Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Sie sind sel­ten, doch es gibt sie: Kon­flik­t­fälle zwis­chen Bis­tum und Pfar­rei, zwis­chen Seel­sor­gen­den und Mitar­bei­t­en­den. Auch konkrete Her­aus­forderun­gen in den Pfar­reien, wie die Auf­nahme von Flüchtlin­gen, kön­nen zu Reibereien führen. Im Inter­view nimmt der Bischof von Basel, Felix Gmür, Stel­lung.Bischof Felix, Sie haben zu Beginn Ihrer Amt­szeit keinen Bischofsvikar für das Per­son­al bestellt, son­dern ver­ste­hen die Mitar­beit­er­sorge als Auf­gabe des Bischofs. Bereuen Sie diesen Entscheid? Felix Gmür: Nein. Ich bin Per­son­alchef, wie ich Chef bin für die Pas­toral. Oper­a­tiv bin ich nicht in die alltäglichen Per­son­al­fra­gen involviert, das habe ich delegiert. Gewisse Dinge will ich als Bischof nicht delegieren, zum Beispiel die Erteilung der unbe­fris­teten Mis­sio. Anstel­lungs­be­hörde ist zudem die Kirchge­meinde, die Lan­deskirche, der Kan­ton oder das Spi­tal. Ich bin der Auf­tragge­ber. Das sind zwei Schienen.Es ist zwar eher sel­ten, doch es gibt Fälle, wo Seel­sorg­er vor Ort den Ein­druck haben, dass sich das Bis­tum bei Kon­flik­t­fällen mehr ein­brin­gen müsste im Sinne der Mitar­beit­er­sorge. Die ersten Ansprech­part­ner sind die pas­toralen Vorge­set­zten, also die Leitung der Pfar­rei, des Pas­toral­raumes, des Dekanats. Dann gibt es die Bis­tum­sre­gio­nen mit den Region­alver­ant­wortlichen. Die meis­ten Kon­flik­te wer­den auf dieser Ebene gelöst. Wed­er Auf­tragge­ber noch Anstel­lungsträger kön­nen im Kon­flik­t­fall alleine entschei­den. Es gibt immer die Suche nach ein­er Kon­senslö­sung. Das dauert. Bei schw­er wiegen­den Fällen muss man aber schnell han­deln kön­nen.Was empfind­en Sie als schw­er­wiegende Vor­fälle? Über­griffe, Miss­brauch (nicht zwin­gend den sex­uellen), son­dern auch Macht-Miss­brauch durch die Vorge­set­zten, die Spal­tung ein­er Pfar­rei. Let­ztes Jahr sind mehrere Fälle zwis­chen den drei Bischofsvikari­at­en und den Anstel­lungs­be­hör­den gelöst wor­den.Der Grossteil der Fälle wird also ruhig und unspek­takulär gelöst? Ja. Zum Glück. Wir suchen nach ein­er Lösung, die möglichst nahe an der betrof­fe­nen Ebene ist. Ide­al­er­weise gibt es bei der Kon­senslö­sung keine Ver­lier­er. Kein Mitar­bei­t­en­der soll als Ver­lier­er aus der Sit­u­a­tion gehen. Das gehört zu mein­er Ver­ant­wor­tung als Bischof.Was ist mit dem Wun­sch nach ein­er Art Schiedsstelle, die man im Kon­flik­t­fall ansprechen kann? Es gibt manch­mal die Forderung nach ein­er Art Ombudsstelle. Doch die Sit­u­a­tion im Bis­tum ist kom­plex. Deshalb gibt es seit Jahren die Stelle Seel­sorge für Seel­sor­gende. Sie ist mit drei Per­so­n­en aus dem Bis­tum beset­zt, die die Sit­u­a­tio­nen ken­nen und mit den Betr­e­f­fend­en gang­bare Wege suchen. Ich weiss nicht, wer davon Gebrauch macht, doch nach deren Aus­sage sind sie gut aus­ge­lastet. Das ist unsere Ver­sion von Ombudsstelle.Wird die