Sie haben die Frage.​ Wir haben die Antwort.
Bild: © Lichtblick-nw.ch

Sie haben die Frage.​ Wir haben die Antwort.

Wie geht konvertieren? Und gilt das Eheversprechen über den Tod hinaus? Wieslaw Reglinski, Offizial des Bistums Basel hat eine Leserinnenfrage beantwortet. Schicken Sie uns Ihre Frage, wir suchen die Antwort.

Was braucht es, um von der reformierten in die römisch-katholis­che Kirche einzutreten?​

Der primäre Weg der Auf­nahme ist die Taufe. Eine nichtkatholisch getaufte Per­son ste­ht noch nicht in voller Gemein­schaft mit der römisch-katholis­chen Kirche, weil sie das Glaubens­beken­nt­nis nicht abgelegt, die Sakra­mente nicht emp­fan­gen hat und weil sie mit der kirch­lichen Leitung nicht ver­bun­den ist. Durch eine Kon­ver­sion kann die Per­son dies erlan­gen. Zuerst wird die Gültigkeit der Taufe über­prüft. In den meis­ten Kirchen wird sie gegen­seit­ig anerkan­nt. Dann fol­gt eine per­sön­liche Vor­bere­itungszeit, die bis zu einem Jahr dauert. Wenn die Moti­va­tion der Per­son geprüft wor­den ist, wird die Kon­ver­sion beim bis­chöflichen Ordi­nar­i­at beantragt. Die Kon­ver­sion wird mit der Fir­mung und der ersten Teil­nahme an der Eucharistie abgeschlossen und im Taufreg­is­ter einge­tra­gen. Der Über­tritt soll auch der Ein­wohn­erge­meinde gemeldet wer­den.

Kann eine katholis­che Per­son, welche kirch­lich ver­heiratet war und sich schei­den liess, nach dem Tod des Ex-Ehep­art­ners wieder kirch­lich heirat­en?​

Die Braut­leute ver­sprechen einan­der in der römisch-katholis­chen Kirche die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesund­heit und Krankheit, bis der Tod sie schei­det. Mit dem Lebensende löst sich der Ehe­bund auf. Somit erlis­cht nach dem Tod des Ehepartners/der Ehep­art­ner­in das Hin­der­nis des beste­hen­den Ehe­ban­des und die hin­terbliebene Per­son darf erneut kirch­lich heirat­en.

Die Fra­gen wur­den eingeschickt mit der Bitte, sie anonym zu veröf­fentlichen. Beant­wortet wur­den sie von Wies­law Reglin­s­ki. Er ist Dok­tor bei­der Rechte und der The­olo­gie, seit 2020 Offizial des Bis­tums Basel und Dozent des kirch­lichen Eherechts an der The­ol­o­gis­chen Fakultät der Uni­ver­sität Luzern.

Haben auch Sie eine Frage? Schick­en Sie sie uns per E‑Mail an  oder per Post an: Redak­tion Licht­blick, Innere Mar­garethen­strasse 26, 4051 Basel.

.

Eva Meienberg
mehr zum Autor
nach
soben