Die Synode Basel-Landschaft beschloss eine Teilrevision der Anstellungs- und Besoldungsordnung

Die Synode Basel-Landschaft beschloss eine Teilrevision der Anstellungs- und Besoldungsordnung

Das Lohngefüge der Landeskirche ist neu ausgehandelt

Die Synode Basel-Landschaft beschloss eine Teilrevision der Anstellungs- und Besoldungsordnung

Die Früh­jahrssyn­ode der Basel­bi­eter Lan­deskirche hat die lohn­mäs­sige Ein­stu­fung der kirch­lichen Angestell­ten über­ar­beit­et. Für die Weit­er­führung der Seel­sorge im Tabu­bere­ich (SiTa) nach der drei­jähri­gen Pro­jek­t­phase ste­hen die Zeichen gut.Die finanzielle Sit­u­a­tion der Römisch-katholis­chen Lan­deskirche des Kan­tons Basel-Land­schaft ist gesund: Die Früh­jahrssyn­ode kon­nte die Jahres­rech­nung 2017 mit einem Gewinn von rund 105 000 Franken genehmi­gen, dies bei einem Gesamter­trag von rund 9,9 Mil­lio­nen Franken. Die Rech­nung fiel um 163 000 Franken bess­er aus als bud­getiert. Den Jahres­bericht 2017 der Lan­deskirche genehmigte die Syn­ode ohne Gegen­stim­men bei drei Enthal­tun­gen.Den grössten Teil der Sitzung nahm die Teil­re­vi­sion der Anstel­lungs- und Besol­dung­sor­d­nung (ABO) der Lan­deskirche ein. Dabei geht es um die Lohne­in­stu­fun­gen des Per­son­als. Im März hat­te die Syn­ode zusät­zliche Abklärun­gen ver­langt. Angesichts der vie­len Änderungsanträge musste Syn­oden­präsi­dent Pas­cal Ryf (Ober­wil) die Sitzung straff leit­en.

Mehr Spielraum schaffen

Mit der Teil­re­vi­sion sollte über­prüft wer­den, ob die Löhne mark­tüblich sind. Ein Hauptziel war es, mehr Spiel­raum zu schaf­fen. So wird bei der Seel­sorge und eini­gen weit­eren Bere­ichen neu eine Band­bre­ite von fünf Lohn­klassen ermöglicht. Siegfried Ban­tle (Liestal) befürchtete, dass damit grosse Pas­toral­räume Seel­sorgeper­son­al abwer­ben kön­nten. Sein Antrag, die Band­bre­ite auf drei Lohn­klassen zu beschränken, wurde jedoch mit 41:12 Stim­men bei 13 Enthal­tun­gen abgelehnt.Gegen den Willen des Lan­deskirchen­rats stimmte die Syn­ode mit 45:23 Stim­men zu, die Reli­gion­slehrper­so­n­en der Pri­marstufe um eine Lohn­klasse höher einzustufen. Damit wer­den sie den­jeni­gen der Sekun­darstufe sowie den Sozial- und Jugen­dar­bei­t­en­den gle­ichgestellt. Knapp angenom­men wurde der Antrag, die kirchen­musikalis­che Leitungs­funk­tion als Organist/in A oder Chorleiter/in A eine Lohn­klasse tiefer einzustufen als vom Lan­deskirchen­rat vorgeschla­gen.In der Schlussab­stim­mung akzep­tierte die Syn­ode die bere­inigte Fas­sung der Lohne­in­stu­fun­gen bei ein­er Gegen­stimme und fünf Enthal­tun­gen. Verbindlich ist die ABO nur für die seel­sorg­er­lichen Funk­tio­nen, eingeschlossen die Sozial- und die Jugen­dar­beit sowie den Reli­gion­sun­ter­richt. In Bere­ichen wie Kirchen­musik, Ver­wal­tung, Hauswartung oder Sigris­ten­di­en­ste hat die ABO den Charak­ter ein­er Richtlin­ie, von der die Kirchge­mein­den abwe­ichen kön­nen.Gegen die Teil­re­vi­sion der ABO kön­nen 500 Stimm­berechtigte bis am 13. Sep­tem­ber das Ref­er­en­dum ergreifen. Anson­sten tritt sie am 1. Jan­u­ar 2019 in Kraft.

