Menziken-Reinach: Wahltermin ist ungültig
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Menziken-Reinach: Wahltermin ist ungültig

Der auf den 31. August 2025 angesetzte Termin für die Kirchenpflegewahl in Menziken-Reinach ist ungültig

Die Mitglieder der Kirchenpflege der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach möchten ihr Gremium vergrössern und von 6 auf 10 Mitglieder aufstocken. Da jedoch der Wahltermin vom 31. August 2025 vom Kirchenpflege­präsidenten Dr. Martin Sigg eigenmächtig festgelegt wurde, musste dieser vom Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau annulliert werden. Dies schreibt der Kirchenrat in einer Mitteilung vom 19. August mit dem Hinweis, dass die trotz der Verfügung des Kirchenrats verschickten Wahlunterlagen entsorgt werden können und ein neuer Wahltermin folge.

Nach­dem zwis­chen der Lan­deskirche und dem Kirchenpflegepräsi­den­ten zuerst Uneinigkeit geherrscht hat­te, ob über­haupt Wahlen vor dem offiziellen Wahlter­min im kom­menden Jahr ange­set­zt wer­den dür­fen, hat­te das Rekurs­gericht am 8. Mai entsch­ieden, dass die Wahlen inner­halb der näch­sten sechs Monate stat­tfind­en dür­fen. Die Lan­deskirche informierte am 29. Juli per Medi­en­mit­teilung über diesen Entscheid. Der Wahlter­min jedoch muss vom Kirchen­rat in Absprache mit der Kirchenpflege der Kirchge­meinde Men­ziken-Reinach gemein­sam und demokratisch fest­gelegt wer­den. Dies unter Ein­hal­tung ein­er genü­gend lan­gen Vor­laufzeit, in der sich Mit­glieder zur Wahl stellen kön­nen. Der von Dr. Mar­tin Sigg, Präsi­dent der Kirchenpflege Men­ziken-Reinach, eigen­mächtig fest­gelegte Wahlter­min vom 31. August 2025 wurde vom Kirchen­rat mit Ver­fü­gung vom 29. Juli 2025 vor­sor­glich annul­liert, damit nicht eine Wahl durchge­führt wird, die nachträglich wegen schw­er­wiegen­den Ver­fahrens­fehlern annul­liert wer­den müsste.

Wahlunterlagen entsorgen

Trotz dieser Ver­fü­gung habe Dr. Mar­tin Sigg in sein­er Funk­tion als Kirchenpflegepräsi­dent Men­ziken-Reinach nicht nur den Wahlter­min eigen­mächtig ange­set­zt, son­dern auch entsprechende Wahlun­ter­la­gen ver­schickt, schreibt die Lan­deskirche nun in ein­er Medi­en­mit­teilung vom 19. August. «Der Wahlter­min der Ersatz- und Zuwahlen in die Kirchenpflege wurde vom Kirchenpflegepräsi­den­ten Dr. Mar­tin Sigg eigen­mächtig auf den 31. August fest­gelegt. Gemäss der Verord­nung über Wahlen und Abstim­mungen ist jedoch der Kirchen­rat der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau dafür zuständig, den Zeit­punkt von Wahlen festzule­gen. Aus diesem Grund und auf­grund ein­er einge­gan­genen Beschw­erde hat der Kirchen­rat den Wahlter­min annul­liert, wie in der Aus­gabe Nr. 17 des Pfar­rblatts «Licht­blick» mit­geteilt. Die bere­its ver­schick­ten Wahlun­ter­la­gen kön­nen entsorgt wer­den, da die Wahl am 31. August 2025 ungültig ist.»

Neuer Wahltermin wird noch bekannt gegeben

Die Lan­deskirche hält in der Mit­teilung fest, dass ihr an der Ein­hal­tung der gülti­gen Regeln gele­gen ist. Nur so kön­nten Rechts­gle­ich­heit hergestellt und die Rechte aller gewahrt wer­den. Nun wird der Kirchen­rat in Absprache mit der gesamten Kirchenpflege der Kirchge­meinde Men­ziken-Reinach einen neuen Wahlter­min fes­tle­gen. Dieser wird so ange­set­zt, dass eine genü­gend lange Vor­laufzeit bleibt, damit sich Mit­glieder zur Wahl stellen kön­nen. Wählbar sind alle Mit­glieder der Römisch-Katholis­chen Kirche Men­ziken-Reinach ab 16 Jahren.

Redaktion Lichtblick
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