Beschlüsse
Gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des
Kantons Aargau sind die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 2. Juni 2026, der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 300 Stimmberechtigten innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird. Dieser Bestimmung unterstehen folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung:
Traktanden
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemein-
deversammlung vom 02.12.2025
2. Genehmigung Jahresrechnung Kirchge-
meinde für das Jahr 2025
3. Genehmigung Nachtragskredit «Brand-
schutzmassnahmen St. Maria Königin,
Windisch»
4. Genehmigung Kreditabrechnung «Neuer
Kanalisationsanschluss Stapferstrasse 17,
Brugg»
5. Genehmigung Erneuerung der Leistungs-
vereinbarung mit der Caritas Aargau zur
Führung des Kirchlichen Regionalen
Sozialdienstes (KRSD) im PR Region
Brugg-Windisch
6. Genehmigung Antrag «Reduktion Kirchen-
pflege um eine Person»
Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2026 ab. Ohne gegenteilige Mitteilung an dieser Stelle erlangen die Beschlüsse nach Ablauf der Referendumsfrist Rechtskraft.
Brugg, 3. Juni 2026 DIE KIRCHENPFLEGE

