion genan­nt. Wir haben das oper­a­tional­isiert in Intro­spek­tions­fähigkeit – diese lässt sich mit psy­chol­o­gis­ch­er Methodik erfassen.»

Interdisziplinär entwickeltes Qualifikationsprofil als Basis

Grund­lage für die Arbeit der Psy­chologin­nen und Psy­cholo­gen war ein Qual­i­fika­tion­spro­fil für Seel­sorg­erin­nen und Seel­sorg­er, das der Bil­dungsrat der katholis­chen Kirche in der Deutschschweiz bere­its 2023 erar­beit­et hat­te. Man habe Syn­ergien nützen kön­nen, freut sich Lop­pach­er. Eine Arbeits­gruppe unter der Leitung von Jérôme Endrass hat­te seit Früh­jahr 2024 die Entwick­lung vor­angetrieben. Neben Endrass gehörten die foren­sis­che Psy­cholo­gin Astrid Rosseg­ger und die Fach­psy­cholo­gin für Lauf­bahn- und Per­son­alpsy­cholo­gie Rahel Bad­er dem Team an; von kirch­lich­er Seite waren dabei Gen­er­alvikar Markus Thürig als Präsi­dent des Bil­dungsrates, Bischof Bon­nemain, Daniel Krieg und Nico­las Glas­son als Regen­ten, also Leit­er von Priestersem­inaren, Céline Ruffieux als bis­chöfliche Beauf­tragte für die Bis­tum­sre­gion des Kan­tons Freiburg, darüber hin­aus Brigit­ta Minich und Theres Küng, die als Seel­sorg­erin­nen im Dienst des Bis­tums Basel ste­hen, Julian Miotk vom Reli­gion­späd­a­gogis­chen Insti­tut, Ste­fan May­er als reformiert­er Bere­ich­sleit­er Seel­sorge der Lan­deskirche Aar­gau sowie Ste­fan Lop­pach­er als Leit­er der Dien­st­stelle Miss­brauch im kirch­lichen Kon­text.

Veronika Jehle
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