Stelle proak­tiv bewor­ben? Es gibt eine Infor­ma­tion­ss­chuld auf Seit­en des Bis­tums und eine Infor­ma­tion­spflicht der­jeni­gen, die etwas wis­sen wollen. Es gibt den Hin­weis auf der Home­page und im Per­son­alverze­ich­nis. Wenn jemand in der Abteilung Per­son­al oder bei einem regionalen Bischofsvikari­at nach­fragt, wird auf die Stelle hingewiesen. Zudem sind die Fach­per­so­n­en Seel­sorge für Seel­sor­gende zum Beispiel im Rah­men von Dekanats­fort­bil­dun­gen präsent und bieten Besin­nungstage an, damit die Stelle bess­er bekan­nt wird.Ist es sin­nvoll, mehr externe Fach­leute einzuset­zen? Für Kris­en­in­ter­ven­tio­nen oder ther­a­peutis­che Begleitung suchen wir bewusst Fach­leute, die einen anderen Blick ins Spiel brin­gen. Was die Abteilung Per­son­al ange­ht: Human Ressource-Fach­men­schen aus dem nicht-kirch­lichen Umfeld haben stren­geren Umgang mit dem Per­son­al. Es heisst schnell: Der­jenige ist ungeeignet, weg mit ihm, wo wir noch Chan­cen geben wollen.Bei rund 1050 Mitar­bei­t­en­den im deutschsprachi­gen Teil des Bis­tums gibt es nur einen Per­son­alver­ant­wortlichen. Ist das nicht frag­würdig? Viele Stel­len­wech­sel laufen zuerst über die regionalen Bischofsvikari­ate. Das sind acht Per­so­n­en. Wir haben zudem weniger Stel­len­wech­sel und Beruf­san­fänger als früher. Zugenom­men haben admin­is­tra­tiv­en Auf­gaben. Seel­sorg­er, die von ausser­halb der Schweiz oder der EU kom­men, müssen wir prüfen. Die Frage nach ein­er Frau als Per­son­alver­ant­wortliche ist derzeit offen. Wir schauen im Moment, dass wir einen guten modus viven­di find­en.Es ist also im Umbruch? Ja. Was bleibt, ist das Dreieck Per­son-Insti­tu­tion-Sit­u­a­tion. Es gibt nicht nur die Per­son, die sich in ein­er guten Stelle ver­wirk­lichen will. Die Per­son ver­tritt sich sel­ber. Die Abteilung Per­son­al hat eine glob­alere Sicht.Ein­ver­standen, doch es gibt Fälle, wo Auf­tragge­ber und Anstel­lungsträger völ­lig ander­er Mei­n­ung bei ein­er Per­son sind – grade in Bezug auf The­olo­gen, die von ausser­halb der Schweiz kom­men. Das ist heikel. Manch­mal wis­sen wir Dinge von Men­schen, die wir nicht sagen kön­nen. Wir haben eine Pflicht zum Dat­en- und Per­sön­lichkeitss­chutz und eine Infor­ma­tion­spflicht. Die ste­hen bisweilen im Clinch miteinan­der. Dann sage ich: Mir ist der Per­sön­lichkeitss­chutz wichtiger.Kön­nen Sie nachvol­lziehen, dass das auf der anderen Seite manch­mal so ankommt, als wenn nicht genü­gend begrün­det und erk­lärt wird? Jein, denn oft­mals wollen die Anstel­lungs­be­hör­den gewisse Infor­ma­tio­nen nicht hören.Die Per­son­al­si­t­u­a­tion wird zukün­ftig nicht bess­er. Was für Strate­gien gibt es? Wichtig ist eine aus­geglich­ene Verteilung der Mitar­bei­t­en­den auf das ganze Bis­tum. Auch Randge­bi­ete haben Anspruch auf gutes Per­son­al. Das zweite: Wir wollen eine gute Durch­mis­chung der Beruf­s­grup­pen und lebendi­ge Teams. Gewisse Seel­sorg­er sind immer