Privileg und Auftrag
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Privileg und Auftrag

Im Kanton Basel-Landschaft findet der Religionsunterricht an den Schulen statt. Das ist ein Privileg, aber auch ein Auftrag, der im Bildungsgesetz festgeschrieben steht. Das Landeskirchenparlament hilft Kirchgemeinden in finanziellen Schwierigkeiten, den Auftrag umzusetzen.

«Wenn die Reli­gion nicht mehr von den Eltern ver­mit­telt wird, dann ist die Schule umso wichtiger», sagte Valen­tine Kole­doye an der Sitzung des Lan­deskirchen­par­la­ments der römisch-katholis­chen Kirche im Kan­ton Basel-Land­schaft. «Reli­gion­sun­ter­richt gehört zum Ker­nauf­trag der Kirchen», dop­pelte der Kirchen­rat­spräsi­dent Ivo Corvi­ni-Mohn nach. Von poli­tis­ch­er Seite unter­strich die Anwe­sen­heit der schei­den­den Regierungsrätin Mon­i­ca Gschwind die Wertschätzung für den Reli­gion­sun­ter­richt an den Schulen. In ihrem Gruss­wort dank­te sie speziell den Reli­gion­slehrper­so­n­en und ermutigte sie, ihren Platz in der Schule einzunehmen.

Religionsunterricht an den Schulen

Im Kan­ton Basel-Land­schaft besuchen die Schü­lerin­nen und Schüler in der Pri­mar- und Sekun­darschule den Reli­gion­sun­ter­richt, wenn die Eltern sie nicht davon abmelden. Er ist öku­menisch und wird von Kat­e­chetinnen und Kat­e­cheten der Lan­deskirchen unter­richtet und von den Kirchge­mein­den finanziert. Die Reli­gion­slehrper­so­n­en sind auch öku­menisch aus­ge­bildet. Die Lek­tio­nen find­en in der Schule während des reg­ulären Unter­richts statt. Oft im Hal­bklasse­nun­ter­richt in Zusam­me­nar­beit mit der Regelk­lassen-Lehrper­son.

Eigener religiöser Standpunkt

Die Kinder ler­nen im öku­menis­chen Reli­gion­sun­ter­richt die jüdisch-christliche Tra­di­tion ken­nen und set­zten sich mit ihren Werten auseinan­der. Sie nehmen einen eige­nen religiösen Stand­punkt ein, von dem aus sie auch andere Reli­gio­nen ver­ste­hen ler­nen. Das ist längst nicht in allen Kan­to­nen so. Im Kan­ton Zürich etwa wird der kon­fes­sionelle Unter­richt nicht mehr an der Schule unter­richtet, son­dern find­et in den Pfar­reien statt. Das hat oft zur Folge, dass der Unter­richt, der in die Freizeit fällt, von den Kindern und Jugendlichen nicht mehr besucht wird.

Finanzielle Hilfe

Für die Lan­deskirchen stellt der Reli­gion­sun­ter­richt an den Schulen ein Priv­i­leg dar, das sie gegenüber nicht anerkan­nten Reli­gion­s­ge­mein­schaften geniessen. Dieser Reli­gion­sun­ter­richt ist aber nicht nur Priv­i­leg, son­dern auch ein geset­zlich­er Auf­trag, der im Bil­dungs­ge­setz fest­geschrieben ste­ht. Die Organ­i­sa­tion und Finanzierung des Religions­unterrichts obliegen den Kirchge­mein­den. Per­sonal­man­gel und vor allem fehlende finanzielle Mit­tel gestal­ten dies aber zunehmend schwierig. Nun will die römisch-katholis­che Lan­deskirche die betrof­fe­nen Kirchge­mein­den mit zusät­zlichen 200 000 Franken unter­stützen. Die Unter­stützung soll aber zweck­ge­bun­den sein und für den Reli­gion­sun­ter­richt ver­wen­det wer­den, der eben zum Ker­nauf­trag der Kirchen gehört. Kirchge­mein­den, deren Finanzierung des Reli­gion­sun­ter­richts in Frage ste­ht, kön­nen nun ein Gesuch an die Lan­deskirche stellen. Kirchen­rat Daniel Fis­chler, zuständig für die Kat­e­ch­ese und Schule, for­muliert es so: «Bevor eine Kirchge­meinde einen Kat­e­cheten entlässt, weil die Mit­tel fehlen, soll sie ein Gesuch an uns stellen. Wir sig­nal­isieren mit dieser Möglichkeit, dass wir gemein­sam eine Lösung find­en, damit der Reli­gion­sun­ter­richt aufrechter­hal­ten wer­den kann.»