Fragen zur Pensionskassenfusion

In einem Gutacht­en, das der Lan­deskirchen­rat auf­grund eines Pos­tu­lats von Yolan­da Müller (Arlesheim) in Auf­trag gegeben hat­te, kommt der Recht­sex­perte Beat Feigen­win­ter zum Schluss, dass für die Wahl der Pen­sion­skasse die Syn­ode beziehungsweise (für das bei ihnen angestellte Per­son­al) die Kirchge­mein­den zuständig sind. Der Lan­deskirchen­rat stellte daraufhin in Aus­sicht, bei ein­er näch­sten Revi­sion der Kirchen­ver­fas­sung und der ABO die notwendi­gen Anpas­sun­gen vorzunehmen. Die Syn­ode nahm dies zur Ken­nt­nis und schrieb das Pos­tu­lat ab.Wegen der aktuellen Fusion der St.-Heinrich-Stiftung mit der Pen­sion­skasse der Lan­deskirche Aar­gau zur neuen Mau­ri­tius-Pen­sion­skasse sah Syn­odalin Yolan­da Müller allerd­ings rascheren Hand­lungs­be­darf: Sie reichte auf die Juni-Syn­ode ein neues Pos­tu­lat ein mit dem Ziel, die Wahrung der Zuständigkeit­en von Kirchge­mein­den und Syn­ode sicherzustellen, wenn nötig unter Ver­schiebung der Fusion um ein halbes Jahr. Die nötige Zwei­drit­telmehrheit für eine dringliche Behand­lung dieses Pos­tu­lats kam aber nicht zus­tande. Das neue Pos­tu­lat wird an der Herb­st­syn­ode im Dezem­ber behan­delt.An der Früh­jahrssyn­ode vom 25. Juni im Lan­dratssaal von Liestal waren 70 der 94 Mit­glieder anwe­send.Chris­t­ian von Arx

Seelsorge im Tabubereich weiterführen

Die Erfahrun­gen mit der 2016 ges­tarteten Pro­jek­t­stelle Seel­sorge im Tabu­bere­ich (SiTa) sind sehr gut. Der Lan­deskirchen­rat möchte sie nach Ablauf der drei­jähri­gen Pro­jek­t­dauer Ende 2018 um zwei Jahre ver­längern. Eine Vor­lage in Absprache mit der Römisch-Katholis­chen Kirche Basel-Stadt ist an der Herb­st­syn­ode zu erwarten. Das erk­lärte Lan­deskirchen­rätin Moni­ka Frae­fel auf eine Inter­pel­la­tion von Felix Ter­ri­er (Aesch) zur Zukun­ft der SiTa.An der Syn­ode waren nur pos­i­tive Ein­schätzun­gen der SiTa zu hören. Mehrere Syn­odale ver­langten, die Stelle per­ma­nent weit­erzuführen; einzelne wün­scht­en einen sofor­ti­gen Entscheid. Kirchen­rat­spräsi­dent Ivo Corvi­ni teilte mit, die Weit­er­führung der von den Kirchen BS und BL gemein­sam getra­ge­nen Stelle sei unbe­strit­ten. Noch offen sei, ob die Ver­längerung befris­tet oder per­ma­nent erfol­gen solle. Die Syn­ode Basel-Stadt werde darüber im Sep­tem­ber entschei­den. Im Konzept ste­he zur Diskus­sion, ob neben dem Sexgewerbe noch weit­ere Bere­iche ein­be­zo­gen wer­den sollen.Die nötige Zwei­drit­telmehrheit für einen sofor­ti­gen Entscheid kam nicht zus­tande. Damit wird sich die Syn­ode Basel­land im Dezem­ber zur Weit­er­führung der SiTa aussprechen. cva
Redaktion Lichtblick
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