eher Einzelkämpfer und ein sehr klein­er Teil des Per­son­als hat Mühe mit dem Verän­derung­sprozess.Wird es irgend­wann den Punkt geben, wo es mehr mis­sio-pflichtige Stellen als mis­sio-fähige Bewer­ber geben wird? Ich hoffe nicht. Wenn keine Kan­di­dat­en mehr da sind, muss sich auch das Volk Gottes fra­gen, wieso es keine Seel­sorg­er mehr her­vor­bringt. Die ersten Wer­ber für die Berufe sind immer noch die Seel­sor­gen­den vor Ort. Deren Beruf­szufrieden­heit ist bei allen Umfra­gen hoch bis sehr hoch, ander­er­seits ist die Wer­be­bere­itschaft eher tief. Ein Prob­lem ist die Frage der Beruf­si­den­tität. Bei uns ver­mis­chen sich viele Auf­gaben; dabei wäre ein ein­deutiges Berufs­bild fördernd. Doch das ist auch eine Chance. Der Beruf gibt sehr viele Frei­heit­en in der Gestal­tung unseres Auf­trags: das Evan­geli­um zu verkündi­gen.Wenn Seel­sorg­erin­nen und Seel­sorg­er ihrer zen­tralen Auf­gabe nachge­hen, näm­lich das Evan­geli­um unter das Volk zu brin­gen, kann dies zu belas­ten­den Kon­flik­ten führen, etwa aktuell in der Flüchtlings­frage. Ein Pas­toral­team möchte Asyl­be­wer­bern Wohn­raum anbi­eten, doch die Kirchge­meinde stemmt sich dage­gen. Wie ist Ihre Hal­tung in ein­er solchen Auseinan­der­set­zung? Die kirch­liche Hil­fe für Flüchtlinge ist sub­sidiär. Zuständig ist der Staat. Das Bis­tum bietet Wohn­raum an, weil der Kan­ton Solothurn über zu wenige Auf­nah­memöglichkeit­en ver­fügt. Wir dür­fen uns aber nicht über­fordern. Deshalb bleibt die aufwändi­ge Betreu­ung dieser — möglicher­weise trau­ma­tisierten – Men­schen Auf­gabe des Staates. Frei­willige, die sich bei uns zur Unter­stützung melden, ver­weisen wir daher an den Sozial­dienst, der ihre Tätigkeit koor­diniert. Eine Kirchge­meinde kann und soll, wenn sie tat­säch­lich über freie Woh­nun­gen ver­fügt, diese zur Ver­fü­gung stellen. Dabei kön­nen Kon­flik­te entste­hen, weil Äng­ste gegenüber bes­timmten Per­so­n­en­grup­pen, etwa jun­gen Män­nern, beste­hen. Die Asyl­suchen­den sollen in das christliche Umfeld ein­er Pfar­rei passen.Im Bischof­s­sitz leben nun zwölf Frauen und Kinder aus Eritrea und Syrien. Hat­ten Sie schon per­sön­liche Begeg­nun­gen mit Ihnen? Heute werde ich sie zum ersten Mal tre­f­fen (das Gespräch fand anfangs Dezem­ber statt). Zuerst mussten diese Men­schen in Ruhe ankom­men und sich ein­leben kön­nen. An diesem exponierten Ort wollen wir ihnen genü­gend Pri­vat­sphäre bieten, lassen deshalb auch nicht zu, dass Jour­nal­is­ten Kon­takt mit ihnen aufnehmen. Noch ein­mal: Ich unter­stütze es grund­sät­zlich, wenn Kirchge­mein­den sich für Asyl­suchende engagieren. Aber dies sollte ihren eige­nen Möglichkeit­en und Ressourcen angepasst sein.Manche Leute ärg­ern sich über die Ini­tia­tive des Bis­tums. Sie schreiben etwa in Inter­net­foren, dass arme Schweiz­er und Schweiz­erin­nen bis­lang ja auch keine Her­berge im Bischof­s­sitz gefun­den haben. Was erfahren Sie für Reak­tio­nen? Die