Bischöfe passen Schutzkonzept an

Bischöfe passen Schutzkonzept an

Am ver­gan­genen Fre­itag, 19. Juni, hat der Bun­desrat die Schutz­mass­nah­men zur Covid-19-Bekämp­fung mass­ge­blich gelock­ert. Die Vere­in­fachun­gen gel­ten auch für religiöse Ver­anstal­tun­gen, Kinder- und Jugen­dar­beit sowie Vere­in­san­lässe. Es gilt nur noch die «beson­dere Lage». Damit geht die Zuständigkeit für Verord­nun­gen zur Pan­demie-Bekämp­fung grund­sät­zlich vom Bund an die Kan­tone zurück. Die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz hat deshalb ihr Rah­men­schutzkonzept per 22. Juni auss­er Kraft geset­zt. Als Schutzkonzept für öffentliche Gottes­di­en­ste im Bis­tum Basel gilt seit dem 23. Juni ein vere­in­facht­es Konzept, wie es auf der Web­site des Ordi­nar­i­ats zu find­en ist.  Die wesentlichen Neuerun­gen sind im angepassten Konzept grau hin­ter­legt. Es appel­liert weit­er­hin an das eigen­ver­ant­wortliche Han­deln aller Bürg­er, vor­ab durch Ein­hal­ten der Hygiene- und Abstand­sregeln. Hor­i­zonte-Leser kön­nen das PDF des angepassten Schutzkonzeptes auch hier herun­ter­laden: Praezisierungen_Schutzkonzept_200623.
Christian Breitschmid
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