Keine eigene Basler Lösung bei Berufseinführung mehr
Bild: © Leonie Wollensack

Keine eigene Basler Lösung bei Berufseinführung mehr

Sitzung der 178. Synode der RKK BS

Die Syn­ode hat den Antrag betr­e­f­fend des Finanzierungsmodus der Beruf­se­in­führung (BE) für Seel­sor­gende mit grossem Mehr angenom­men. Kün­ftig erhal­ten die Teil­nehmenden während der Aus­bil­dungszeit ein volles Gehalt, wer­den jedoch in ein­er niedrigeren Lohn­klasse eingestuft. Die Spe­sen tra­gen sie selb­st. Der Finanzierungsmodus wurde damit dem der anderen Kan­tone im Bis­tum Basel angepasst.
In der vor­ange­hen­den Diskus­sion hat­ten mehrere Syn­odale Bedenken geäussert: Sie kri­tisierten das Mot­to «die anderen müssen halt ein biss­chen mehr machen» und gaben zu bedenken, dass sich das neue Mod­ell für die Pfar­reien, die mit Absen­zen umge­hen müssen, am Ende wom­öglich nicht rechne, auch wenn es Beiträge der Ver­wal­tung der RKK gebe. Ausser­dem wurde die Frage gestellt, warum Auszu­bildende ihre Spe­sen selb­st zahlen sollen, obwohl die BE oblig­a­torisch ist. Der Kirchen­rat betonte, dass für die Abwe­sen­heit der Mitar­bei­t­en­den ein Ersatz von der RKK finanziert würde. Für die Angestell­ten sei das Mod­ell fair­er, da sie während der Beruf­se­in­führung ein volles Gehalt erhiel­ten, auch wenn es zunächst in ein­er niedrigeren Lohn­klasse ange­siedelt sei – wie für Men­schen in Aus­bil­dung üblich.

Ausser­dem wurde der Beschluss des Kirchen­rats mit­geteilt, die ergrif­f­e­nen Mass­nah­men im Rah­men der Pilot­studie zum sex­uellen Miss­brauch auf Ebene RKZ und Bis­tum für das Jahr 2026 mit einem Son­der­beitrag von je 5000 Franken für Aufar­beitung und Präven­tion zu unter­stützen.

Redaktion Lichtblick
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