
© Pavel Danilyuk
Schweizer Bischofs-konferenz nimmt Stellung zu Konversions-massnahmen
Im Schweizer Parlament wird über ein Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen beraten. Die Schweizer Bischofskonferenz hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Was versteht man unter Konversionsmassnahmen?
Es handelt sich dabei um Massnahmen deren Ziel es ist, die die sexuelle Orientierung, die Geschlechteridentität oder den Geschlechtsausdruck eins Menschen zu verändern oder zu unterdrücken.
Was sagen die Schweizer Bischöfe dazu?
Als Grundlage ihrer Stellungnahme steht die Überzeugung, dass jeder Mensch als Abbild Gottes eine unantastbare Würde besitzt. Diese Würde dürfe weder verletzt noch eingeschränkt werden, auch nicht im Namen von Seelsorge. Gerade wenn Menschen Unterstützung suchen, etwa bei Fragen zu ihrer Identität oder Lebensgestaltung, sei es entscheidend, dass sie auf respektvolle, offene und vertrauensvolle Begleitung treffen.
Vor diesem Hintergrund positioniert sich die Schweizer Bischofskonferenz klar gegen sogenannte Konversionsmassnahmen. Sie bewertet solche Versuche, Menschen zu verändern oder ihre Identität zu unterdrücken, als gezielte Einflussnahme, die mit dem seelsorglichen Auftrag, in dessen Zentrum die Annahme und der Schutz der Person steht, nicht vereinbar sei.
Gleichzeitig macht die SBK eine Unterscheidung: Nicht jede Begleitung sei problematisch. So heisst es: «Nicht darunter fallen ergebnisoffene, respektvolle Gespräche und Begleitungen, in denen Menschen ihre persönliche Situation reflektieren und in Freiheit Entscheidungen treffen».
Die SBK unterstützt das gesetzliche Verbot von Konversionsmassnahmen. Es solle vor allem diejenigen schützen, die besonders verletzlich sind, etwa Minderjährige. Entscheidend sei dabei jedoch, dass das Gesetz klar formuliert werde: Es soll zielgerichtete Umpolungs-Praktiken verhindern, «ergebnisoffene Seelsorge, Beratung und fachgerechte Psychotherapie (sollen hingegen) nicht kriminalisiert werden.»
Auch wenn die SBK zwischen Zwang und ergebnisoffener Begleitung unterscheidet, bleibt die Frage offen, inwiefern Menschen tatsächlich frei von Einfluss sind, wenn religiöse Prägungen bereits vorher das Selbstbild und das Empfinden von richtig oder falsch mitbestimmen. Es kann kritisch angefragt werden, ob eine solche Beratung damit unproblematisch ist.
