Leitung teilen – Macht teilen
Limburger Dom
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Leitung teilen – Macht teilen

Im deutschen Bistum Limburg wurden in den letzten Jahren über 60 Massnahmen umgesetzt, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. Peter Platen, Mitgestalter in der Bistumsleitung, erläutert den Prozess und die Resultate.

Wer spürt die Auswirkun­gen der umge­set­zten Mass­nah­men am deut­lich­sten?

Peter Plat­en: Begonnen bei der Leitung des Bis­tums über die kirch­liche Ver­wal­tung bis zu den Haupt- und Ehre­namtlichen – alle. Wichtig ist allerd­ings, dass wir auch Betrof­fene erre­ichen und sie sich ermutigt fühlen, Kon­takt mit uns aufzunehmen.

Wo zeigt sich die Wirkung im All­t­ag?

Zum Beispiel bei der Auf­stel­lung unser­er Bis­tum­skurie, also der Leitungskräfte. Hin­ter Miss­brauch ver­birgt sich nicht sel­ten der Miss­brauch von Autorität. Wir haben eine Sen­si­bil­ität entwick­elt für ein­same Entschei­dun­gen und haben, wo es organ­isatorisch möglich ist, geteilte Leitun­gen einge­set­zt. Dies gilt auch für die Leitung des Bis­chöflichen Ordi­nar­i­ats, den Gen­er­alvikar. An der Seite des Gen­er­alvikars ste­ht aber kein zweit­er Gen­er­alvikar, son­dern eine bis­chöflich bevollmächtigte Per­son.

Wie sieht das beim Bischof aus?

Das funk­tion­iert so nicht (lacht).

Warum nicht?

Wir haben eine bis­chöflich ver­fasste Kirche. Daraus fol­gt, dass es den einen Bischof gibt, der an der Spitze der Diözese ste­ht. Eine geteilte Leitung entspricht nicht dem Amt und der Stel­lung des Bischofs und würde den Rah­men dessen über­schre­it­en, was vom Kirchen­recht her möglich ist. Diesen Rah­men des Möglichen ver­suchen wir nach mein­er Wahrnehmung im Bis­tum Lim­burg zu bespie­len. Die beson­dere Stel­lung des Bischofs bedeutet aber nicht, dass der Bischof ein «ein­samer Entschei­der» wäre. Der Bischof ist einge­bun­den in den Rat und die Empfehlung ver­schieden­er Gremien, in manchen Fällen bedarf der Bischof sog­ar der Zus­tim­mung von Gremien, um sein­er­seits han­deln zu kön­nen.

Peter Plat­en

Der deutsche katholis­che The­ologe ist eine der bei­den Leitungsper­so­n­en des Bere­ichs Auf­sicht und Recht sowie Kan­zler der Kurie im deutschen Bis­tum Lim­burg. An der Uni­ver­sität Mün­ster ist er als ausser­plan­mäs­siger Pro­fes­sor für Kirchen­recht tätig.

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Peter Plat­en © zVg

Wie wur­den die Mass­nah­men erar­beit­et und umge­set­zt?

Nach­dem 2018 die MHG-Studie veröf­fentlicht wor­den war, die alle deutschen Bistümer betraf, gab es ein Fol­ge­pro­jekt im Bis­tum Lim­burg, bei dem in ver­schiede­nen Teil­bere­ichen über­legt wurde, welche Kon­se­quen­zen die Ergeb­nisse der Studie haben müssten. Bei der Abschlussver­anstal­tung des Lim­burg­er Fol­ge­pro­jek­tes hat unser Bischof auch vor anwe­senden Betrof­fe­nen ver­sprochen: «Ich set­ze das um. Und wenn es nicht dem Buch­staben nach geht, dann dem Geiste nach.» Bischof Bätz­ing hat dann einen Beauf­tragten für drei Jahre einge­set­zt, um die Pro­jek­tergeb­nisse zu imple­men­tieren. Er war der «Treiber», der uns allen sozusagen «Feuer gemacht» hat. Es gab zudem ein aus­geze­ich­netes Pro­jek­t­con­trol­ling, mit regelmäs­si­gen Report­ings in den Bis­tums­gremien, und es gab ein Ampel­sys­tem. Es war wirk­lich uner­freulich, wenn man selb­st eine gelbe oder gar rote Ampel hin­ter seinem Pro­jek­t­teil hat­te und gefragt wurde: Wie kann das sein? Es gab die Notwendigkeit, das zu erläutern.

