Singen in Kirchen ist wieder möglich
Seit gestern Montag, 19. April, darf man in den Gottesdiensten wieder singen. Entgegen den Tendenzen in vielen anderen Ländern Europas, lockert die Schweiz ihre Coronamassnahmen. Öffentliche Veranstaltungen werden unter Beachtung der Sicherheitsmassnahmen wieder möglich sein. Die Bischofskonferenz reagierte mit einer Aktualisierung ihrer Empfehlungen für liturgische Feiern und kirchliche Zusammenkünfte. Zwar ändert sich die zugelassene Höchstzahl von 50 Gottesdienstbesuchern – einschliesslich der Pfarrer, Diakone und Ministranten, Musiker, Chormitglieder und anderer Mitgestalter der Feier – nicht, doch ist es der Gemeinde ab sofort wieder erlaubt, während der Feier mitzusingen. Allerdings müssen die Teilnehmer dabei Masken tragen und die Abstandspflicht einhalten. Den Kirchen obliegt es auch weiterhin, für die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen zu sorgen.