Missbrauchsprävention: Psychotests zeigen Wirkung
Priesterweihe
Bild: © Matthias Ulrich, WikimediaCommons

Missbrauchsprävention: Psychotests zeigen Wirkung

72 angehende Seelsorgergende wurden von April bis Ende 25 auf ihre Eignung für den Beruf geprüft. Ob die Empfehlungen der externen Fachpersonen immer umgesetzt werden, wird allerdings nicht kontrolliert.

Dieser Beitrag erschien zuerst im «pfar­rblatt» Bern

Im März 2025 wur­den in den Schweiz­er Bistümern lan­desweit psy­chol­o­gis­che Eig­nung­stests für ange­hende Seelsorger:innen einge­führt. Dies war eine der Mass­nah­men, die im Nachk­lang zur Pub­lika­tion der Miss­brauchsstudie 2023 als Präven­tion gegen sex­uelle Über­griffe einge­führt wurde. 

72 solch­er Assess­ments gab es von April bis Ende 2025, teilen die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK), die Römisch-katholis­che Zen­tralkon­ferenz (RKZ) und der Dachver­band der Ordens­ge­mein­schaften (Kovos) nun gemein­sam mit. Ange­hende Seel­sorg­er­gen­den, also auch Priester­amt­skan­di­dat­en, durch­laufen dieses mehrstu­fige Assess­ment stan­dard­mäs­sig. Durchge­führt wer­den sie von exter­nen Fach­per­so­n­en. 

Zusammenarbeit in Einzelfällen beendet

In Einzelfällen hät­ten sich die zuständi­gen Ver­ant­wortlichen gemäss den Empfehlun­gen der Fach­per­so­n­en gegen eine weit­ere Zusam­me­nar­beit mit den evaluierten Per­so­n­en entsch­ieden, heisst es in der Mit­teilung. Wie oft dies der Fall war, war auf Nach­frage nicht zu erfahren. Die Stich­probe der ersten Eig­nungsabklärun­gen sei noch zu klein, «um Aus­sagen über den Anteil der aus den Tests resul­tieren­den Vor­be­halte zu machen», schreibt Ste­fan Lop­pach­er, Leit­er der Dien­st­stelle Miss­brauch im kirch­lichen Kon­text.

«Weil auch psy­chol­o­gis­che Basiskom­pe­ten­zen für den Seel­sorge-Beruf getestet wer­den, kön­nen die Vor­be­halte zudem unter­schiedliche Gründe haben und müssen nicht zwin­gend auf ein erhöht­es Risiko bezüglich sex­uellem oder spir­ituellem Miss­brauch hin­weisen». Zu solchen Basiskom­pe­ten­zen zählten etwa die Fähigkeit­en, sich in andere Men­schen ein­fühlen zu kön­nen, Beziehun­gen pro­fes­sionell zu gestal­ten oder mit Frust und Ent­täuschung umge­hen zu kön­nen. 

Kein Controlling

Ob es Fälle gibt, in denen Verantwortungsträger:innen ein­er solchen expliziten Ablehnungsempfehlung nicht nachgekom­men seien, entzieht sich Lop­pach­ers Ken­nt­nis. Ein solch­es Vorge­hen wäre allerd­ings aus sein­er Sicht «völ­lig ver­ant­wor­tungs­los» und würde auch den vatikanis­chen Vor­gaben klar wider­sprechen. Den­noch gibt er zu, dass ein Con­trol­ling, inwieweit die Empfehlun­gen der Fach­per­so­n­en umge­set­zt wer­den, fehlt. «Das sollte nicht so bleiben», fügt er an, gibt aber zu bedenken, dass die Ein­führung eines Con­trol­lings nicht leicht sei, da der Kreis jen­er Per­so­n­en, welche Ein­sicht in die Dossiers bekom­men, aus Grün­den des Per­sön­lichkeitss­chutzes möglichst klein bleiben sollte. Immer­hin ist laut Lop­pach­er das Bewusst­sein für diese Lücke in den Bistümern vorhan­den.

Die Tests sollen nun auch auf aus­ländis­che Seel­sorg­er­gende in der Schweiz aus­geweit­et wer­den, wie katholisch.de meldet. «Zudem wird das Mon­i­tor­ing auf Men­schen aus­gedehnt, die in ihrem Dienst Auf­fäl­ligkeit­en zeigen», erk­lärte Lop­pach­er gegenüber dem deutschen Por­tal. Tat­säch­lich hiess es im Dekret, das im März 2025 erlassen wurde, dass  auch aktive Seel­sor­gende mit Auf­fäl­ligkeit­en, «welche auf ern­ste Defizite betr­e­f­fend Basiskom­pe­ten­zen, psy­chis­che Ver­fass­theit, charak­ter­liche Aus­geglichen­heit oder affek­tive Reife hin­weisen», den Eig­nung­stest durch­laufen sollen.

Die Auswer­tung der Pilot­phase habe ergeben, dass die Assess­ments von den Kandidat:innen mehrheitlich gut akzep­tiert wor­den seien. Sie hät­ten diese als pro­fes­sionell, zuge­wandt, wichtig und richtig, jedoch auch als inten­siv, aufwändig und teils sehr anstren­gend erlebt, heisst es in der Mit­teilung. Gemäss Lop­pach­er belaufen sich die Kosten für einen Test auf 5000.- Franken. (ergänzt: Bezug zu katholisch.de, 4.2., 16.50h/sys)

Vier­stu­figes Ver­fahren

Das Ver­fahren beste­ht zunächst aus drei fach­lichen Abklärungss­chrit­ten: ein­er testpsy­chol­o­gis­chen Unter­suchung, einem kom­pe­tenzbasierten Inter­view und einem foren­­sisch-klin­is­chen Inter­view. Diese Schritte wer­den von exter­nen Fach­per­so­n­en durchge­führt und in drei sep­a­rat­en Bericht­en doku­men­tiert. Gestützt auf die Berichte führen die Aus­bil­dungsver­ant­wortlichen im vierten Schritt ein Eig­nungs­ge­spräch mit den Kandidat:innen und Kan­di­dat­en. Die Eig­nungsabklärung wurde von ein­er Arbeits­gruppe unter der Leitung von Jérôme Endrass, Leit­er Forschung & Entwick­lung beim Amt für Jus­tizvol­lzug und Wiedere­ingliederung des Kan­tons Zürich, konzip­iert.

Sylvia Stam
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