Zum Kon­flikt im Wasserschloss

Sie erin­nern sich: Zwei­mal hat die Kir­chen­pfle­ge die Kirch­ge­mein­de­ver­samm­lung ver­scho­ben. Angeb­lich coro­na-bedingt und angeb­lich auf Druck ein­zel­ner Pfar­rei­an­ge­hö­ri­ger. Nun kommt also die Urnen­wahl. Und da staunt man nicht schlecht: Ein neu­es Trak­tan­dum taucht auf – Pfarr­wahl. Wie­der ver­sucht die Kir­chen­pfle­ge, wie schon vor fünf Jah­ren, die Stimm­bür­ger zu hin­ter­ge­hen. Mit Eigen­mäch­tig­keit und Halb­wahr­hei­ten. Denn Prie­ster und Dia­ko­ne benö­ti­gen in jedem Fall für eine Tätig­keit im kirch­li­chen Dienst des Bis­tums Basel die Erlaub­nis durch den zustän­di­gen Bischof. Nur einen sol­chen Kan­di­da­ten könn­ten wir dann wäh­len. Wie wir es frü­her auch gemacht haben. Aber weder Pater Adam noch einer der vie­len Aus­hil­fen erfüllt die­se Anfor­de­rung: Pater Adam ist gar des Amtes ent­ho­ben und darf im gan­zen Bis­tum Basel kei­ne prie­ster­li­chen Dien­ste mehr lei­sten. Aus­ser­dem hat der Kir­chen­rat sei­nen zivi­len Anstel­lungs­ver­trag auf Ende Febru­ar gekün­digt und ihn schon ab 1. 1. 2021 frei­ge­stellt. Auch Fran­cis King und ande­re Aus­hil­fen haben kei­ne Mis­sio von Bischof Felix und wären somit nicht wähl­bar. Offen­bar ist sich die Kir­chen­pfle­ge des­sen auch bewusst, da sie kei­nen Kan­di­da­ten vor­schlägt und wohl hofft, dass Pater Adam vie­le Stim­men von sei­nen Anhän­gern bekommt. Aber wir wer­den dafür kämp­fen, dass unse­re Kir­chen­pfle­ge nicht noch ein­mal einen Prie­ster am Bis­tum vor­bei­schmug­geln kann.

Andreas C. Müller
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