Hohe Ausfälle wahrscheinlich

Hohe Ausfälle wahrscheinlich

Die Unternehmenss­teuer­reform III wird in Kan­to­nen, die Kirchen­s­teuern bei juris­tis­chen Per­so­n­en ken­nen, zu hohen Steuer­aus­fällen führen. Im Aar­gau dürften die Lan­deskirchen das auf­grund höher­er Aus­gle­ich­szahlun­gen spüren.Mehr als 200 Per­so­n­en haben im Dezem­ber 2016 das Komi­tee «Kirch­lich­es Nein zur Unternehmenss­teuer­refom III» gegrün­det. Darunter reformierte und katholis­che The­ologin­nen und The­olo­gen, Sozial­diakone und Syn­odale, Kirchen­musik­er und Mit­glieder der Kirchenpfle­gen – mehrheitlich aus direkt betrof­fe­nen Kan­to­nen wie Zürich, Bern oder Basel-Land­schaft, wo Fir­men Kirchen­s­teuern bezahlen.

Kampf um Ausgleichsmechanismen

Weil die Kon­se­quen­zen für die Kirchen auch auf nationaler Ebene deut­lich spür­bar sein wer­den, dürften auch die Aar­gauer Lan­deskirchen die Auswirkun­gen bei Annahme der Reform spüren. «Wir beobacht­en die möglichen und tat­säch­lichen Auswirkun­gen auf unsere Schwest­erkirchen in anderen Kan­to­nen, bei denen teil­weise bedeu­tende Ein­nah­meaus­fälle zu befürcht­en sind», erk­lärt Christoph Weber-Berg, Kirchen­rat­spräsi­dent der Reformierten Lan­deskirche Aar­gau. Zwar sei die Sit­u­a­tion in jedem Kan­ton unter­schiedlich, doch der Grundtenor deute auf einen «ener­gis­chen Kampf» hin, um bei den Aus­gle­ichsmech­a­nis­men, von denen zum Beispiel Städte und Gemein­den prof­i­tieren wer­den, nicht ein­fach leer auszuge­hen.Als promi­nentes Beispiel nen­nt Christoph Weber-Berg den Kan­ton Zürich, wo vor Kurzem erst die Stimm­bevölkerung mit über 70 Prozent der Stim­men gegen die Abschaf­fung juris­tis­ch­er Kirchen­s­teuern entsch­ieden hat. Jet­zt aber soll die Kirche die Ein­nah­meaus­fälle bei ein­er Umset­zung der USR III ein­fach so in Kauf nehmen. «Das entspricht nicht dem Volk­swillen, und ich hoffe sehr für die Zürcher Lan­deskirche, dass in dieser Sache das let­zte Wort noch nicht gesprochen ist.» Falls tat­säch­lich bish­er rel­a­tiv finanzs­tarke Kirchen wie Zürich erhe­blich weniger Steuern von juris­tis­chen Per­so­n­en ein­nehmen, dann müsse man mit Ver­schiebun­gen im Finanzschlüs­sel des Schweiz­erischen Evan­ge­lis­chen Kirchen­bun­des rech­nen. Das kön­nte – als indi­rek­te Folge – für die Aar­gauer Lan­deskirche zu ein­er Mehrbe­las­tung im Rah­men der Finanzierung des Kirchen­bun­des führen.

RKZ hofft auf Kantone

Für die Katho­liken im Aar­gau stellt sich das­selbe Prob­lem. Gle­ich­wohl sei zu begrüssen, dass aus­ländis­che Unternehmen gegenüber inländis­chen nicht mehr bevorzugt behan­delt wür­den, erk­lärt Mar­cel Not­ter, Gen­er­alsekretär der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau. Die Kan­ton­alkirchen unter­stützen einan­der via Aus­gle­ich­szahlun­gen in der Römisch-Katholis­chen Zen­tralkon­ferenz RKZ.Wie die Städte und Gemein­den kön­nten die Kirchen laut Daniel Kosch, Gen­er­alsekretär der Römisch-Katholis­chen Zen­tralkon­ferenz RKZ, die Auswirkun­gen der Steuer­reform nicht aus eigen­er Kraft aus­gle­ichen. «Vor allem dort, wo die damit ver­bun­de­nen Ein­bussen hoch sind, sind die Kirchen darauf angewiesen, dass der Effekt abgefed­ert wird. Wir erwarten, dass die Kan­tone diesen Umstän­den bei der Aus­gestal­tung der USR III Rech­nung tra­gen», so Daniel Kosch.

Mittelrückgänge nur schwer verkraftbar

Die RKZ rech­net je nach Kan­ton mit unter­schiedlichen Auswirkun­gen der USR III auf die kirch­lichen Finanzen. «Die Kirchen­s­teuer juris­tis­ch­er Per­so­n­en hat — wo es sie gibt — eine unter­stützende Funk­tion und soll nicht entschei­dend sein für das Wohl der Kirche und ihre Bere­itschaft, sich für die ganze Gesellschaft zu engagieren», betont RKZ-Gen­er­alsekretär Daniel Kosch. Gle­ich­wohl kön­nten die Kirchen wie auch die Städte und Gemein­den laut Daniel Kosch die Auswirkun­gen der USR III nicht aus eigen­er Kraft aus­gle­ichen. «Vor allem dort, wo die damit ver­bun­de­nen Ein­bussen hoch sind, sind die Kirchen darauf angewiesen, dass der Effekt abgefed­ert wird.» Da die Kirchen­fi­nanzen mehrheitlich für die Löhne und Sozialkosten kirch­lich­er Mitar­bei­t­en­der sowie für den Unter­halt der Gebäude zur Erbringung kirch­lich­er, sozialer und kul­tureller Dien­stleis­tun­gen ver­wen­det wer­den, kön­nten kurzfristige drastis­che Mit­tel­rück­gänge schw­er verkraftet wer­den.
Andreas C. Müller
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