Mehr Geld für Kirchgemeinden und Mitfinanzierung eines interdiözesanen Straf- und Disziplinargerichts
Bild: © Leonie Wollensack

Mehr Geld für Kirchgemeinden und Mitfinanzierung eines interdiözesanen Straf- und Disziplinargerichts

Die Herbstsynode der römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft

Die Synode hat einen Finanzausgleich zugunsten der Kirchgemeinden und die Mitfinanzierung eines interdiözesanen Straf- und Disziplinargerichts zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle beschlossen. Zudem sicherte sie Mittel für ein christlich-jüdisches Projekt sowie Projekte, die die seelsorgerische Begleitung älterer Menschen fördern.

Ein wichtiges Trak­tan­dum der Herb­st­syn­ode ist das Bud­get für das kom­mende Jahr. Disku­tiert wurde dabei an der Syn­ode in Ober­wil vor allem der Antrag der Prü­fungskom­mis­sion, für das Jahr 2025 einen Finan­zaus­gle­ich vorzunehmen, bei dem die Kirchge­mein­den nicht 50, son­dern 62,5 Prozent des Kan­tons­beitrags erhal­ten sollen und die Lan­deskirche somit 37,5 Prozent. Begrün­det wurde dies von der Prü­fungskom­mis­sion und ver­schiede­nen Stim­men der Syn­odalen damit, dass das Ver­mö­gen der Lan­deskirche steige, während in eini­gen Kirchge­mein­den das Geld knapp sei und unter anderem Mitar­bei­t­ende ent­lassen wer­den müssten. Der Kirchen­rat argu­men­tierte, dass im juris­tis­chen Sinne ein wichtiger Punkt nicht erfüllt sei: Es hätte keine Prü­fung in den Kirchge­mein­den gegeben, und so fehle die konkrete geset­zliche Grund­lage, auf der die Syn­ode einem solchen Antrag zus­tim­men könne. Es dürfe nicht nur ums Hören­sagen gehen, so Corvi­ni. Am Ende wurde der Antrag der Prü­fungskom­mis­sion trotz­dem mit ein­er Gegen­stimme und sechs Enthal­tun­gen angenom­men.

Beschlossen wurde ausser­dem die Mit­fi­nanzierung eines noch zu errich­t­en­den inter­diöze­sa­nen Straf- und Diszi­pli­narg­erichts in der Schweiz im Zuge der Aufar­beitung der sex­uellen Miss­brauchs­fälle in der römisch-katholis­chen Kirche. Ivo Corvi­ni, Präsi­dent des Lan­deskirchen­rates, betonte, dass der Lan­deskirchen­rat ein gross­es Inter­esse daran habe, die Aufar­beitung auf diesem Wege zu unter­stützen. Urs Brosi, der Gen­er­alsekretär der römisch-katholis­chen Zen­tralkon­ferenz (rkz), die dieses Gericht etablieren möchte, erläuterte, dass es dabei um die Finanzierung kirch­lich­er Auf­gaben auf nationaler bzw. sprachre­gionaler Ebene gehe. Mit den bish­eri­gen Mit­teln sei dies nicht möglich, kleine, finanzschwache Kan­ton­skirchen stiessen bei der Finanzierung an ihre Gren­zen, sodass die rkz bei finanziell stärk­eren um Unter­stützung bit­tet.
Ein kirch­lich­es Gericht sei deswe­gen nötig, da dieses über die reine, staatlich ver­hängte Strafe hin­aus­ge­hen und zudem entschei­den könne, Per­so­n­en aus dem Dienst zu ent­fer­nen. Ausser­dem könne gren­zver­let­zen­des Ver­hal­ten, das keinen Straftatbe­stand darstellt, trotz­dem geah­n­det wer­den. Auch Ver­jährungs­fris­ten sind im Kirchen­recht länger, und so kön­nen auch Fälle behan­delt wer­den, die vor staatlichen Gericht­en bere­its ver­jährt sind.

Die Syn­ode stimmte mit grossem Mehr dafür, die Stiftung christlich-jüdis­che Pro­jek­te in den Jahren 2025 bis 2028 weit­er­hin mit 120 000 Franken zu unter­stützen. Joseph Thali, selb­st im Stiftungsrat, erläuterte die Arbeit des Pro­jek­ts: Die Begleitung der Men­schen, die beispiel­weise Ver­anstal­tun­gen, Reisen und Bil­dungsar­beit im Kinder- und Jugend­bere­ich pla­nen und durch­führen, mit dem Ziel, das Ver­ständ­nis für das Juden­tum zu verbessern und den Dia­log zwis­chen den Reli­gio­nen zu fördern.

Das öku­menis­che Pro­jekt Spir­i­tu­al­ität und Seel­sorge im Alter wird mit 95 000 Franken unter­stützt. Das Geld wird ver­wen­det, um Frei­willige darin auszu­bilden, alte Men­schen zu begleit­en und zu betreuen. Marlen Can­dreia, Präsi­dentin des Kirchge­mein­der­ats in Laufen, gab zu bedenken, dass es in eini­gen Kirchge­mein­den und Pas­toral­räu­men bere­its Ange­bote gebe, wie beispiel­weise die öku­menis­che Weg­be­gleitung Laufen­tal-Dor­neck-Thier­stein, und sie hoffe, dass hier keine Konkur­renz entste­he. Michael Frei, Leit­er Diakonie und kirch­liche Sozialar­beit, betonte, dass eine Unter­stützung beste­hen­der Ange­bote mit angedacht sei.

Redaktion Lichtblick
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