Pfarrwahl in Riehen an der Urne

Riehen wählt neuen Pfarrer an der Urne

132 Unterschriften für eine Urnenwahl eingereicht

132 Katho­liken und Katho­likin­nen der Pfar­rei St. Franziskus Riehen wollen, dass über die Anstel­lung ihres neuen Pfar­rers abges­timmt wird. Damit ist die nötige Anzahl von 100 Unter­schriften für eine Urnen­wahl zus­tande gekom­men. Die Pfar­rwahlkom­mis­sion Riehen hat­te ihren Kan­di­dat­en bere­its am 28. August 2017 bes­timmt. Bischof Felix Gmür gab seine Zus­tim­mung nach einge­hen­der Prü­fung am 31. Juli 2018. Für eine Wahl an der Urne wur­den daraufhin Unter­schriften gesam­melt. Laut der Ver­fas­sung der Römisch-Katholis­chen Kirche Basel-Stadt erfol­gt die Pfar­rwahl in stiller Wahl, sofern nicht 100 Stimm­berechtigte eine Urnen­wahl ver­lan­gen.Das Prä­sid­i­um des Pfar­reirats St. Franziskus stellt in ein­er am 6. Okto­ber 2018 im Kan­tons­blatt Basel-Stadt und auf der Web­site der Pfar­rei pub­lizierten Ver­fü­gung fest, dass inner­halb der sech­swöchi­gen Frist 132 gültige Unter­schriften ein­gere­icht wur­den. Damit sei die Forderung nach ein­er Urnen­wahl des Pfar­rers zus­tande gekom­men. Gegen diese Ver­fü­gung des Prä­sid­i­ums des Pfar­reirats in Riehen kann bei der kan­ton­alkirch­lichen Rekurskom­mis­sion der Römisch-Katholis­chen Kirche Basel-Stadt inner­halb von zehn Tagen rekur­ri­ert wer­den.Gegenüber dem «Region­aljour­nal Basel» von Radio SRF erk­lärte die Pfar­reirats-Vizepräsi­dentin Marie-Chris­tine Fankhauser, man werde mit dem Priester das Gespräch suchen. Wenn sich der Kan­di­dat der Urnen­wahl stellen wolle, dann werde diese im ersten Quar­tal 2019 durchge­führt.Der Priester war im Juni 2012 im Kan­ton Thur­gau zu ein­er bed­ingt vol­lziehbaren Geld­strafe von 80 Tagessätzen verurteilt wor­den. Dies wegen ein­er sex­uellen Hand­lung mit einem unter 16-jähri­gen Jugendlichen, wie die Thur­gauer Staat­san­waltschaft gegenüber «Kirche heute» bestätigte. Die drei­jährige Probezeit hat er danach erfol­gre­ich bestanden. Seine dama­lige Pfarrstelle hat­te der Priester nach der Eröff­nung der Stra­fun­ter­suchung im Jahr 2010 aufgegeben, sei­ther wurde er vom Bischof nicht mehr zu einem Dienst als Priester ernan­nt. Seit rund zwei Jahren übern­immt er jedoch in der Pfar­rei Riehen Aushil­fs­di­en­ste als Priester. Zwei vom Bischof von Basel in Auf­trag gegebene Gutacht­en kom­men zum Schluss, dass bei dem Priester keine Rück­fall­ge­fahr beste­ht. Für seine Wahl als Pfar­rer gibt es nach Auskun­ft des Kom­mu­nika­tionsver­ant­wortlichen des Bis­tums Basel, Han­srue­di Huber, wed­er von kirch­lich­er noch von staatlich­er Seite Ein­schränkun­gen. kath.ch/kh
Christian von Arx
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