Auch Ungeimpfte dürfen Gottesdienste feiern

Auch Ungeimpfte dürfen Gottesdienste feiern

Ab mor­gen, 20. Dezem­ber, gilt für Anlässe in Innen­räu­men 2G plus Maskenpflicht. Wie erwartet, hat der Bun­desrat am 17. Dezem­ber die Coro­naschutz­mass­nah­men ver­schärft. Wo ein Zer­ti­fikat Pflicht ist, haben nur noch Geimpfte und Gene­sene Zutritt. Dies gilt auch für Gottes­di­en­ste mit mehr als 50 Per­so­n­en. Die Ansteck­ungszahlen stag­nieren auf sehr hohem Niveau, die Belas­tung in den Spitälern ist hoch, und die Auswirkun­gen der neuen Virus­vari­ante Omikron sind noch ungewiss. Vor diesem Hin­ter­grund hat der Bun­desrat erneut die Schrauben ange­zo­gen. Darum erhält für alle Ver­anstal­tun­gen im Innern sowie zu den Innen­räu­men von Restau­rants, Kultur‑, Sport- und Freizeit­be­trieben nur noch Zutritt, wer sich mit einem Zer­ti­fikat als geimpft oder gene­sen (2G) ausweisen kann.

Ungeimpfte, denen via Tests im Rah­men von 3G die gle­ichen Türen offen standen wie den Geimpften und Gene­se­nen, sind nun in einem grossen Bere­ich vom sozialen Leben aus­geschlossen. Dazu gehören auch die zer­ti­fikat­spflichti­gen Gottes­di­en­ste. Religiöse Anlässe in Innen­räu­men mit mehr als 50 Per­so­n­en sind ab 20. Dezem­ber und damit natür­lich auch über die Wei­h­nacht­stage nur noch geimpften und gene­se­nen Per­so­n­en zugänglich.

Ganz auf Gottes­di­en­ste verzicht­en müssen Ungeimpfte allerd­ings nicht. Die beson­deren Regeln im religiösen Bere­ich bleiben beste­hen. Für religiöse Anlässe mit max­i­mal 50 Per­so­n­en braucht es weit­er­hin kein Zer­ti­fikat. Wesentlich weniger streng sind die Regeln für Anlässe im Freien. Erst bei mehr als 300 Per­so­n­en ist ein Zer­ti­fikat erforder­lich, es gilt aber weit­er­hin die 3G-Regel.

Christian Breitschmid
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