MHG-Studie

Die MHG-Studie war ein Forschung­spro­jekt, das sex­uellen Miss­brauch in der römisch-katholis­chen Kirche in Deutsch­land erfasste und unter­suchte. Die Studie wurde 2018 veröf­fentlicht und ist benan­nt nach den beteiligten Insti­tuts­stan­dorten Mannheim, Hei­del­berg und Giessen.

Das klingt nach viel Eigen­ver­ant­wor­tung. Brauchte es nicht auch Rom?

Nein, wieso? Wie gesagt, wir haben uns bei allem im Rah­men des gel­tenden Rechts bewegt und diesen Rah­men genützt und aus­gestal­tet. Manche Vorhaben ergaben allerd­ings Schnittmen­gen mit dem syn­odalen Weg in Deutsch­land, diese kon­nten wir vor Ort nicht lösen.

Sie sind in der Bis­tumsver­wal­tung als Kirchen­rechtler tätig. Haben Sie Anpas­sun­gen am Par­tiku­lar­recht vorgenom­men?

Ja. Wir haben die Vorge­hensweise bei Miss­brauchsmeldun­gen aus­gestal­tet und konkretisiert, wir haben Anpas­sun­gen daran vorgenom­men, wie unsere Bis­tum­skurie aufgestellt ist und wir haben etwa die Aus­bil­dung­sor­d­nung für Priester, Diakone und pas­torale Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er verän­dert.

Wie hat der Prozess die Rolle des Bischofs verän­dert?

Dies kann und möchte ich nicht beurteilen. Ich denke aber, dass wir grund­sät­zlich auf allen Ebe­nen ein höheres Bewusst­sein entwick­elt haben, von ein­samen Leitungsentschei­den wegzukom­men.

Lassen sich Mass­nah­men gegen Miss­brauch ergreifen, ohne die hier­ar­chis­che Struk­tur zu verän­dern?

Wir haben die Ver­fas­sung der Kirche nicht verän­dert in dem Masse, dass etwas anders wäre, als es im kirch­lichen Geset­zbuch ermöglicht wäre. Dass manch­es anders gelebt wird, ist keine Infragestel­lung der Autorität, son­dern ein Zutrauen an andere, eben­falls Ver­ant­wor­tung wahrzunehmen. Unmissver­ständlich bleibt das Ganze rück­ge­bun­den an den Bischof, die Recht­skraft von Entschei­den hängt von der Zus­tim­mung des Bischofs ab. Aber im Nor­mal­fall wird der Let­ztver­ant­wortliche gut berat­en sein, dem pro­fun­den Votum eines Kreis­es Ver­ant­wortlich­er zu fol­gen.

Manche argu­men­tieren, dass auf diesem Weg alte Reformwün­sche «durch die Hin­tertüre» doch noch durchge­set­zt wür­den.

Es gibt den – wie ich finde – bösen Vor­wurf, der­ar­tige Prozesse seien eine Instru­men­tal­isierung von Miss­brauch zu eige­nen kirchen­poli­tis­chen Zweck­en. Gle­ich­wohl muss man vor-sichtig sein: Wenn etwa in der MHG-Studie Risiko­fak­toren benan­nt wer­den, dann dür­fen diese nicht ein­fach mit Ursachen für Miss­brauch gle­ichge­set­zt wer­den. Der Zöli­bat ist zum Beispiel ein Risiko­fak­tor, das heisst aber nicht, dass er im Sinn ein­er stren­gen Kausal­ität eine Ursache für Miss­brauch ist. Darüber hin­aus ist es wichtig, dass wir nicht nur über Betrof­fene reden, son­dern vor allem auch mit Betrof­fe­nen. Diese haben, davon bin ich überzeugt, ein wach­es Gespür dafür, ob es tat­säch­lich um Mass­nah­men geht, die hof­fentlich zukün­ftig Miss­brauch ver­hin­dern – oder ob andere Agen­den ver­fol­gt wer­den.

«Mass­nah­men gegen Miss­brauch. Ein Jahr nach der Pilot­studie»

Anlässlich des ersten Jahrestags der Veröf­fentlichung der Miss­brauchsstudie in der Schweiz kommt Peter Plat­en nach Zürich für ein Podi­ums­ge­spräch in der Paulus Akademie.

Peter Plat­en im Gespräch mit Ste­fan Lop­pach­er, Leit­er der nationalen Dien­st­stelle «Miss­brauch im kirch­lichen Kon­text», mit der Betrof­fe­nen Vreni Peter­er und mit Lea Hol­len­stein von der Zürcher Hochschule für ange­wandte Wis­senschaften.

