Fragilität muss neu definiert werden

Fragilität muss neu definiert werden

Die Kom­mis­sion für Bioethik der Schweiz­erischen Bischof­skon­ferenz (KBSBK) fordert in ihrer jüng­sten Stel­lung­nahme von der Schweiz­erischen Akademie der medi­zinis­chen Wis­senschaften (SAMW) eine Präzisierung bei der Def­i­n­i­tion von Fragilität. Sie nimmt dabei Bezug auf ein Doku­ment der SAMW, welch­es die medi­zinisch-ethis­chen Richtlin­ien für den Fall ein­er Ressourcenknap­pheit in der inten­sivierten Betreu­ung im Rah­men der Coro­na-Pan­demie beschreibt. Die Mit­glieder der KBSBK stossen sich daran, dass die Def­i­n­i­tion der Fragilität allein auf der Mobil­ität des Patien­ten, seinem Unter­stützungs­be­darf und/oder seinem Demen­z­grad beruht. Diese Skala schliesse Men­schen mit vorbeste­hen­den Behin­derun­gen weit­e­hend von inten­sivmedi­zinis­chen Behand­lun­gen aus. Die KBSBK fordert eine Def­i­n­i­tion, die den all­ge­meinen Gesund­heit­szu­s­tand des Patien­ten betra­chtet, unter Berück­sich­ti­gung sein­er Fähigkeit, eine inten­sivmedi­zinis­che Behand­lung zu tolerieren, ohne ältere Men­schen oder Men­schen mit Demenz oder Behin­derung per se zu diskri­m­inieren.

Christian Breitschmid
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