Das Miteinander von Wissen und Beheimatung

Am 12. Feb­ru­ar 2017 wird im Aar­gau über die Zukun­ft der Schule abges­timmt. Wird die Ini­tia­tive «Ja zu ein­er guten Bil­dung – Nein zum Lehrplan 21» abgelehnt, ist der Weg für den Lehrplan 21 frei. Wird sie angenom­men, sei guter Rat teuer, so Luc Hum­bel, Kirchen­rat­spräsi­dent der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau.Die Medi­en­mit­teilung der drei Lan­deskirchen lässt keinen Zweifel offen: Der Lehrplan 21 wird gewün­scht, die Gegen-Ini­tia­tive abgelehnt. Als Begrün­dung ste­ht im Papi­er, dass «der Stel­len­wert der religiösen Ori­en­tierung und deren gesellschaftliche Rel­e­vanz zunehmen wird. Die Lan­deskirchen leg­en daher Wert darauf, dass reli­gion­srel­e­vante Lek­tio­nen verbindlich über die neue Kom­pe­ten­zori­en­tierung im Lehrplan 21 fest­gelegt wer­den.»

Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen

Auf Nach­fra­gen, ob den Kirchen als öffentlich-rechtlichen Kör­per­schaften bei ein­er Annahme des Lehrplans 21 weit­er­hin Zeit und Raum in der Schule gewährleis­tet wird, erk­lärt Luc Hum­bel: «Aktuell gilt das Aar­gauer Volkss­chulge­setz, das den öffentlich-rechtlichen Reli­gion­s­ge­mein­schaften Raum und Zeit für den kirch­lichen Reli­gion­sun­ter­richt zur Ver­fü­gung stellt. Der entsprechende Para­graph 72 ist allerd­ings in die Jahre gekom­men; mit andern Worten: die Rah­menbe­din­gun­gen am Ler­nort Schule haben sich verän­dert. Mit dem Doku­ment «Kirch­lich­er Reli­gion­sun­ter­richt. Empfehlun­gen zur Organ­i­sa­tion an der Volkss­chule Aar­gau» (in aktu­al­isiert­er Fas­sung aus dem Jahr 2014 — Anmerkung der Redak­tion) haben die Lan­deskirchen zusam­men mit dem Kan­ton Aar­gau Grund­sätze fest­ge­hal­ten, welche ein gutes Mit- und Nebeneinan­der im schulis­chen All­t­ag gewährleis­ten. Es ist eine auf Augen­höhe aus­ge­han­delte Han­dre­ichung, welche in der Prax­is koop­er­a­tiv umge­set­zt wer­den kann und wird». Eine Garantie, dass dies auch in Zukun­ft so sein werde, gebe es nicht, sagt Luc Hum­bel ganz offen.

Duale Struktur des Religionsunterrichts

Die Medi­en­mit­teilung der Lan­deskirchen betont die duale Struk­tur des Reli­gion­sun­ter­richts im Lehrplan 21: «Während der im Lehrplan 21 vorge­se­hene Unter­richt «Ethik, Reli­gio­nen und Gesellschaft» die Kom­pe­ten­zen aller Schü­lerin­nen und Schülern im Ver­hält­nis zu den Reli­gio­nen in unser­er Gesellschaft stärkt, ver­ste­ht sich der kirch­liche Reli­gion­sun­ter­richt als Auseinan­der­set­zung mit der eige­nen Reli­gion und Reli­giosität.» Das geübte duale Sys­tem von kirch­lichem Reli­gion­sun­ter­richt und staatlichem Unter­richt in Ethik und Reli­gio­nen biete einen Mehrw­ert für die Schü­lerin­nen und Schüler, welchem Sorge getra­gen wer­den müsse, erk­lärt Luc Hum­bel. Es gin­ge let­ztlich um die Frage, Reli­gion oder Reli­gio­nen – also die Fix­ierung auf eine Reli­gion oder die Fähigkeit, sich mit vie­len Reli­gio­nen und Weltan­schau­un­gen auseinan­der­set­zen zu kön­nen.Moni Egger, Fach­stel­len­lei­t­erin Fach­stelle Kat­e­ch­ese-Medi­en Aarau, dif­feren­ziert weit­er aus: «Die par­al­le­len Ange­bote von Staat und Kirche im religiösen Bere­ich ermöglichen bei­den Seit­en eine Fokussierung auf die eigene Zuständigkeit. In den Schulen geht es um Wis­sen über Reli­gion an sich und ver­schiedene religiöse Tra­di­tio­nen – im kon­fes­sionellen Unter­richt ste­ht das Chris­ten­tum im Fokus und also The­men wie Bibel, christliche Tra­di­tio­nen, Kirchengeschichte, Kirchen­jahr, je nach dem in katholis­ch­er oder reformiert­er oder öku­menis­ch­er Aus­rich­tung».

Position des konfessionellen Unterrichts stärken

Dass der kon­fes­sionelle Unter­richt trotz der geset­zlichen Ver­ankerung im Para­gaph 72 keinen leicht­en Stand an den Volkss­chulen hat, war und ist immer wieder The­ma (Hor­i­zonte berichtete). Doch auch kirch­lich­er­seits ist ein neuer Lehrplan in Arbeit, wie Moni Egger ver­rät: «Der „Lehrplan für Reli­gion­sun­ter­richt und Kat­e­ch­ese (LeRU­Ka)“ ist wie der LP 21 kom­pe­ten­zori­en­tiert. Dadurch und durch die Klärung der Bere­iche Reli­gion­sun­ter­richt (Wis­sensver­mit­tlung) und Kat­e­ch­ese (Beheimatung) trägt dieser dazu bei, gegenüber den Schulen als trans­par­ente und ver­lässliche Part­ner­in­nen und Part­ner aufzutreten. Die Fach­stelle Kat­e­ch­ese – Medi­en wird ab Früh­som­mer 2017 über den LeRU­Ka und die im Aar­gau geplante Ein­führung informieren».Moni Egger betont darüber hin­aus, dass eine gute Zusam­me­nar­beit zwis­chen Schule und Kirche wesentlich von den konkreten Umstän­den (Klas­sen­grössen und ‑zusam­menset­zung, Stun­den­plan, Raum­si­t­u­a­tion, …) und vor allem von den beteiligten Per­so­n­en abhänge. Luc Hum­bel for­muliert ein kurzes Rezept für gelin­gende Zukun­ft von kon­fes­sionellem Reli­gion­sun­ter­richt: «Wir sind gefordert, durch unsere Leis­tun­gen vor Ort zu überzeu­gen. Das ist die beste Garantie».Medi­en­mit­teilung der Aar­gauer Lan­deskirchen zum Lehrplan 21 
Anne Burgmer
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