Singen in Kirchen ist wieder möglich

Singen in Kirchen ist wieder möglich

Seit gestern Mon­tag, 19. April, darf man in den Gottes­di­en­sten wieder sin­gen. Ent­ge­gen den Ten­den­zen in vie­len anderen Län­dern Europas, lock­ert die Schweiz ihre Coro­na­mass­nah­men. Öffentliche Ver­anstal­tun­gen wer­den unter Beach­tung der Sicher­heits­mass­nah­men wieder möglich sein. Die Bischof­skon­ferenz reagierte mit ein­er Aktu­al­isierung ihrer Empfehlun­gen für litur­gis­che Feiern und kirch­liche Zusam­menkün­fte. Zwar ändert sich die zuge­lassene Höch­stzahl von 50 Gottes­di­en­st­be­such­ern – ein­schliesslich der Pfar­rer, Diakone und Min­is­tran­ten, Musik­er, Chor­mit­glieder und ander­er Mit­gestal­ter der Feier – nicht, doch ist es der Gemeinde ab sofort wieder erlaubt, während der Feier mitzusin­gen. Allerd­ings müssen die Teil­nehmer dabei Masken tra­gen und die Abstand­spflicht ein­hal­ten. Den Kirchen obliegt es auch weit­er­hin, für die Ein­hal­tung der Sicher­heits­mass­nah­men zu sor­gen.

Cornelia Suter
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