Das Podi­um: «Mass­nah­men gegen Miss­brauch. Ein Jahr nach der Pilot­studie» find­et am Don­ner­stag, 12. Sep­tem­ber, von 18.30 bis 20.00 Uhr statt in der Paulus Akademie in Zürich statt.

Mod­er­a­tion: Veroni­ka Jehle

Hier kön­nen Sie sich für die Ver­anstal­tung anmelden.

 

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Baustelle © iStock – Daniel Avram

Was haben Sie aus all den Anstren­gun­gen gel­ernt?

Die Pro­jek­tor­gan­i­sa­tion ist entschei­dend, um nicht irgend­wann die Ziele aus den Augen zu ver­lieren. Bes­timmt braucht es neben dem Bischof, der unverzicht­bar ist, ein wirk­lich­es Com­mit­ment der Ver­ant­wortlichen. Im Bis­tum Lim­burg haben auch die Ehre­namtlichen eine wichtige Stel­lung. Wir haben hier eine beson­dere syn­odale Ver­fass­theit im Rah­men des gel­tenden Kirchen­rechts. So wurde das Pro­jekt beauf­tragt vom Bischof zusam­men mit der dama­li­gen Präsi­dentin der Diöze­san­ver­samm­lung. Dadurch wurde von Anfang an deut­lich, dass dies hier kein ein­sames Vorhaben des Bischofs ist, son­dern das Bis­tum als Ganzes bet­rifft.

Haben Sie auch Fehler gemacht?

Die Arbeit­slast war mitunter gren­zw­er­tig, was dazu führte, dass teil­weise auch die Bere­itschaft zurück­ge­gan­gen ist. Es braucht daher von Anfang an einen wachen Blick dafür, was von den per­son­ellen und finanziellen Ressourcen her mach­bar ist und was nicht.

Wie haben andere Bistümer auf diesen Prozess reagiert?

Hier kann ich nur von per­sön­lichen Wahrnehmungen sprechen. Über­all dort, wo ich davon berichtet habe, habe ich dur­chaus Anerken­nung wahrgenom­men, vielle­icht auch mit dem Unter­ton: «Seid ihr eigentlich wahnsin­nig?» (lacht). Auch wenn jedes Bis­tum andere Her­aus­forderun­gen hat, wird natür­lich ein Stück weit die Lat­te hoch gelegt, nach dem Mot­to: Wieso geht das bei uns nicht? Auch an diesem Punkt bin ich vor­sichtig. Man muss schauen, was die spez­i­fis­chen Voraus­set­zun­gen sind, und es lässt sich nicht ein­fach 1:1 kopieren.

Im Bis­tum Lim­burg wurde einiges erre­icht. Was ist als näch­stes dran?

Als Kirchen­rechtler würde ich es begrüssen, wenn das Anliegen der regionalen Ver­wal­tungs­gerichts­barkeit endlich mit Leben erfüllt würde. Hier­bei geht es um einen gerichtlichen Rechtss­chutz gegen Mass­nah­men der kirch­lichen Ver­wal­tung: Wenn zum Beispiel ein Bischof bei der Aufhe­bung ein­er Pfar­rei das Kirchen­recht nicht beacht­en würde, liesse sich dieses Gericht anrufen. Ich erwarte gar nicht, dass ein der­ar­tiges Gericht so viel zu tun hätte – doch dürfte allein das Vorhan­den­sein ein­er Instanz, welche die Regel­be­fol­gung der kirch­lichen Ver­wal­tung ins Auge nehmen kann, bere­its einen Beitrag dazu leis­ten, wie Autorität in der Kirche aus­geübt wird. Ausser­dem wäre es notwendig, spezial­isierte Gerichte für kirch­liche Strafver­fahren zu haben, wie es in Frankre­ich und in Eng­land und Wales bere­its der Fall ist und auch für die Schweiz angestrebt wird. Wie die bei­den zuvor genan­nten Punk­te beste­ht ein weit­eres Anliegen der deutschen Bis­chöfe darin, eine Diszi­pli­narord­nung für Klerik­er einzuführen, die es erlauben würde, Dien­stverge­hen mit Diszi­pli­n­ar­mass­nah­men wirk­sam zu sank­tion­ieren. Diese drei Punk­te umzuset­zen, wäre tat­säch­lich sehr hil­fre­ich.

Veronika Jehle
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