
Privileg und Auftrag
Im Kanton Basel-Landschaft findet der Religionsunterricht an den Schulen statt. Das ist ein Privileg, aber auch ein Auftrag, der im Bildungsgesetz festgeschrieben steht. Das Landeskirchenparlament hilft Kirchgemeinden in finanziellen Schwierigkeiten, den Auftrag umzusetzen.
«Wenn die Religion nicht mehr von den Eltern vermittelt wird, dann ist die Schule umso wichtiger», sagte Valentine Koledoye an der Sitzung des Landeskirchenparlaments der römisch-katholischen Kirche im Kanton Basel-Landschaft. «Religionsunterricht gehört zum Kernauftrag der Kirchen», doppelte der Kirchenratspräsident Ivo Corvini-Mohn nach. Von politischer Seite unterstrich die Anwesenheit der scheidenden Regierungsrätin Monica Gschwind die Wertschätzung für den Religionsunterricht an den Schulen. In ihrem Grusswort dankte sie speziell den Religionslehrpersonen und ermutigte sie, ihren Platz in der Schule einzunehmen.
Religionsunterricht an den Schulen
Im Kanton Basel-Landschaft besuchen die Schülerinnen und Schüler in der Primar- und Sekundarschule den Religionsunterricht, wenn die Eltern sie nicht davon abmelden. Er ist ökumenisch und wird von Katechetinnen und Katecheten der Landeskirchen unterrichtet und von den Kirchgemeinden finanziert. Die Religionslehrpersonen sind auch ökumenisch ausgebildet. Die Lektionen finden in der Schule während des regulären Unterrichts statt. Oft im Halbklassenunterricht in Zusammenarbeit mit der Regelklassen-Lehrperson.
Eigener religiöser Standpunkt
Die Kinder lernen im ökumenischen Religionsunterricht die jüdisch-christliche Tradition kennen und setzten sich mit ihren Werten auseinander. Sie nehmen einen eigenen religiösen Standpunkt ein, von dem aus sie auch andere Religionen verstehen lernen. Das ist längst nicht in allen Kantonen so. Im Kanton Zürich etwa wird der konfessionelle Unterricht nicht mehr an der Schule unterrichtet, sondern findet in den Pfarreien statt. Das hat oft zur Folge, dass der Unterricht, der in die Freizeit fällt, von den Kindern und Jugendlichen nicht mehr besucht wird.
Finanzielle Hilfe
Für die Landeskirchen stellt der Religionsunterricht an den Schulen ein Privileg dar, das sie gegenüber nicht anerkannten Religionsgemeinschaften geniessen. Dieser Religionsunterricht ist aber nicht nur Privileg, sondern auch ein gesetzlicher Auftrag, der im Bildungsgesetz festgeschrieben steht. Die Organisation und Finanzierung des Religionsunterrichts obliegen den Kirchgemeinden. Personalmangel und vor allem fehlende finanzielle Mittel gestalten dies aber zunehmend schwierig. Nun will die römisch-katholische Landeskirche die betroffenen Kirchgemeinden mit zusätzlichen 200 000 Franken unterstützen. Die Unterstützung soll aber zweckgebunden sein und für den Religionsunterricht verwendet werden, der eben zum Kernauftrag der Kirchen gehört. Kirchgemeinden, deren Finanzierung des Religionsunterrichts in Frage steht, können nun ein Gesuch an die Landeskirche stellen. Kirchenrat Daniel Fischler, zuständig für die Katechese und Schule, formuliert es so: «Bevor eine Kirchgemeinde einen Katecheten entlässt, weil die Mittel fehlen, soll sie ein Gesuch an uns stellen. Wir signalisieren mit dieser Möglichkeit, dass wir gemeinsam eine Lösung finden, damit der Religionsunterricht aufrechterhalten werden kann.»
Sitzung des Landeskirchenparlaments der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom 4. Dezember
Fünf neue Mitglieder legten das Amtsgelübde des Landeskirchenparlaments ab: Marion Scalinci-Ackermann, Pastoralraum Am Blauen; Carmela Engeler-La Licata, Pastoralraum Leimental; Barbara Metzner, Pastoralraum Hardwald am Rhy; Patricia Hacker, Kirchgemeinde Therwil/Biel-Benken und Margrit Reinprecht, Kirchgemeinde Therwil/Biel-Benken.
Die Legislaturplanung des Landeskirchenrates der Römisch-katholischen Landeskirche im Kanton Basel-Landschaft für die Jahre 2025–2029 wurde vom Landeskirchenparlament zustimmend zur Kenntnis genommen.
Einen ersten inhaltlichen Beschluss setzte das Landeskirchenparlament mit der Zustimmung zur Vereinbarung über die Organisation und Mitfinanzierung der regionalisierten Englischsprachigen Seelsorge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Der Traktandenpunkt zur einmaligen Kostenübernahme von CHF 65 000 für die IT-Migration der Caritas beider Basel per 1. Januar 2026 löste Diskussionen aus. Schlussendlich wurde der Antrag des Landeskirchenrates von der Versammlung angenommen.
Anschliessend folgte eine detaillierte Präsentation des Landeskirchenrates zum Budget 2026. Der Anteil von 0,6 % an den Bundeserträgen bleibt dank bereits verbuchter Teilzahlungen bei CHF 500 000 bestehen. Der Kantonsbeitrag wird aufgrund prognostizierter Teuerung und sinkender Mitgliederzahlen auf CHF 3 724 380 budgetiert und liegt damit unter dem Vorjahreswert von CHF 3 798 267.
Das vom Landeskirchenrat vorgelegte Budget 2026 weist einen Gesamtaufwand von CHF 11 785 900 (Vorjahr CHF 11 755 200) sowie einen Gesamtertrag von CHF 12 027 400 (Vorjahr CHF 11 196 600) aus, was einen Mehrertrag von CHF 241 500 ergibt (Vorjahr: Mehraufwand von CHF 558 600). Die Abgeordneten bewilligten das vom Landeskirchenrat vorgelegte Budget 2026 und setzten so ein deutliches Zeichen für die Bereiche Diakonie und Religionsunterricht für Pfarreien in finanzieller Not. Diese können nun unterstützt werden, wenn sie ihr Kerngeschäft nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können.
Susanne Salvi, Stellenleiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Römisch-katholischen Landeskirche im Kanton Basel-Landschaft