«Eklärungsregelung» für Organspenden

«Eklärungsregelung» für Organspenden

Am 5. Mai 2021, hat der Nation­al­rat die Ini­tia­tive und den Gegen­vorschlag zur Organspende, die eine mut­massliche Zus­tim­mung vorse­hen, angenom­men. Die Kom­mis­sion für Bioethik der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (KBSBK) schlägt einen drit­ten, ethis­cheren Weg vor: die Ein­führung ein­er «Erk­lärungsregelung». Die Lösung ein­er «Erk­lärungsregelung», bei der die Bevölkerung regelmäs­sig aufge­fordert würde, der Organspende zu wider­sprechen, ihr zuzus­tim­men, den Willen dazu nicht zu äussern oder den Entscheid an eine Ver­trauensper­son zu delegieren, wäre sowohl aus ethis­ch­er Sicht als auch in Bezug auf ihre Wirk­samkeit die bessere Lösung. Über eine Aufk­lärung der Bevölkerung kön­nte die Zahl der Spenden auf diese Weise erhöht wer­den, jede einzelne Per­son kön­nte frei entschei­den, und den Ange­höri­gen kön­nte diese schwierige Entschei­dung abgenom­men wer­den. Die KBSBK fordert den Stän­der­at daher nach­drück­lich auf, einen echt­en Gegen­vorschlag zu machen, indem er das ethis­che und effek­ti­vere Sys­tem der «Erk­lärungsregelung», ein­führt. Zum voll­ständi­gen Artikel der KBSBK geht es hier.

Christian Breitschmid
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