
Keine eigene Basler Lösung bei Berufseinführung mehr
Sitzung der 178. Synode der RKK BS
Die Synode hat den Antrag betreffend des Finanzierungsmodus der Berufseinführung (BE) für Seelsorgende mit grossem Mehr angenommen. Künftig erhalten die Teilnehmenden während der Ausbildungszeit ein volles Gehalt, werden jedoch in einer niedrigeren Lohnklasse eingestuft. Die Spesen tragen sie selbst. Der Finanzierungsmodus wurde damit dem der anderen Kantone im Bistum Basel angepasst.
In der vorangehenden Diskussion hatten mehrere Synodale Bedenken geäussert: Sie kritisierten das Motto «die anderen müssen halt ein bisschen mehr machen» und gaben zu bedenken, dass sich das neue Modell für die Pfarreien, die mit Absenzen umgehen müssen, am Ende womöglich nicht rechne, auch wenn es Beiträge der Verwaltung der RKK gebe. Ausserdem wurde die Frage gestellt, warum Auszubildende ihre Spesen selbst zahlen sollen, obwohl die BE obligatorisch ist. Der Kirchenrat betonte, dass für die Abwesenheit der Mitarbeitenden ein Ersatz von der RKK finanziert würde. Für die Angestellten sei das Modell fairer, da sie während der Berufseinführung ein volles Gehalt erhielten, auch wenn es zunächst in einer niedrigeren Lohnklasse angesiedelt sei – wie für Menschen in Ausbildung üblich.
Ausserdem wurde der Beschluss des Kirchenrats mitgeteilt, die ergriffenen Massnahmen im Rahmen der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch auf Ebene RKZ und Bistum für das Jahr 2026 mit einem Sonderbeitrag von je 5000 Franken für Aufarbeitung und Prävention zu unterstützen.