
Menziken-Reinach: Wahltermin ist ungültig
Der auf den 31. August 2025 angesetzte Termin für die Kirchenpflegewahl in Menziken-Reinach ist ungültig
Die Mitglieder der Kirchenpflege der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach möchten ihr Gremium vergrössern und von 6 auf 10 Mitglieder aufstocken. Da jedoch der Wahltermin vom 31. August 2025 vom Kirchenpflegepräsidenten Dr. Martin Sigg eigenmächtig festgelegt wurde, musste dieser vom Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau annulliert werden. Dies schreibt der Kirchenrat in einer Mitteilung vom 19. August mit dem Hinweis, dass die trotz der Verfügung des Kirchenrats verschickten Wahlunterlagen entsorgt werden können und ein neuer Wahltermin folge.
Nachdem zwischen der Landeskirche und dem Kirchenpflegepräsidenten zuerst Uneinigkeit geherrscht hatte, ob überhaupt Wahlen vor dem offiziellen Wahltermin im kommenden Jahr angesetzt werden dürfen, hatte das Rekursgericht am 8. Mai entschieden, dass die Wahlen innerhalb der nächsten sechs Monate stattfinden dürfen. Die Landeskirche informierte am 29. Juli per Medienmitteilung über diesen Entscheid. Der Wahltermin jedoch muss vom Kirchenrat in Absprache mit der Kirchenpflege der Kirchgemeinde Menziken-Reinach gemeinsam und demokratisch festgelegt werden. Dies unter Einhaltung einer genügend langen Vorlaufzeit, in der sich Mitglieder zur Wahl stellen können. Der von Dr. Martin Sigg, Präsident der Kirchenpflege Menziken-Reinach, eigenmächtig festgelegte Wahltermin vom 31. August 2025 wurde vom Kirchenrat mit Verfügung vom 29. Juli 2025 vorsorglich annulliert, damit nicht eine Wahl durchgeführt wird, die nachträglich wegen schwerwiegenden Verfahrensfehlern annulliert werden müsste.
Wahlunterlagen entsorgen
Trotz dieser Verfügung habe Dr. Martin Sigg in seiner Funktion als Kirchenpflegepräsident Menziken-Reinach nicht nur den Wahltermin eigenmächtig angesetzt, sondern auch entsprechende Wahlunterlagen verschickt, schreibt die Landeskirche nun in einer Medienmitteilung vom 19. August. «Der Wahltermin der Ersatz- und Zuwahlen in die Kirchenpflege wurde vom Kirchenpflegepräsidenten Dr. Martin Sigg eigenmächtig auf den 31. August festgelegt. Gemäss der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen ist jedoch der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau dafür zuständig, den Zeitpunkt von Wahlen festzulegen. Aus diesem Grund und aufgrund einer eingegangenen Beschwerde hat der Kirchenrat den Wahltermin annulliert, wie in der Ausgabe Nr. 17 des Pfarrblatts «Lichtblick» mitgeteilt. Die bereits verschickten Wahlunterlagen können entsorgt werden, da die Wahl am 31. August 2025 ungültig ist.»
Neuer Wahltermin wird noch bekannt gegeben
Die Landeskirche hält in der Mitteilung fest, dass ihr an der Einhaltung der gültigen Regeln gelegen ist. Nur so könnten Rechtsgleichheit hergestellt und die Rechte aller gewahrt werden. Nun wird der Kirchenrat in Absprache mit der gesamten Kirchenpflege der Kirchgemeinde Menziken-Reinach einen neuen Wahltermin festlegen. Dieser wird so angesetzt, dass eine genügend lange Vorlaufzeit bleibt, damit sich Mitglieder zur Wahl stellen können. Wählbar sind alle Mitglieder der Römisch-Katholischen Kirche Menziken-Reinach ab 16 Jahren.
