Engagement der Kirchen bei Abstimmungen

Engagement der Kirchen bei Abstimmungen

Das Engage­ment der Kirchen für die Konz­ern­ver­ant­wor­tungsini­tia­tive im Herb­st 2020 hat poli­tisch hohe Wellen gewor­fen und zu ein­er Rei­he poli­tis­ch­er Vorstösse geführt. Moniert wurde beson­ders, dass die öffentlich-anerkan­nten Kirchen öffentliche Mit­tel für ihre Kam­pag­nen einge­set­zt hät­ten. Auch die Vor­la­gen der Abstim­mung vom 13. Juni 2021 (Ini­tia­tiv­en für sauberes Trinkwass­er, gegen syn­thetis­che Pes­tizide und CO2-Gesetz) haben wieder zu ähn­lichen Diskus­sio­nen geführt. Das Bun­des­gericht ist auf die ein­gere­icht­en Stimm­rechts­beschw­er­den nicht einge­treten, sodass eine dies­bezügliche höch­strichter­liche Klärung unterblieben ist.

Nun liegt eine Studie vor, die von Dr. Lorenz Engi, freier Mitar­beit­er am Insti­tut für Reli­gion­srecht der Uni­ver­sität Freiburg und Pri­vat­dozent an der Uni­ver­sität St. Gallen, ver­fasst wurde. Sie legt aus rechtlich­er Optik und mit Blick auf die Zukun­ft dar, welche Spiel­regeln zu beacht­en sind, wenn sich anerkan­nte Kirchen in Abstim­mungskämpfen poli­tisch engagieren. Darin gelangt der Ver­fass­er zum Schluss, dass sich die anerkan­nten Kirchen in Abstim­mungskämpfen engagieren dür­fen. Dabei haben sie die Grund­sätze der Trans­parenz, der Ver­hält­nis­mäs­sigkeit und der Sach­lichkeit zu beacht­en.

Christian Breitschmid
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