Sitzung des Lan­deskirchen­par­la­ments der Römisch-katholis­chen Lan­deskirche des Kan­tons Basel-Land­schaft vom 4. Dezem­ber

Fünf neue Mit­glieder legten das Amts­gelübde des Lan­deskirchen­par­la­ments ab: Mar­i­on Scal­in­­ci-Ack­­er­­mann, Pas­toral­raum Am Blauen; Carmela Engel­er-La Lica­ta, Pas­toral­raum Lei­men­tal; Bar­bara Met­zn­er, Pas­toral­raum Hard­wald am Rhy; Patri­cia Hack­er, Kirchge­meinde Ther­wil/­­Biel-Benken und Margrit Rein­precht, Kirchge­meinde Ther­wil/­­Biel-Benken.

Die Leg­is­latur­pla­nung des Lan­deskirchen­rates der Römisch-katholis­chen Lan­deskirche im Kan­ton Basel-Land­schaft für die Jahre 2025–2029 wurde vom Lan­deskirchen­par­la­ment zus­tim­mend zur Ken­nt­nis genom­men.

Einen ersten inhaltlichen Beschluss set­zte das Lan­deskirchen­par­la­ment mit der Zus­tim­mung zur Vere­in­barung über die Organ­i­sa­tion und Mit­fi­nanzierung der region­al­isierten Englis­chsprachi­gen Seel­sorge der Kan­tone Basel-Stadt und Basel-Land­schaft.

Der Trak­tanden­punkt zur ein­ma­li­gen Kostenüber­nahme von CHF 65 000 für die IT-Migra­­tion der Car­i­tas bei­der Basel per 1. Jan­u­ar 2026 löste Diskus­sio­nen aus. Schlussendlich wurde der Antrag des Lan­deskirchen­rates von der Ver­samm­lung angenom­men.

Anschliessend fol­gte eine detail­lierte Präsen­ta­tion des Lan­deskirchen­rates zum Bud­get 2026. Der Anteil von 0,6 % an den Bun­de­serträ­gen bleibt dank bere­its ver­buchter Teilzahlun­gen bei CHF 500 000 beste­hen. Der Kan­tons­beitrag wird auf­grund prog­nos­tiziert­er Teuerung und sink­ender Mit­gliederzahlen auf CHF 3 724 380 bud­getiert und liegt damit unter dem Vor­jahreswert von CHF 3 798 267.

Das vom Lan­deskirchen­rat vorgelegte Bud­get 2026 weist einen Gesam­taufwand von CHF 11 785 900 (Vor­jahr CHF 11 755 200) sowie einen Gesamter­trag von CHF 12 027 400 (Vor­jahr CHF 11 196 600) aus, was einen Mehrertrag von CHF 241 500 ergibt (Vor­jahr: Mehraufwand von CHF 558 600). Die Abge­ord­neten bewil­ligten das vom Lan­deskirchen­rat vorgelegte Bud­get 2026 und set­zten so ein deut­lich­es Zeichen für die Bere­iche Diakonie und Reli­gion­sun­ter­richt für Pfar­reien in finanzieller Not. Diese kön­nen nun unter­stützt wer­den, wenn sie ihr Kerngeschäft nicht mehr aus eigen­er Kraft finanzieren kön­nen.

Susanne Salvi, Stel­len­lei­t­erin Kom­mu­nika­tion und Öffentlichkeit­sar­beit der Römisch-katholis­chen Lan­deskirche im Kan­ton Basel-Land­schaft

Eva Meienberg
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