Am 1. Juli 2020 setzt Bischof Felix Gmür das überarbeitete Konzept «Prävention und Intervention gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» in Kraft. Die kantonalen staatskirchenrchtlichen Exekutiven haben das Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen und sich verpflichtet, die Massnahmen zur Intervention zu unterstützen. Als Basis des Präventionsteils gelten die Strafregisterauszüge, die regelmässig eingereicht werden müssen. Die Intervention folgt einem neuen Ablauf, etwa durch die Trennung zwischen «Forum externum» und «Forum internum» mit der Vorgabe, dass Amtspersonen wie der Bischof oder die Bischofsvikare nur im Forum externum handeln dürfen. Diesem Anliegen dient auch der Einsatz von kirchen-externen Beratungspersonen. Freiwillige, die in sensiblen Bereichen wie Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, werden ebenfalls verpflichtet, die Standards einzuhalten. Die Zusammenarbeit zwischen dem pastoralen Auftraggeber und der jeweiligen Anstellungsbehörde wird standardisiert. Musterformulare gewähren eine gleiche Behandlung in der Diözese.
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