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Die Wahlvorschläge müssen spätestens am
44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Rechtsgrundlagen: § 29a Gesetz über die politischen Rechte; § 21a Verordnung über die politischen Rechte.
Das erforderliche Formular kann beim Pastoralraum-Sekretariat bezogen werden.
Bad Zurzach, 25. Juli 2026