meis­ten Reak­tio­nen sind pos­i­tiv. Arme Schweiz­er und Schweiz­erin­nen haben andere Insti­tu­tio­nen, an die sie sich wen­den kön­nen. Die Flüchtlinge sind aktuell in Not. Sie sind da, es ist Win­ter und kalt, wir geben ihnen Obdach, Punkt. Etwas anderes sind die poli­tis­chen Entschei­de, die gefällt wer­den müssen. Ich bin dafür, dass Asylge­suche viel schneller bear­beit­et wer­den und dass die Asyl­suchen­den während des Ver­fahrens eine Beschäf­ti­gung haben.Die Anforderun­gen an die Seel­sor­gen­den, aber auch an die Gläu­bi­gen wer­den in Zukun­ft nicht klein­er. Das Abschluss­doku­ment zur Welt­bischof­ssyn­ode über Ehe und Fam­i­lie rückt den per­sön­lichen Gewis­sensentscheid ins Zen­trum. Was bedeutet dies für die Frage, ob eine Per­son würdig ist, die Kom­mu­nion zu emp­fan­gen? Die Rolle des Gewis­sens wird in diesem Doku­ment aus­drück­lich erwäh­nt. Die einzelne Per­son muss sel­ber wieder mehr Ver­ant­wor­tung übernehmen. Jemand, der die Kom­mu­nion emp­fan­gen möchte, muss sich fra­gen: Weshalb will ich dies eigentlich, und, lebe ich in Frieden mit dieser Gemein­schaft, in der ich die Kom­mu­nion feiere? In Fällen, die ausser­halb der Norm sind — wie wieder­heiratete Geschiedene — will Papst Franziskus das Gesetz zwar nicht ändern, aber die Betrof­fe­nen sind für ihren Gewis­sensentscheid sel­ber ver­ant­wortlich. Den Entscheid kann ihnen nie­mand abnehmen.Wenn der eigene Gewis­sensentscheid so zen­tral ist, dann kann doch eine Per­son sich als würdig für den Kom­mu­nionemp­fang betra­cht­en, unab­hängig davon, welche Verge­hen sie aus Sicht der offiziellen Kirche began­gen hat? Es gibt nicht eine offizielle und daneben eine nichtof­fizielle Kirche. Ein Gewis­sensentscheid kann nicht isoliert vom Umfeld gefällt wer­den, das heisst von der konkreten kirch­lichen Gemein­schaft, der Fam­i­lie usw. Sub­jek­tive und objek­tive Sicht müssen sich ergänzen.Sind die Mei­n­un­gen der Schweiz­er Bis­chöfe zur Bew­er­tung und den Fol­gerun­gen aus dem Abschluss­doku­ment der Bischof­ssyn­ode sehr unter­schiedlich? Das Abschluss­doku­ment hat keinen defin­i­tiv­en rechtlichen Charak­ter. Entschei­dend wird sein, wie das The­ma in die Prax­is umge­set­zt wird. Das ist eine typ­is­che Auf­gabe für die Seel­sor­gen­den in einem Pas­toral­raum. Diese ken­nen die Fam­i­lien­for­men, die dort leben. So gibt es in Biel viele jugendliche Migranten während in anderen Pas­toral­räu­men mehr Senioren leben.Sie haben also das Ver­trauen in die Leute vor Ort, dass diese ihre Arbeit in der Fam­i­lien­pas­toral gut und richtig machen wer­den? Mit jed­er Mis­sio drücke ich dieses Ver­trauen aus. Dabei muss ich mich darauf ver­lassen kön­nen, dass sich die Seel­sor­gen­den inner­halb des grossen Rah­mens, der römisch-katholisch heisst, bewe­gen. Die aller­meis­ten Mitar­bei­t­en­den tun dies auch, und ihnen sei hier Dank gesagt.
Anne Burgmer
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