Offener Ausgang der Initiative gegen die Masseneinwanderung

Am 9. Feb­ru­ar 2014 wird abges­timmt. Für Erstaunen sorgt, dass die «Massenein­wan­derungsini­tia­tive» der SVP kurz vor Schluss an Stim­men zulegt, der Aus­gang der Abstim­mung damit ungewiss bleibt. Car­i­tas Schweiz und das Hil­f­swerk Evan­ge­lis­ch­er Kirchen Schweiz (Heks), haben sich nun klar für ein Nein zur Ini­tia­tive aus­ge­sprochen. Car­i­tas Schweiz sieht bei ein­er Annahme der Ini­tia­tive grundle­gende Rechte von Asyl­suchen­den ver­let­zt. Laut Heks würde bei einem Ja zur Ini­tia­tive ein Grossteil der aus­ländis­chen Bevölkerung rechtlich schlechter gestellt. Dies teil­ten die bei­den Hil­f­swerke am Mon­tag in ihren Com­mu­niqués mit.

Unglück­liche Verbindung von Per­so­n­en­freizügigkeit und Asylpoli­tik
Die Vor­lage ver­suche, die Per­so­n­en­freizügigkeit und die Asylpoli­tik gegeneinan­der auszus­pie­len, heisst es in der Mit­teilung von Car­i­tas Schweiz weit­er. Die Kontin­gente für Aufen­thalts­be­wil­li­gun­gen für Aus­län­der, wie sie die Vor­lage ver­lange, schlössen neb­st der Per­so­n­en­freizügigkeit auch den Asyl­bere­ich ein. Da bei der Fes­tle­gung der Kontin­gente vor­rangig das gesamtwirtschaftliche Inter­esse berück­sichtigt werde, werde es für den Asyl­bere­ich eng. Die Zahl der Asyl­suchen­den sei jedoch nicht kontin­gen­tier­bar, da sie stark abhängig sei von poli­tis­chen Krisen weltweit. Bei ein­er Annahme der Ini­tia­tive kön­nten die Asylzahlen nur gesenkt wer­den, «indem die Schweiz völk­er­rechtliche Verpflich­tun­gen ver­let­zt».

Ver­stoss gegen grundle­gende Rechte
Auch das Hil­f­swerk der Evan­ge­lis­chen Kirchen Schweiz (Heks) lehnt die Ini­tia­tive «Gegen Massenein­wan­derung» ab. Mit ein­er Annahme der Vor­lage «würde der Grossteil der aus­ländis­chen Bevölkerung in der Schweiz rechtlich schlechter gestellt», argu­men­tiert das Hil­f­swerk in sein­er Medi­en­mit­teilung. So wür­den die Rechte auf einen dauer­haften Aufen­thalt in der Schweiz, auf Fam­i­li­en­nachzug und auf soziale Sicher­heit eingeschränkt. «Das Men­schen­recht auf ein Fam­i­lien­leben kann aber genau­so wenig beschränkt wer­den wie das Recht auf Ein­re­ichung eines Asylge­such­es», heisst es in der Mit­teilung weit­er. Heks hält die Ini­tia­tive für ein «untauglich­es Mit­tel», um den Her­aus­forderun­gen der Zuwan­derung zu begeg­nen. Viele Migran­tinnen und Migranten seien erfol­gre­ich im Schweiz­er Arbeit­sprozess inte­gri­ert und trü­gen zum wirtschaftlichen Wohl­stand des Lan­des bei. «Die Frage ist deshalb nicht, wie Men­schen von der Ein­wan­derung in die Schweiz abge­hal­ten wer­den kön­nen, son­dern wie es uns gelingt, die Migra­tionspoli­tik flex­i­bler zu gestal­ten und die neu Zuge­wan­derten in der Schweiz zu inte­gri­eren.» kipa/aj

«Justi­tia et Pax», die Kom­mis­sion der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz zu sozialethis­chen Fra­gen, spricht sich eben­falls für ein klares Nein zur Ini­tia­tive aus.

Redaktion Lichtblick
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