Hohe Ausfälle wahrscheinlich
Die Unternehmenssteuerreform III wird in Kantonen, die Kirchensteuern bei juristischen Personen kennen, zu hohen Steuerausfällen führen. Im Aargau dürften die Landeskirchen das aufgrund höherer Ausgleichszahlungen spüren.Mehr als 200 Personen haben im Dezember 2016 das Komitee «Kirchliches Nein zur Unternehmenssteuerrefom III» gegründet. Darunter reformierte und katholische Theologinnen und Theologen, Sozialdiakone und Synodale, Kirchenmusiker und Mitglieder der Kirchenpflegen – mehrheitlich aus direkt betroffenen Kantonen wie Zürich, Bern oder Basel-Landschaft, wo Firmen Kirchensteuern bezahlen.
Kampf um Ausgleichsmechanismen
Weil die Konsequenzen für die Kirchen auch auf nationaler Ebene deutlich spürbar sein werden, dürften auch die Aargauer Landeskirchen die Auswirkungen bei Annahme der Reform spüren. «Wir beobachten die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen auf unsere Schwesterkirchen in anderen Kantonen, bei denen teilweise bedeutende Einnahmeausfälle zu befürchten sind», erklärt Christoph Weber-Berg, Kirchenratspräsident der Reformierten Landeskirche Aargau. Zwar sei die Situation in jedem Kanton unterschiedlich, doch der Grundtenor deute auf einen «energischen Kampf» hin, um bei den Ausgleichsmechanismen, von denen zum Beispiel Städte und Gemeinden profitieren werden, nicht einfach leer auszugehen.Als prominentes Beispiel nennt Christoph Weber-Berg den Kanton Zürich, wo vor Kurzem erst die Stimmbevölkerung mit über 70 Prozent der Stimmen gegen die Abschaffung juristischer Kirchensteuern entschieden hat. Jetzt aber soll die Kirche die Einnahmeausfälle bei einer Umsetzung der USR III einfach so in Kauf nehmen. «Das entspricht nicht dem Volkswillen, und ich hoffe sehr für die Zürcher Landeskirche, dass in dieser Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.» Falls tatsächlich bisher relativ finanzstarke Kirchen wie Zürich erheblich weniger Steuern von juristischen Personen einnehmen, dann müsse man mit Verschiebungen im Finanzschlüssel des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes rechnen. Das könnte – als indirekte Folge – für die Aargauer Landeskirche zu einer Mehrbelastung im Rahmen der Finanzierung des Kirchenbundes führen.
RKZ hofft auf Kantone
Für die Katholiken im Aargau stellt sich dasselbe Problem. Gleichwohl sei zu begrüssen, dass ausländische Unternehmen gegenüber inländischen nicht mehr bevorzugt behandelt würden, erklärt Marcel Notter, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau. Die Kantonalkirchen unterstützen einander via Ausgleichszahlungen in der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ.Wie die Städte und Gemeinden könnten die Kirchen laut Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ, die Auswirkungen der Steuerreform nicht aus eigener Kraft ausgleichen. «Vor allem dort, wo die damit verbundenen Einbussen hoch sind, sind die Kirchen darauf angewiesen, dass der Effekt abgefedert wird. Wir erwarten, dass die Kantone diesen Umständen bei der Ausgestaltung der USR III Rechnung tragen», so Daniel Kosch.
Mittelrückgänge nur schwer verkraftbar
Die RKZ rechnet je nach Kanton mit unterschiedlichen Auswirkungen der USR III auf die kirchlichen Finanzen. «Die Kirchensteuer juristischer Personen hat — wo es sie gibt — eine unterstützende Funktion und soll nicht entscheidend sein für das Wohl der Kirche und ihre Bereitschaft, sich für die ganze Gesellschaft zu engagieren», betont RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch. Gleichwohl könnten die Kirchen wie auch die Städte und Gemeinden laut Daniel Kosch die Auswirkungen der USR III nicht aus eigener Kraft ausgleichen. «Vor allem dort, wo die damit verbundenen Einbussen hoch sind, sind die Kirchen darauf angewiesen, dass der Effekt abgefedert wird.» Da die Kirchenfinanzen mehrheitlich für die Löhne und Sozialkosten kirchlicher Mitarbeitender sowie für den Unterhalt der Gebäude zur Erbringung kirchlicher, sozialer und kultureller Dienstleistungen verwendet werden, könnten kurzfristige drastische Mittelrückgänge schwer verkraftet werden.