Die Kirchensteuerrechnung kommt künftig vom Staat

Steuerrechnung kommt bald vom Staat

Die Synode BS genehmigte neue Steuerordnung und Budget 2019

Am 14. Novem­ber hat­te das Kan­ton­spar­la­ment grünes Licht für den Einzug der Kirchen­s­teuer durch den Staat gegeben. Sechs Tage später hat die basel-städtis­che Syn­ode die dafür erforder­liche neue Steuerord­nung genehmigt. Noch festzule­gen gilt es das Prozedere für die Steuer­erlasse. Im Jahr 2019 wird die Römisch-Katholis­che Kirche Basel-Stadt (RKK BS) zum let­zten Mal Steuer­rech­nun­gen direkt versenden. Für Ver­an­la­gung und Bezug der im Jahr 2020 fäl­li­gen Kirchen­s­teuer ist neu der Kan­ton zuständig. Diese Umstel­lung, die auch den Wech­sel von der Ver­gan­gen­heits- zur Gegen­warts­be­mes­sung bein­hal­tet, haben das Kan­ton­spar­la­ment und die Syn­ode beschlossen.Aus­lös­er für die Umstel­lung war eine Änderung bei der Soft­ware. Als Folge davon wer­den die für die Kirchen geschaf­fe­nen Erweiterun­gen nicht mehr funk­tion­ieren. Eine von den vier öffentlich-rechtlich anerkan­nten Lan­deskirchen respek­tive Reli­gion­s­ge­mein­schaften (RKK BS, Evan­ge­lisch-reformierte Kirche BS, Christkatholis­che Kirche BS, Israelitis­che Gemeinde Basel) einge­set­zte Pro­jek­t­gruppe kam zum Schluss, dass Ver­an­la­gung und Bezug der Kirchen­s­teuer mit den kan­tonalen Steuern durch die basel-städtis­che Steuerver­wal­tung die sin­nvoll­ste neue Lösung darstellt.Ob der Kan­ton dazu ja sagen würde, war jedoch fraglich. «Es gab poli­tisch auch Gegen­wind», sagte der für die Finanzen zuständi­ge Kirchen­rat Patrick Kissling gegenüber der Syn­ode. Die vor­ber­a­tende Wirtschafts- und Abgabekom­mis­sion (WAK) des Grossen Rates hat­te beantragt, Ver­an­la­gung und Bezug der Steuern von öffentlich-rechtlichen Kör­per­schaften durch den Kan­ton auf poli­tis­che Gemein­den zu beschränken.

Argumente pro und contra

Die Diskus­sion sei inten­siv gewe­sen und nicht ent­lang der klas­sis­chen poli­tis­chen Lager ver­laufen, heisst es im WAK-Bericht. Unbe­strit­ten war, dass die Kirchen weit­er­hin auf die Dat­en der kan­tonalen Steuerver­wal­tung zurück­greifen kön­nen sollen, aber auch dass Kirchen und Reli­gion­s­ge­mein­schaften eine wichtige Auf­gabe in der Gesellschaft erfüllen.Die Geg­n­er ein­er Über­nahme der Ver­an­la­gung und des Bezugs von Kirchen­s­teuern durch den Kan­ton macht­en in der WAK gel­tend, dass dies dem Prinzip der Tren­nung von Kirche und Staat zuwider­laufe und Prob­leme bei der prak­tis­chen Umset­zung entste­hen kön­nten. Die Befür­worter sprachen von einem prag­ma­tis­chen Vorge­hen, das dem Kan­ton Mehraufwand gener­iert, der jedoch abge­golten wird und den Kirchen und Reli­gion­s­ge­mein­schaften hil­ft. In der Sitzung des Kan­ton­spar­la­ments vom 14. Novem­ber set­zte sich diese Sicht dann rel­a­tiv deut­lich durch.Damit war die Syn­ode an der Rei­he. Sie hat­te sich mit der den neuen Voraus­set­zun­gen angepassten Steuerord­nung zu befassen. Zu reden gab dabei die Frage, wie mit den Erlass­ge­suchen umge­gan­gen wer­den soll. «Wir wer­den ein Ver­fahren vorschla­gen», kündigte Finanzchef Kissling an. Dies sei schon länger ein The­ma, man habe aber den Entscheid des Grossen Rates abwarten müssen, sagte Sarah Biot­ti, Vertreterin der Pas­toral­raum­leitung im Kirchen­rat und Lei­t­erin des Bere­ichs Diakonie. Schliesslich genehmigte die Syn­ode die total­re­v­i­dierte Steuerord­nung. Damit begin­nt am 1. Jan­u­ar 2019 ein Über­gangs­jahr.

Gesamtergebnis im Plus

Ohne Diskus­sion hat die Syn­ode den Voran­schlag 2019 genehmigt. Dieser sieht für die Betrieb­srech­nung einen Fehlbe­trag von 165 000 Franken bei Gesam­taus­gaben von 15,9 Mil­lio­nen Franken vor. Das Gesamtergeb­nis inklu­sive Ent­nah­men aus den Reser­ven und Ein­la­gen in die Reser­ven weist einen Ein­nah­menüber­schuss von 342 000 Franken auf.Im Weit­eren hat die Syn­ode eine Eingabe, die nach konkreten Mass­nah­men für den gle­ich­berechtigten Zugang von Frauen und ver­heirateten Män­nern zu kirch­lichen Berufen fragt, als Peti­tion an die Peti­tion­skom­mis­sion über­wiesen.Reg­u­la Vogt-Kohler
Regula Vogt-Kohler
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