Am Heiligabend keine «Einkaufsschlacht» im Aargau

Am Heiligabend keine «Einkaufsschlacht» im Aargau

  • Dieses Jahr fällt der Heili­ga­bend auf einen Son­ntag. Im Gegen­satz zum Aar­gau haben in den Kan­to­nen Zürich, Basel-Land­schaft und Zug die Geschäfte an jen­em Tag geöffnet.
  • Die Schweiz­er Bis­chöfe und ver­schiedene Grup­pierun­gen rufen dazu auf, die Läden an Heili­ga­bend geschlossen zu hal­ten.
  • Die in den let­zten Tagen teils sehr emo­tion­al geführte Debat­te zum The­ma Son­ntagsverkauf an Heili­ga­bend zeigt: Viele Men­schen haben Angst, dass Wei­h­nacht­en nicht mehr zählt, son­dern nur noch der Kon­sum.
 Dieses Jahr fällt der 24. Dezem­ber auf einen Son­ntag. Die Kirchen riefen die Geschäftsin­hab­er auf, christliche Werte hochzuhal­ten und an Heili­ga­bend auf den Son­ntagsverkauf zu verzicht­en. Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK), der Schweiz­erische Evan­ge­lis­che Kirchen­bund (SEK) und die Schweiz­erische Evan­ge­lis­che Allianz (SEA) veröf­fentlicht­en je eine Medi­en­mit­teilung.

Bischöfe wollen weniger vorweihnachtliche Sonntagsverkäufe

«Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK) fordert, nicht alle vor­wei­h­nachtlichen Son­ntage für den Verkauf zu öff­nen. Dies gilt umso mehr, wenn der vierte Adventsson­ntag auf den Beginn des Wei­h­nachts­festes fällt. Die SBK ermutigt Geschäftsin­hab­er, ins­beson­dere auf diesen Son­ntagsverkauf zu verzicht­en», heisst es in der Medi­en­mit­teilung. Ver­schiedene Medi­en nah­men das The­ma auf: az-Medi­en, Blick, Tage­sanzeiger, 20 Minuten oder auch die Südostschweiz berichteten. Entwed­er druck­ten die Blät­ter Auszüge aus den Medi­en­mit­teilun­gen oder beriefen sich auf den Kampf der Unia gegen eine Ausweitung der Son­ntagsar­beit.

Kanton Aargau erlaubt zwei Sonntage im Jahr

Die Son­ntagsar­beit ist geset­zlich geregelt. Mit dem 1. Juli 2008 trat ein neuer Absatz zum beste­hen­den Gesetz über die Son­ntagsar­beit in Kraft: Die Kan­tone erhiel­ten die Kom­pe­tenz und Erlaub­nis, bis zu vier bewil­li­gungs­freie Son­ntagsverkäufe im Jahr festzule­gen. Längst nicht alle Kan­tone schöpfen diese Möglichkeit aus: Im Aar­gau ist beispiel­sweise per Gesetz geregelt, dass nur zwei Son­ntage im Jahr bewil­li­gungs­frei für den Verkauf ver­wen­det wer­den dür­fen. Fest­gelegt für das Jahr 2017 sind der 10. Und der 17. Dezem­ber. «Die Dat­en der Son­ntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Son­ntagsverkäufe an anderen Dat­en wer­den nicht bewil­ligt», heisst es lap­i­dar auf den Web­seit­en des Kan­tons.  – Der Verkauf am Heili­ga­bend ist schlicht kein The­ma im Kan­ton.

Widerstand im zürcherischen Wallisellen

Anders hinge­gen in den Kan­to­nen Basel-Land­schaft, Zug und Zürich: Dort haben die Geschäfte dieses Jahr am 24. Dezem­ber geöffnet, wen­ngle­ich in den Kan­to­nen Zug und Zürich nicht alle Gemein­den diese Möglichkeit nutzen.In Wal­lisellen hat­ten überdies die 300 Angestellte des Einkauf­szen­trums Glatt verge­blich darum gerun­gen, dass am 24. Dezem­ber die Läden geschlossen bleiben. Im gesamten Kan­ton Zürich nutzen von 168 poli­tis­chen Gemein­den nur 84 Gemein­den die Möglichkeit, an bis zu vier Son­nta­gen im Jahr die Läden offen zu hal­ten. Und nur 52 Gemein­den haben 2017 auch den vierten Adventsson­ntag als verkauf­sof­fen fest­gelegt.

Trotz Begehrlichkeiten: Akzeptanz im Aargau

Auch wenn es im Aar­gau kein The­ma ist: Die ver­schiede­nen Akteure sind wach­sam, wenn es um den Son­ntagsverkauf geht. Von der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche im Aar­gau heisst es, dass man hin­ter dem Aufruf der Bis­chöfe ste­he. Eben­falls gegen eine Ausweitung oder Aufwe­ichung des Sta­tus quo sprechen sich die Gew­erkschaften aus. «Wir Gew­erkschaften wer­den keine Hand bieten für eine Änderung dieser Geset­ze», schreibt Flo­ri­an Vock, Präsi­dent des Aar­gauis­chen Gew­erkschafts­bun­des (AGB).Im Amt für Wirtschaft und Arbeit stre­it­et nie­mand ab, dass die Hand­habe in den Nach­barkan­to­nen bei manchem Grossverteil­er Begehrlichkeit­en wecke. Doch die Geset­zes­lage sei klar, eine Änderung nicht so ein­fach möglich. Anfänglich hät­ten die Gewer­be­treiben­den gemur­rt, als im Aar­gau 2011 nur zwei von möglichen vier Son­nta­gen durchka­men, doch mit­tler­weile habe man sich daran gewöh­nt.

Konsum statt Religion?

Die Diskus­sion bet­rifft also nicht alle gle­ich und erregt den­noch die Gemüter. Der «Talk täglich» vom 7. Dezem­ber 2017 auf telezüri fächerte die ver­schiede­nen Aspek­te auf. Gre­gor A. Rutz, Zürcher SVP-Nation­al­rat und Präsi­dent IG Frei­heit, disku­tierte mit Markus Flück­iger, Pfar­rer und SEA-Vor­standsmit­glied, über Ruhezeit­en für das Verkauf­sper­son­al, den höheren Lohn für die Son­ntagsar­beit, der von Aushil­f­skräften wie Stu­den­ten geschätzt werde oder darüber, dass andere Beruf­s­grup­pen wie Ärzte, Pflegeper­son­al, Polizis­ten oder auch Pfar­rer beim The­ma kaum beachtet wür­den.Die Kom­mentare ver­schieden­er Anruferin­nen und Anrufer bracht­en weit­ere Facetten und vielle­icht die grundle­gende Prob­lematik ins Spiel: Wei­h­nacht­en, dass zäh­le heute ein­fach nicht mehr, diese Zeit­en seien vor­bei. Es gehe mit­tler­weile nicht mehr um Reli­gion, son­dern um Kon­sum.
Anne Burgmer
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