Benutzungsordnung für die Anlagen wurde angepasst

Die Kirchenpflege hat das bish­erige Benutzungsre­gle­ment aus dem Jahr 2018 ein­er umfassenden Revi­sion unter­zo­gen. Die aktu­al­isierte Fas­sung trägt neu den Titel «Benutzung­sor­d­nung» und wurde sowohl inhaltlich als auch sprach­lich mod­ernisiert. Mit den Anpas­sun­gen reagiert die Kirchenpflege auf verän­derte Anforderun­gen und prak­tis­che Erfahrun­gen im Umgang mit den Räum­lichkeit­en und Anla­gen der Kirchge­meinde. Ziel der Über­ar­beitung ist es, beste­hende Unklarheit­en zu beseit­i­gen und den Reservierung­sprozess für alle Beteiligten trans­par­enter und effizien­ter zu gestal­ten. Die Kirchenpflege weist darauf hin, dass die Änderun­gen für einzelne Nutzerin­nen und Nutzer Auswirkun­gen haben kön­nen. Gle­ichzeit­ig ist sie überzeugt, dass die neue Ord­nung zu mehr Klarheit und Fair­ness beiträgt. Ein beson­der­er Dank gilt allen Per­so­n­en, die an der Über­ar­beitung mit­gewirkt haben. Die Kirchenpflege zeigt sich zuver­sichtlich, dass die neue Benutzung­sor­d­nung einen wichti­gen Schritt hin zu ein­er zeit­gemässen und nutzer­fre­undlichen Ver­wal­tung der kirch­lichen Infra­struk­tur darstellt.

Josef Sieber, Präsi­dent Kirchenpflege

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