Schweizer Bischofs-konferenz nimmt Stellung zu Konversions-massnahmen
Die Schweizer Bischofskonferenz stellt sich gegen sogenannte Konversionsmassnahmen die durch Zwang die sexuelle Orientierung, Geschlechteridentität oder den Geschlechtsausdruck eins Menschen verändern wollen, «ergebnisoffene Seelsorge und Beratung» solle aber möglich sein.
© Pavel Danilyuk

Schweizer Bischofs-konferenz nimmt Stellung zu Konversions-massnahmen

Im Schweiz­er Par­la­ment wird über ein Ver­bot soge­nan­nter Kon­ver­sion­s­mass­nah­men berat­en. Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz hat dazu eine Stel­lung­nahme abgegeben.

Was versteht man unter Konversionsmassnahmen?

Es han­delt sich dabei um Mass­nah­men deren Ziel es ist, die die sex­uelle Ori­en­tierung, die Geschlech­teri­den­tität oder den Geschlecht­saus­druck eins Men­schen zu verän­dern oder zu unter­drück­en.

Was sagen die Schweizer Bischöfe dazu?

Als Grund­lage ihrer Stel­lung­nahme ste­ht die Überzeu­gung, dass jed­er Men­sch als Abbild Gottes eine unan­tast­bare Würde besitzt. Diese Würde dürfe wed­er ver­let­zt noch eingeschränkt wer­den, auch nicht im Namen von Seel­sorge. Ger­ade wenn Men­schen Unter­stützung suchen, etwa bei Fra­gen zu ihrer Iden­tität oder Lebens­gestal­tung, sei es entschei­dend, dass sie auf respek­tvolle, offene und ver­trauensvolle Begleitung tre­f­fen.

Vor diesem Hin­ter­grund posi­tion­iert sich die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz klar gegen soge­nan­nte Kon­ver­sion­s­mass­nah­men. Sie bew­ertet solche Ver­suche, Men­schen zu verän­dern oder ihre Iden­tität zu unter­drück­en, als gezielte Ein­flussnahme, die mit dem seel­sor­glichen Auf­trag, in dessen Zen­trum die Annahme und der Schutz der Per­son ste­ht, nicht vere­in­bar sei.

Gle­ichzeit­ig macht die SBK eine Unter­schei­dung: Nicht jede Begleitung sei prob­lema­tisch. So heisst es: «Nicht darunter fall­en ergeb­nisof­fene, respek­tvolle Gespräche und Begleitun­gen, in denen Men­schen ihre per­sön­liche Sit­u­a­tion reflek­tieren und in Frei­heit Entschei­dun­gen tre­f­fen».

Die SBK unter­stützt das geset­zliche Ver­bot von Kon­ver­sion­s­mass­nah­men. Es solle vor allem diejeni­gen schützen, die beson­ders ver­let­zlich sind, etwa Min­der­jährige. Entschei­dend sei dabei jedoch, dass das Gesetz klar for­muliert werde: Es soll ziel­gerichtete Umpol­ungs-Prak­tiken ver­hin­dern, «ergeb­nisof­fene Seel­sorge, Beratung und fachgerechte Psy­chother­a­pie (sollen hinge­gen) nicht krim­i­nal­isiert wer­den.»

Auch wenn die SBK zwis­chen Zwang und ergeb­nisof­fen­er Begleitung unter­schei­det, bleibt die Frage offen, inwiefern Men­schen tat­säch­lich frei von Ein­fluss sind, wenn religiöse Prä­gun­gen bere­its vorher das Selb­st­bild und das Empfind­en von richtig oder falsch mitbes­tim­men. Es kann kri­tisch ange­fragt wer­den, ob eine solche Beratung damit unprob­lema­tisch ist.

Redaktion Lichtblick
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