Benutzungsordnung für die Anlagen wurde angepasst
Die Kirchenpflege hat das bisherige Benutzungsreglement aus dem Jahr 2018 einer umfassenden Revision unterzogen. Die aktualisierte Fassung trägt neu den Titel «Benutzungsordnung» und wurde sowohl inhaltlich als auch sprachlich modernisiert. Mit den Anpassungen reagiert die Kirchenpflege auf veränderte Anforderungen und praktische Erfahrungen im Umgang mit den Räumlichkeiten und Anlagen der Kirchgemeinde. Ziel der Überarbeitung ist es, bestehende Unklarheiten zu beseitigen und den Reservierungsprozess für alle Beteiligten transparenter und effizienter zu gestalten. Die Kirchenpflege weist darauf hin, dass die Änderungen für einzelne Nutzerinnen und Nutzer Auswirkungen haben können. Gleichzeitig ist sie überzeugt, dass die neue Ordnung zu mehr Klarheit und Fairness beiträgt. Ein besonderer Dank gilt allen Personen, die an der Überarbeitung mitgewirkt haben. Die Kirchenpflege zeigt sich zuversichtlich, dass die neue Benutzungsordnung einen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemässen und nutzerfreundlichen Verwaltung der kirchlichen Infrastruktur darstellt.
Josef Sieber, Präsident Kirchenpflege



