Die Sommerlager dürfen stattfinden

Die Sommerlager dürfen stattfinden

Seit ver­gan­genem Sam­stag, 6. Juni 2020, sind Ver­anstal­tun­gen bis 300 Per­so­n­en wieder erlaubt. Dies bedeutet, dass die Som­mer­lager der Jugen­dor­gan­i­sa­tio­nen durchge­führt wer­den kön­nen. Den Zelt- und Haus­lagern von Jung­wacht Blau­r­ing Schweiz ste­ht damit nichts im Weg. Die Lagerteil­nehmer müssen allerd­ings das Schutzkonzept ein­hal­ten, welch­es auf der offiziellen Jubla-Web­seite zu find­en ist. Die Lockerun­gen bedeuten auch, das ab sofort wieder Jubla-Aktiv­itäten stat­tfind­en dür­fen. Auch für die Grup­pen­stun­den ste­ht ein Schutzkonzept zur Ver­fü­gung.
Marie-Christine Andres Schürch
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