Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht

Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht

Heute, am 10. Dezem­ber, ist der Tag der Men­schen­rechte. Fas­te­nak­tion set­zt sich in sein­er Arbeit stark für die Men­schen­rechte ein. Eines der Men­schen­rechte ist zum Beispiel das Recht auf Nahrung. Um dieses Recht weit­er zu stärken, gibt es eine Erk­lärung der Vere­in­ten Natio­nen zu den Recht­en von Klein­bäuerin­nen und Klein­bauern. In ihrem Kom­men­tar auf der Web­site der Fas­te­nak­tion erk­lärt Clau­dia Fuhrer, Fach­ex­per­tin Ernährungs­gerechtigkeit bei Fas­te­nak­tion, die Hin­ter­gründe der UNO-Erk­lärung von 2018 über die Rechte und den Schutz von Klein­bauern, Fis­ch­ern, Viehal­tern, Samm­lern und Lan­dar­beit­ern. Vor allem müsse die Schweiz nun endlich aktiv wer­den, betont Fuhrer in ihrem Beitrag: «Die Schweiz stimmte für Annahme der UNDROP und spielte während der Ver­hand­lun­gen eine zen­trale Rolle. Diese pos­i­tive Rolle muss sich jet­zt auch in ein­er konkreten Unter­stützung für die Umset­zung der Erk­lärung auf nationaler und inter­na­tionaler Ebene nieder­schla­gen.»

Christian Breitschmid
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