Kein kanonisches Strafverfahren nötig
Bischof Joseph Maria Bonnemain an der Pressekonferenz anlässlich der Publikation der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in der Schweiz.
Bild: © Christoph Wider

Kein kanonisches Strafverfahren nötig

Dennoch werden die Schweizer Bischöfe von Rom gerügt

Mit dem Bericht vom Dikasterium für die Bischöfe endet die kanonische Voruntersuchung gegen einige Schweizer Bischöfe. Diese wurden von Nicolas Betticher beim Kirchengericht angezeigt, sich in Missbrauchsfällen nicht regelkonform verhalten zu haben.

Der Bericht aus Rom zur kanon­is­chen Vorun­ter­suchung hat die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz erre­icht. In ihrer Medi­en­mit­teilung fasst die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz den Inhalt des Schreibens des Dikas­teri­ums zusam­men. Die Ker­naus­sage: Es gibt «keine Hin­weise auf straf­bare Verge­hen, Ver­tuschung, Nach­läs­sigkeit oder Fehler, welche die Ein­leitung eines kanon­is­chen Strafver­fahrens erforder­lich machen wür­den.» Den­noch wer­den die Bis­chöfe für ihren Umgang mit Miss­brauchs­fällen gerügt, weil sie die im kanon­is­chen Recht vorge­se­henen Ver­fahren nicht ord­nungs­gemäss befol­gt hät­ten. Die Rügen seien also auf­grund for­maler Irreg­u­lar­itäten aus­ge­sprochen wor­den, heisst es in der Medi­en­mit­teilung.

Nicolas Betticher hat Bischöfe angezeigt

Nico­las Bet­tich­er, ehe­ma­liger Gen­er­alvikar des Bis­tums Lau­sanne, Genf und Freiburg und heute Pfar­rer in der Bern­er Pfar­rei Brud­er Klaus, hat im Mai 2023 in einem Schreiben an den apos­tolis­chen Nun­tius Mar­tin Krebs kirchen­in­tern mehrere Bis­chöfe wegen Ver­tuschung angezeigt. Dies hat­te zur Folge, dass das Dikas­teri­um für die Bis­chöfe den Chur­er Bischof Joseph Maria Bon­nemain einen Monat später beauf­tragten, eine kanon­is­che Vorun­ter­suchung zu den Vor­wür­fen zu machen. Die Angele­gen­heit wurde kurz vor der Veröf­fentlichung der Pilot­studie zum sex­uellen Miss­brauch in der katholis­chen Kirche der Schweiz pub­lik gemacht und hat viele bestürzte und wütende Reak­tio­nen zur Folge.

RKZ hat interveniert

Nach ver­schiede­nen Medi­en­bericht­en zu mut­masslichen Ver­fehlun­gen von Schweiz­er Bis­chöfen und der Veröf­fentlichung der Pilot­studie zum sex­uellen Miss­brauch in der katholis­chen Kirche der Schweiz am 12. Sep­tem­ber 2023 reagierte die Römisch-Katholis­che Zen­tralkon­ferenz (RKZ) mit vier Forderun­gen. Eine davon betraf die kanon­is­che Vorun­ter­suchung durch den Chur­er Bischof.

Unterstützung durch externe Fachleute

Aus der Sorge, Bischof Joseph Maria Bon­nemain kön­nte in der Vorun­ter­suchung gegen seine Bischof­skol­le­gen befan­gen sein, schlug die RKZ vor, dem Bischof zwei externe Fach­per­so­n­en zur Seite zu stellen. Die Zürcher Strafrecht­spro­fes­sorin Brigitte Tag und der Neuen­burg­er Kan­ton­srichter Pierre Cor­nu unter­stützten Bischof Bon­nemain bei sein­er Unter­suchung. Ende Jan­u­ar dieses Jahres hat Bischof Bon­nemain den Bericht der Vorun­ter­suchung per­sön­lich bei den Ver­ant­wortlichen im Vatikan präsen­tiert.

Eva Meienberg
mehr zum Autor
nach
soben