Assessments: Betroffene vermissen Transparenz und Verbindlichkeit
Vreni Peterer von der Betroffenenorganisation IG MikU
© Marianne Bolt

Assessments: Betroffene vermissen Transparenz und Verbindlichkeit

Seelsorgende durchlaufen neu Eignungstests. Mit den Resultaten gehen die Schweizer Bischöfe zurückhaltend um. Das stösst bei Betroffenen auf Kritik.

Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK) hat diese Woche Richtlin­ien pub­liziert, wie mit den Resul­tat­en der Eig­nung­stests umzuge­hen ist. Diese Tests durch­laufen alle ange­hen­den Seelsorger:innen und neu auch solche, die aus dem Aus­land in ein Schweiz­er Bis­tum kom­men. 

Entscheidungen werden innerkirchlich gefällt

Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft für Miss­brauchs­be­trof­fene im kirch­lichen Umfeld (IG MikU) reagiert ver­hal­ten auf die «Aus­führungs­bes­tim­mungen» der SBK. Sie anerken­nt, dass mit der Ein­führung verbindlich­er Assess­ments, die durch externe Fach­per­so­n­en durchge­führt wer­den, wichtige Schritte in Sachen Miss­brauch­spräven­tion unter­nom­men wur­den. 

Die IG kri­tisiert jedoch, dass die Beurteilung der Ergeb­nisse und die Entschei­dung über allfäl­lige Kon­se­quen­zen, die sich aus den Eig­nung­stests ergeben, weit­er­hin inner­halb kirch­lich­er Struk­turen bleiben. «Damit stellt sich die Frage, wie Trans­parenz und Verbindlichkeit im Umgang mit kri­tis­chen Befun­den sichergestellt wer­den kön­nen», heisst es in der Mit­teilung der IG vom 24. März. Die Organ­i­sa­tion bemän­gelt zudem, dass im nationalen Reg­is­ter die Ergeb­nisse der Assess­ments nicht aufge­führt wer­den. Hier wer­den lediglich Namen, Datum und Auftraggeber:in der Assess­ments ver­merkt. 

Transparenz über die Kirche hinaus

Aus Sicht der Betrof­fe­nen sei es jedoch entschei­dend, «dass Schutzentschei­de kon­se­quent und über insti­tu­tionelle Gren­zen hin­weg wirk­sam bleiben». Auf Nach­frage konkretisiert Vreni Peter­er, Präsi­dentin der IG MikU: «Wenn ein:e Seelsorger:in auf­grund eines Assess­ments die Auflage erhält, nicht mehr mit Jugendlichen zu arbeit­en, muss sichergestellt sein, dass entsprechende Schutzentschei­de auch über insti­tu­tionelle Gren­zen hin­weg wirk­sam bleiben.» Es soll also ver­hin­dert wer­den, dass die betrof­fene Per­son auch nicht in ein­er weltlichen Organ­i­sa­tion mit Jugendlichen arbeit­en darf. Die IG sieht hier einen Bedarf an klaren und ver­lässlichen Lösun­gen, die Trans­parenz und Verbindlichkeit gewährleis­ten. 

Kontrolle durch unabhängige Fachstellen nötig

Die Assess­ments seien nur dann wirkungsvoll, wenn sie in ein unab­hängiges Schutzsys­tem einge­bun­den seien. Dazu bräuchte es aus Sicht der IG die Ein­bindung unab­hängiger Fach­stellen in die Qual­itätssicherung, trans­par­ente und nachvol­lziehbare Kri­te­rien für die Eig­nungsentschei­de, klare Regelun­gen für den Umgang mit kri­tis­chen Ergeb­nis­sen und eine verbindliche Berück­sich­ti­gung der Entschei­de über insti­tu­tionelle Gren­zen hin­weg. 

Darüber hin­aus hält die Organ­i­sa­tion es für wichtig, dass die Per­spek­tive von Betrof­fe­nen kon­se­quent in solche Prozesse ein­be­zo­gen wird. Die IG MikU ist im Fach­gremi­um «Sex­ueller Miss­brauch» der Bischof­skon­ferenz vertreten, war jedoch wed­er in die Ausar­beitung der Assess­ments noch der Aus­führungs­bes­tim­mungen ein­be­zo­gen.

Der Artikel ist zuerst bei pfar­rblatt Bern erschienen.

Sylvia Stam
mehr zum Autor
nach
soben