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Stand der Präventionsarbeit in der RKK BS
Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt präsentiert ihre Präventionsmassnahmen gegen Missbrauch, die sie seit der Vorstudie von 2023 erarbeitet hat.
2023 wurde die Vorstudie zum sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz veröffentlicht. Das Bistum Basel entwickelte daraufhin ein Schutzkonzept. Die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt (RKK BS) nahm dieses zur Grundlage und hat im selben Jahr verschiedene Präventionsmassnahmen erarbeitet, um Missbrauch zukünftig zu verhindern. Am 10. Februar lud sie zur Medienkonferenz, um über den aktuellen Stand der Präventionsarbeit im Pastoralraum zu informieren. Der Kirchenratspräsident Christian Griss, die Co-Leiterin des Pastoralraums Sarah Biotti, die Präventionsbeauftrage Anouk Battefeld und die Kommunikationsverantwortliche Anne Burgmer berichteten über den Stand der Präventionsarbeiten in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen.
Als Arbeitgeberin setze die RKK BS bestehende Weisungen konsequent durch und überprüfe regelmässig deren Einhaltung, so Christian Griss. Ein besonderes Augenmerk liege dabei auf den Anstellungsverfahren. 2025 hat die römisch-katholische Kirche psychologische Eignungstests für angehende Seelsorgende eingeführt. Problematisch bleibe jedoch, dass das Bistum eigenständig über den Umgang mit den Ergebnissen entscheidet. Als Anstellungsbehörde sei man auf vollständige Transparenz des Bistums angewiesen. Die Haltung sei klar: Im Zweifelsfall erfolge eine Absage, wenn die nötige Transparenz fehle.
Sarah Biotti ist es ein Anliegen, dass der Pastoralraum mit seinen Pflegezentren, Pfarreien oder Anlässen für Kinder und Jugendliche, ein sicherer Ort für alle ist. Man pflege daher eine Kultur der Besprechbarkeit: ein Klima, in dem Schwieriges angesprochen, auf kritische Situationen aufmerksam gemacht und Feedback gegeben werden kann. Machtstrukturen sollen hinterfragt, Beziehungen auf Augenhöhe angestrebt werden.
Das Thema «Nähe und Distanz» stehe kontinuierlich auf der Tagesordnung – in Leitungssitzungen, als fixer Punkt in jährlichen Mitarbeitergesprächen und auch in Vorstellungsgesprächen. «Es fühlt sich an, als würde es sich immer mehr in unsere DNA einprägen, über Schutzkonzepte zu sprechen», so Biotti.
Die Präventionsbeauftragte Anouk Battefeld hat ein Einordnungsraster für Grenzverletzungen erarbeitet, mit dem die RKK BS arbeitet. Es unterscheidet drei Stufen: normales Alltagsverhalten, bei dem Risiken gemanagt werden müssen, leichte Grenzverletzungen mit nicht akzeptablem Fehlverhalten und schliesslich strafbares Verhalten mit massiven Grenzverletzungen und strafrechtlichen Konsequenzen. Der Kern der Massnahmen sind verschiedene Weiterbildungskurse, um Mitarbeitende und Freiwillige zu sensibilisieren. Neue Mitarbeitende absolvieren einen verpflichtenden Einführungskurs, der gemeinsam mit der Opferhilfe angeboten wird, für Mitarbeitende und Freiwillige gibt es Sensibilisierungskurse. Gerade in Machtverhältnissen brauche es klare Regeln und frühe Intervention, betont Battefeld. Das Motto: Risiken erkennen, Strukturen klären und Verantwortung verbindlich regeln – verbunden mit Feedbackkultur und Eigenreflexion.
Bereits beim normalen Alltagsverhalten anzusetzen sei wichtig, betonte Anne Burgmer. Kleine Dinge schon im Alltagsverhalten zu ändern, habe systemische Auswirkungen und das könne dazu beitragen, dass Dinge besprechbar würden und so Nähe-Distanz-Verletzungen verhindert werden könnten – und damit letztlich hoffentlich Missbrauch. Der RKK BS sei es ein Anliegen, transparent und konstruktiv zum Thema zu kommunizieren.