
Bild: © Christoph Wider
Kein kanonisches Strafverfahren nötig
Dennoch werden die Schweizer Bischöfe von Rom gerügt
Mit dem Bericht vom Dikasterium für die Bischöfe endet die kanonische Voruntersuchung gegen einige Schweizer Bischöfe. Diese wurden von Nicolas Betticher beim Kirchengericht angezeigt, sich in Missbrauchsfällen nicht regelkonform verhalten zu haben.
Der Bericht aus Rom zur kanonischen Voruntersuchung hat die Schweizer Bischofskonferenz erreicht. In ihrer Medienmitteilung fasst die Schweizer Bischofskonferenz den Inhalt des Schreibens des Dikasteriums zusammen. Die Kernaussage: Es gibt «keine Hinweise auf strafbare Vergehen, Vertuschung, Nachlässigkeit oder Fehler, welche die Einleitung eines kanonischen Strafverfahrens erforderlich machen würden.» Dennoch werden die Bischöfe für ihren Umgang mit Missbrauchsfällen gerügt, weil sie die im kanonischen Recht vorgesehenen Verfahren nicht ordnungsgemäss befolgt hätten. Die Rügen seien also aufgrund formaler Irregularitäten ausgesprochen worden, heisst es in der Medienmitteilung.
Nicolas Betticher hat Bischöfe angezeigt
Nicolas Betticher, ehemaliger Generalvikar des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg und heute Pfarrer in der Berner Pfarrei Bruder Klaus, hat im Mai 2023 in einem Schreiben an den apostolischen Nuntius Martin Krebs kirchenintern mehrere Bischöfe wegen Vertuschung angezeigt. Dies hatte zur Folge, dass das Dikasterium für die Bischöfe den Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain einen Monat später beauftragten, eine kanonische Voruntersuchung zu den Vorwürfen zu machen. Die Angelegenheit wurde kurz vor der Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz publik gemacht und hat viele bestürzte und wütende Reaktionen zur Folge.
RKZ hat interveniert
Nach verschiedenen Medienberichten zu mutmasslichen Verfehlungen von Schweizer Bischöfen und der Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz am 12. September 2023 reagierte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) mit vier Forderungen. Eine davon betraf die kanonische Voruntersuchung durch den Churer Bischof.
Unterstützung durch externe Fachleute
Aus der Sorge, Bischof Joseph Maria Bonnemain könnte in der Voruntersuchung gegen seine Bischofskollegen befangen sein, schlug die RKZ vor, dem Bischof zwei externe Fachpersonen zur Seite zu stellen. Die Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag und der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu unterstützten Bischof Bonnemain bei seiner Untersuchung. Ende Januar dieses Jahres hat Bischof Bonnemain den Bericht der Voruntersuchung persönlich bei den Verantwortlichen im Vatikan präsentiert.